Autor Thema: Endstufenzulage in der kleinen EG 9 bei "altem Vb-Meister"  (Read 3971 times)

Didi

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Hallo zusammen,

ich habe hier vor ein paar Tagen etwas über die Endstufenzulage in der kleinen EG 9 gelesen, finde es jetzt aber nicht mehr und habe mich deswegen nun auch registriert.

Die Seite http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2017/e9-klein.html kenne ich zwar, steige da aber nicht so ganz durch.

Zu mir:

Ausbildung als Elektromeister, eingestellt als solcher im Jahr 1990, BAT NRW, Gruppe Vc, 75 DM Meisterzulage, dann Bewährungsaufstieg nach Vb, danach Bewährungszulage, dann 2006 in die kleine EG 9/4 mit Besitzstandszulage überführt worden.

Nun frage ich mich: Wie ist das mit den 106,83 € zu verstehen? "Nach 5 Jahren in Stufe 4"? Das habe ich doch eigentlich längst erfüllt, bekomme die Endstufenzulage aber nicht.

Oder bin ich da völlig auf dem Holzweg? Will gern mal eure Meinung hören, bevor ich mich im Personalamt "oute".

Freundlichen Gruß
Didi

nichts_tun

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Laut der von dir zitierten Seite, gilt dies für Beschäftigte, die in Abschnitt III der EGO zum TV-L eingruppiert sind.
Soweit ich das sehe, sind Meister (und ähnliche technische Beschäftigte) in Abschnitt II, Ziffer 15 der EGO eingruppiert. Daher trifft - möglicherweise - diese Zulage auf dich nicht zu.

Didi

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Hallo, danke für deine Antwort.

Laut der von dir zitierten Seite gilt dies für Beschäftigte, die in Abschnitt III der EGO zum TV-L eingruppiert sind.

Ich bin mir unsicher, ob das wirklich so zu lesen ist. Schließlich steht dort vorab noch:

Zitat
Im Rahmen der Tarifeinigung vom 17.02.2017 Februar war vorgesehen, die Zulage zur Stufe 4 (entspricht der Stufe 5 im Online-Rechner) nur für Beschäftigte zu gewähren, deren Tätigkeitsmerkmale ehemals im BAT verortet waren.


Das trifft ja auf Meister durchaus zu. Erst dann folgt der Hinweis, auf den du dich beziehst:

Zitat
Dies wurde im Rahmen der Redaktionsverhandlungen mit der folgenden Formulierung auf Tätigkeitsmerkmale aus MTArb bzw Teil III der Entgeltordnung mit Wirkung zum 01.01.2018 ausgedehnt

Deshalb macht mich das Ganze nach wie vor etwas ratlos.

wap

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Hallo Didi,

ich würde mal in die Personalabteilung gehen. Die Zulage steht dir zu. Das wurde bestimmt einfach vergessen.
Mach das zeitnah, denn die Auschlussfrist beträgt 6 Monate. Mehr wird nicht nachbezahlt.

Gib mal bitte eine Rückmeldung ob es geklappt hat.

Gruß

Isie

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Hallo Didi,

bekommst du das Tabellenentgelt der Stufe 4 oder bist du in einer individuellen Endstufe? Aus einer individuellen Endstufe steigst du nur dann in die Stufe 4 plus Erhöhungsbetrag, wenn dein Entgelt aus der individuellen Endstufe nicht höher ist als das Tabellenentgelt der Stufe 4 plus Erhöhungsbetrag.

basti

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Hallo!

Würde mich interessieren, ob ich auch betroffen bin.

Bin Chemielaborant und wegen besonderer Tätigkeiten als technischer Assistent eingruppiert. Endstufe 4 hab ich erreicht, individuelle Zulagen gibt es nicht, müsste noch ein Jahr dauern, dann bin ich 5 Jahre in der Endstufe.

Kriege ich dann diese 107€?

Danke und Gruß
basti

basti

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Hallo,

kann es sein, dass es sich hier um ein ziemlich seltenes Problem handelt...?

Gruß
basti

Isie

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Hallo Basti,

wenn du in der kleinen E 9 TV-L bist, bekommst du diesen Erhöhungsbetrag nach 5 Jahren in der Stufe 4.

LG Isie