Autor Thema: [BY] Verbeamtung in A13  (Read 5725 times)

Q.E.D.

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[BY] Verbeamtung in A13
« am: 19.11.2018 13:48 »
Hallo zusammen,

kann jemand eine Aussage dazu treffen, ob Stellen, die mit einer Wertigkeit von A13 ausgewiesen sind, eine Zuordnung zu einer Qualifikationsebene (3. oder 4.QE) beinhalten (können)?

Können Beamtenstellen in A13 sowohl mit geeigneten Bewerbern beider Qualifikationsebenen besetzt werden oder beinhaltet die Dienstpostenbewertung eine Zuordnung zu einer bestimmten Qualifikationsebene?

Denkbar wäre sowohl eine Besetzung mit einem Bewerber der 3.QE mit A13 als Regelendamt als auch als Einstiegsamt der 4. QE.

Viele Grüße

Q.E.D.

« Last Edit: 24.11.2018 14:17 von Admin »

kleri

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Antw:Verbeamtung in A13
« Antwort #1 am: 19.11.2018 14:37 »

Können Beamtenstellen in A13 sowohl mit geeigneten Bewerbern beider Qualifikationsebenen besetzt werden oder beinhaltet die Dienstpostenbewertung eine Zuordnung zu einer bestimmten Qualifikationsebene?


In deiner Frage hast du schon eine falsche Annahme formuliert. In der Bewertung eines Dienstpostens (zumindest nach gängigem Gutachten) nimmt man die Zuordnung zum Erfordernis einer bestimmten Laufbahnbefähigung vor. Die Besetzung des Dienstpostens steht auf einem ganz anderen Blatt.

Hain

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Antw:Verbeamtung in A13
« Antwort #2 am: 19.11.2018 14:52 »
Moin,

das hängt vom Stellenplan/Stellenplanrecht und der Landesbesoldungsordnung ab. Gibt es eine unterschiedliche Amtsbezeichnung (findet sich in der jeweiligen Besoldungsordnung) und ist diese mit zugehörigen Planstellen auszuweisen, dürfte die Besetzung einer Stelle A 13 Endamt mit A 13 Einstiegsamt nicht richtig sein.

Die Dienstpostenbewertung hängt vom angewendeten System ab. In Bewertungen nach den KGSt Gutachten wird eine Laufbahn festgelegt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Ausbildung in Bewertungen nach anderen Systemen keine Rolle spielt.

Schließlich ist auch maßgeblich, welches Anforderungsprofil in der Ausschreibung festgelegt wurde.

Grüße
Hain

Skedee Wedee

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Antw:Verbeamtung in A13
« Antwort #3 am: 19.11.2018 15:01 »
Können Beamtenstellen in A13 sowohl mit geeigneten Bewerbern beider Qualifikationsebenen besetzt werden

Nein. Entweder A 13gD oder A 13hD. Zwei unterschiedliche Laufbahnen und der Stellenplan sollte Aufschluss darüber geben, welcher Laufbahn die 13er-Stelle zugeordnet ist.

Q.E.D.

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Antw:Verbeamtung in A13
« Antwort #4 am: 19.11.2018 16:08 »
Vielen Dank für die Antworten.

Unser Stellenplan im Hause weist nur A13-Stellen (sowohl in der 3.QE als auch 4. QE mit der Bezeichnung "Verwaltungsrat") aus ohne weitergehend zu differenzieren. Die internen Ausschreibungen sehen eine Bewertung nach A13 BayBesG bzw. E12 TVöD vor ohne eine Qualifikationsebene (bei den Beamten) zu benennen. Ein Rückschluss von der Stellenbewertung für Angestellte verbietet sich meiner Ansicht nach. Das Anforderungsprofil lässt keine Rückschlüsse auf die QE zu und fordert Führungseignung, sichere Rechtsanwendung, Organisationstalent etc..

Letztlich frage ich mich, ob die Annahmen zur QE bei der Dienstpostenbewertung entscheidend sind oder das ausgewiesene Statusamt und das Anforderungsprofil der Stelle.

Dies mündet bei mir in die Frage, ob ich einem Bewerber, der das Anforderungsprofil der Stelle erfüllt, und die Eignung für das Amt A13 (4.QE) hat, die Besetzung verbunden mit einer Verbeamtung in A13 mit der Begründung versagen könnte, dass es eine A13 (3.QE) und keine A13 (4.QE) ist.



nichts_tun

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Antw:Verbeamtung in A13
« Antwort #5 am: 24.11.2018 21:32 »
Letztlich frage ich mich, ob die Annahmen zur QE bei der Dienstpostenbewertung entscheidend sind oder das ausgewiesene Statusamt und das Anforderungsprofil der Stelle.

Das sollte sich im Regelfall decken. D.h. wenn der Dienstposten der 4. QE zugeordnet ist, sollte als Anforderungsprofil die entsprechende Qualifizierungsebene gefordert sein.
Das ausgewiesene Statusamt ist insoweit ja nicht sehr hilfreich, wenn es nur als "Verwaltungsrat" bezeichnet ist.

Dies mündet bei mir in die Frage, ob ich einem Bewerber, der das Anforderungsprofil der Stelle erfüllt, und die Eignung für das Amt A13 (4.QE) hat, die Besetzung verbunden mit einer Verbeamtung in A13 mit der Begründung versagen könnte, dass es eine A13 (3.QE) und keine A13 (4.QE) ist.

Ablehnen müsstest du es m. E. nicht. Der Bewerber wäre damit überqualifiziert für die Wahrnehmung des Dienstpostens. Er dürfte daher dann auch nur in der 3. QE verbeamtet werden, inwieweit das möglicherweise Auswirkungen hat, wenn der Bewerber in die 4. QE aufsteigen (z. B. Dienstposten einer A 14) möchte, weiß ich nicht.