Autor Thema: Anforderungsprofil: Alternativen zu den klassischen Verwaltungsberufen  (Read 5789 times)

FGL

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Hallo miteinander,

kurz zu mir und meinem Problem: Ich bin bei einem Kreis in der Eingliederungshilfe tätig. Wir sind im Tandem-Modell organisiert: Es gibt zwei Teams von Hilfeplanern, die fast ausschließlich aus Pädagogen bestehen sowie ein Team Verwaltung, das die Maßnahmeentscheidungen umsetzt usw. Ich habe das Vergnügen, dem Team Verwaltung vorzustehen. Dazu gehört auch, im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren das Anforderungsprofil festzulegen.

Bei der Bestimmung der erforderlichen Qualifikation habe ich mich in der Vergangenheit auf die klassischen Verwaltungsberufe beschränkt, also bei Beamten die Befähigung für die LGen 1.2/2.1 und bei Tarifbeschäftigten Verwaltungsfachangestellte (mal mit, mal ohne 2. Angestelltenprüfung). Nun schlägt aber mehr und mehr der Fachkräftemangel zu. Der Markt ist leergefegt. Entsprechend stellt sich vermehrt die Frage, inwiefern die Anforderungsprofile sinnvollerweise auch für andere Professionen geöffnet werden können.

Als Alternative für Verwaltungsfachangestellte (ohne 2. Prüfung) habe ich bisher Kaufleute für Büromanagement wahrgenommen, wenn sie die Wahlqualifikation Verwaltung und Recht absolviert haben. Von einem anderen Kreis weiß ich, dass dort auch Industriekaufleute im Gespräch sind. Auf der Funktionsebene des "gehobenen Dienstes" stelle ich mir bislang Dipl.-Juristen bzw. LL.B und Dipl.-Wirtschaftsjuristen (FH) vor.

Wie sind da eure Erfahrungen bzw. Ideen?

Spid

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Ich habe gute Erfahrungen mit Rechtsanwaltsfachangestellten gemacht. Da die in ihrem eigentlichen Beruf zudem lausig bezahlt werden, bekommt man für das Entgelt im öD auch nicht nur Ausschuß.

JC83

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Mit Bürokaufleuten statt VFA haben wir leider schlechte Erfahrungen gemacht.

Zudem erhält man dann auch heute noch unzählige Bewerbungen, die man erstmal aussieben muss.

dieblondeausdempersonal

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Mit Bürokaufleuten statt VFA haben wir leider schlechte Erfahrungen gemacht.

Zudem erhält man dann auch heute noch unzählige Bewerbungen, die man erstmal aussieben muss.

Inwiefern haben sich denn die schlechten Erfahrungen gezeigt?

JC83

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Mit Bürokaufleuten statt VFA haben wir leider schlechte Erfahrungen gemacht.

Zudem erhält man dann auch heute noch unzählige Bewerbungen, die man erstmal aussieben muss.

Inwiefern haben sich denn die schlechten Erfahrungen gezeigt?

Zum einen müssen die verwaltungstechnischen Kernkompetenzen erst ge- bzw. erlernt werden (was ja an sich kein Hexenwerk ist), aber der Hauptknackpunkt war und ist, dass diese Ausbildung augenscheinlich von einer etwas anderen Klientel ergriffen wird. Leider sehr viel menschlicher Ausschuß dabei.

Schokobon

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Was ist denn das für ein Blödsinn?

Witzig das ausgerechnet aus der ÖD-Ecke zu hören, die Hauptschulabsolventen, gescheiterte Quereinsteiger und Versager ausbildet (wir haben schließlich einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag blablubb...)


dieblondeausdempersonal

  • Gast
Mit Bürokaufleuten statt VFA haben wir leider schlechte Erfahrungen gemacht.

Zudem erhält man dann auch heute noch unzählige Bewerbungen, die man erstmal aussieben muss.

Inwiefern haben sich denn die schlechten Erfahrungen gezeigt?

Zum einen müssen die verwaltungstechnischen Kernkompetenzen erst ge- bzw. erlernt werden (was ja an sich kein Hexenwerk ist), aber der Hauptknackpunkt war und ist, dass diese Ausbildung augenscheinlich von einer etwas anderen Klientel ergriffen wird. Leider sehr viel menschlicher Ausschuß dabei.

Ich komme aus der freien Marktwirtschaft und habe mich vor einiger Zeit dazu entschieden in den öD zu wechseln, sprich ich habe Erfahrung mit Azubis im und außerhalb des öD..

Und wenn ich nun einen Azubi vergleiche, der VFA gelernt hat und einen anderen der eine KFB im öD  mit einem sonstigen Schwerpunkt gewählt hat, hat es für mich keinen wirklichen Unterschied, da beide im Trott des öD ausgebildet werden.

Die verwaltungstechnischen Kernkompetenzen müssen alle Azubis erst lernen. Da macht es für mich wenig Unterschied welcher Beruf ausgebildet wird..

Was mir allerdings auch aufgefallen ist, dass sich immer mehr Leute auf eine Umschulung bewerben, weil sie sich in den bequemen Stuhl des öffentlichen Dienstes setzen möchten..

JC83

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Was ist denn das für ein Blödsinn?

Witzig das ausgerechnet aus der ÖD-Ecke zu hören, die Hauptschulabsolventen, gescheiterte Quereinsteiger und Versager ausbildet (wir haben schließlich einen gesamtgesellschaftlichen Auftrag blablubb...)

Warum sollte das Eine das Andere ausschließen? Hast du Schwierigkeiten beim Durchdringen von Sachverhalten?

Hain

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Moin,

wir stellen Beschäftigte aus Assistenzausbildungen wie die ReNos oder Bürokaufleute ein. Im Einstellungsverfahren durchlaufen diese das DGP Testverfahren für den A1. Bei einer Menge an Bewerbungen kommen nur die besten durch. Diese werden zunächst auf Arbeitsplätzen der EG 5/6 eingesetzt. Die Ehrgeizigen bewerben sich in den ersten drei Jahren auf den Weiterbildungslehrgang A1 den wir großzügig ermöglichen und haben anschließend auch nach weiterer kurzer Zeit die Möglichkeit den A 2 zu absolvieren. Die Erfahrungen mit dem System sind positiv.

Im gehobenen Dienst stellen wir auch Diplomjuristen ein, allerdings mit durchwachsenen Erfahrungen und der Notwendigkeit flankierender PE.

Grüße
Hain

FGL

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Ich danke euch für die bisherigen Rückmeldungen. Ein Gespräch mit einer meiner Mitarbeiterinnen hat mir die anderen Ausbildungsberufe für Verwaltungsfachkräfte des öD in das Blickfeld gerückt, etwa Sozialversicherungsfachangestellte und Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen. Da werde ich mal durch die Ausbildungsverordnungen wühlen.

Texter

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Ich habe gute Erfahrungen mit Rechtsanwaltsfachangestellten gemacht. Da die in ihrem eigentlichen Beruf zudem lausig bezahlt werden, bekommt man für das Entgelt im öD auch nicht nur Ausschuß.


Siehst Du bei Rechtsanwaltsfachangestellten die Anforderungen der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 als erfüllt an? Also ist ein "klassischer" Verwaltungsjob eine entsprechende Tätigkeit eines Rechtsanwaltsfachangestellten?

Ist eine Eingruppierung in die EG 5 bis 9a möglich oder muss ein AI nachgeschoben werden?

Spid

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Der Ausnahmetatbestand zur Ausbildungs- und Prüfungspflicht steht ja im konkreten Bezug zur auszuübenden Tätigkeit, kann also nur auf den jeweiligen Einzelfall beurteilt werden, die Eingruppierung wird aber niemals „möglich“ sein, sondern eine Eingruppierung ist oder ist nicht gegeben.

Texter

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Nehmen wir das Beispiel aus diesem Thread:

Sachbearbeiter Eingliederungshilfe

Ist er in die EG 5-9a eingruppiert?


Spid

  • Gast
Das ist kein Beispiel für eine auszuübende Tätigkeit, sondern ein inhaltsloser Begriffscontainer.