Autor Thema: Stelle befristet angeboten obwohl genügend unbefristete Stellen vorhanden sind?  (Read 4762 times)

Maximus2584

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Hallo,

wie verhält es sich damit, dass eine Stelle befristet angeboten wurde und jetzt ich sehen kann, dass plötzlich auf einem Portal eine "Dauerausschreibung" für den gleichen Bereich angeboten wird. Damit ist es klar, dass es sich um einige freie Stellen im gleichen Bereich handelt. Die Bezeichnung der Stelle wurde leicht abgeändert, jedoch das "Arbeitsgebiet" ist 100 % identisch meinem Angebot. Mir liegen beide Stellenprofile vor. In wie weit habe ich das Recht eine "unbefristete" Stelle zu verlangen?

Vielen Dank für die Hilfe.

Bastel

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Wieso solltest du ein Recht auf die unbefristete Stelle haben? Bewirb dich halt drauf.

Miau!

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In wie weit habe ich das Recht eine "unbefristete" Stelle zu verlangen?

Du hast jedes Recht der Welt, alles mögliche zu verlangen. Du hast aber kein Recht darauf, dass Deinem Verlangen auch entsprochen wird.

Auf was für Ideen die Leute so kommen... ::)

Maximus2584

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Als ich mich beworben habe, hatte ich "mündliche" Zusage auf eine unbefristete Stelle. Nach zwei Wochen einen Anruf, dass es doch nicht sicher ist, da man zwei weitere "Nachgespräche" hatte und wie in der Stelle steht, so ist nun mal "Frauenförderung" sehr wichtig (ob das rechtens ist zu sagen am Telefon) und im Endeffekt wurde dann eine Stelle "befristet" angeboten, jedoch mit der Aussage falls unbefristet die Stellen vorhanden sein werden, so denken wir zuerst an sie. Dies habe ich natürlich nicht schriftlich. Jetzt sehe ich es ist eine Dauerausschreibung und es sind 2 Monate nach meiner Zusage vorbei und ich stelle mir die Frage, wie es plötzlich sein kann, dass "mehrere" Stellen innerhalb von so einer kurzen Zeit gibt nach den ganzen Aussagen. Deswegen habe ich gefragt, wie es sich im ÖD verhält, ob da irgendwie meine Kandidatur durch eine bereits vorhandene Einstellung "bevorzugt" behandelt werden kann/wird, wenn man schon die Tätigkeit ausführt?

Skedee Wedee

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In wie weit habe ich das Recht eine "unbefristete" Stelle zu verlangen?

Verlangen kannst Du viel. Es wird jedoch keine Aussicht auf Erfolg haben. Bewirb´ Dich auf die ausgeschriebene Stelle und dann hättest Du, sofern die Wahl auf Dich fällt, einen unbefristeten Vertrag.

Maximus2584

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In wie weit habe ich das Recht eine "unbefristete" Stelle zu verlangen?

Du hast jedes Recht der Welt, alles mögliche zu verlangen. Du hast aber kein Recht darauf, dass Deinem Verlangen auch entsprochen wird.

Auf was für Ideen die Leute so kommen... ::)

gut, man muss auch nicht jedes Wort genau so wörtlich nehmen....verlangen oder fragen... egal.. Frage war nur, ob es im ÖD anders ist, da ich sonst die private Wirtschaft kenne....

Maximus2584

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In wie weit habe ich das Recht eine "unbefristete" Stelle zu verlangen?

Verlangen kannst Du viel. Es wird jedoch keine Aussicht auf Erfolg haben. Bewirb´ Dich auf die ausgeschriebene Stelle und dann hättest Du, sofern die Wahl auf Dich fällt, einen unbefristeten Vertrag.

Es ist wirklich eine Bewerbung nötig oder ein Gespräch mit der Leitung/Personal bzw. gibt es einen Antrag auf Entfristung etc...???

Skedee Wedee

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In wie weit habe ich das Recht eine "unbefristete" Stelle zu verlangen?

Verlangen kannst Du viel. Es wird jedoch keine Aussicht auf Erfolg haben. Bewirb´ Dich auf die ausgeschriebene Stelle und dann hättest Du, sofern die Wahl auf Dich fällt, einen unbefristeten Vertrag.

Es ist wirklich eine Bewerbung nötig oder ein Gespräch mit der Leitung/Personal bzw. gibt es einen Antrag auf Entfristung etc...???

Das musst Du mit Deinem Arbeitgeber klären. Es gibt Arbeitgeber, die verlangen für die andere Stelle eine neue Bewerbung. Andere verlangen nur ein Anschreiben, da die restlichen Unterlagen vorliegen.

Für Deine jetzige Stelle kannst Du unter Hinweis auf die parallele Ausschreibung einen Antrag auf Entfristung stellen. Ob der natürlich bewilligt wird, kann Dir hier niemand verraten.

Maximus2584

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In wie weit habe ich das Recht eine "unbefristete" Stelle zu verlangen?

Verlangen kannst Du viel. Es wird jedoch keine Aussicht auf Erfolg haben. Bewirb´ Dich auf die ausgeschriebene Stelle und dann hättest Du, sofern die Wahl auf Dich fällt, einen unbefristeten Vertrag.

Es ist wirklich eine Bewerbung nötig oder ein Gespräch mit der Leitung/Personal bzw. gibt es einen Antrag auf Entfristung etc...???

Das musst Du mit Deinem Arbeitgeber klären. Es gibt Arbeitgeber, die verlangen für die andere Stelle eine neue Bewerbung. Andere verlangen nur ein Anschreiben, da die restlichen Unterlagen vorliegen.

Für Deine jetzige Stelle kannst Du unter Hinweis auf die parallele Ausschreibung einen Antrag auf Entfristung stellen. Ob der natürlich bewilligt wird, kann Dir hier niemand verraten.

Vielen Dank für die Antwort. Ist dieser Antrag formlos bei der Personalstelle zu stellen?

Pseudonym

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In wie weit habe ich das Recht eine "unbefristete" Stelle zu verlangen?

Verlangen kannst Du viel. Es wird jedoch keine Aussicht auf Erfolg haben. Bewirb´ Dich auf die ausgeschriebene Stelle und dann hättest Du, sofern die Wahl auf Dich fällt, einen unbefristeten Vertrag.

Es ist wirklich eine Bewerbung nötig oder ein Gespräch mit der Leitung/Personal bzw. gibt es einen Antrag auf Entfristung etc...???

Grundsätzlich kann ein Vertrag auch unbefristet geschlossen werden. Für den AG ist im Haushalt die Ausfinanzierung sicherzustellen. Dann gibt es auch bei Einstellung eines AN bereits die Möglichkeit der unbefristeten Einstellung.

Im Rahmen der Entfristung kann die eigene Stelle ausgeschrieben werden, was eine Bewerbung deinerseits erfordert. Das liegt ganz im Ermessen des AGs. Du kannst natürlich grundsätzlich darum bitten, den Vertrag zu entfristen.

« Last Edit: 24.11.2018 12:59 von Pseudonym »

Skedee Wedee

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Deswegen habe ich gefragt, wie es sich im ÖD verhält, ob da irgendwie meine Kandidatur durch eine bereits vorhandene Einstellung "bevorzugt" behandelt werden kann/wird, wenn man schon die Tätigkeit ausführt?

Gemäß Art. 33 Abs. 2 GG hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Jede Bewerbung muss nach diesen Kriterien beurteilt werden. Wenn Du als der geeignete Bewerber angesehen wirst, bekommst Du die (neue) unbefristete Stelle.


Skedee Wedee

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In wie weit habe ich das Recht eine "unbefristete" Stelle zu verlangen?

Verlangen kannst Du viel. Es wird jedoch keine Aussicht auf Erfolg haben. Bewirb´ Dich auf die ausgeschriebene Stelle und dann hättest Du, sofern die Wahl auf Dich fällt, einen unbefristeten Vertrag.

Es ist wirklich eine Bewerbung nötig oder ein Gespräch mit der Leitung/Personal bzw. gibt es einen Antrag auf Entfristung etc...???

Das musst Du mit Deinem Arbeitgeber klären. Es gibt Arbeitgeber, die verlangen für die andere Stelle eine neue Bewerbung. Andere verlangen nur ein Anschreiben, da die restlichen Unterlagen vorliegen.

Für Deine jetzige Stelle kannst Du unter Hinweis auf die parallele Ausschreibung einen Antrag auf Entfristung stellen. Ob der natürlich bewilligt wird, kann Dir hier niemand verraten.

Vielen Dank für die Antwort. Ist dieser Antrag formlos bei der Personalstelle zu stellen?

Ja, formlos.

Maximus2584

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In wie weit habe ich das Recht eine "unbefristete" Stelle zu verlangen?

Verlangen kannst Du viel. Es wird jedoch keine Aussicht auf Erfolg haben. Bewirb´ Dich auf die ausgeschriebene Stelle und dann hättest Du, sofern die Wahl auf Dich fällt, einen unbefristeten Vertrag.

Es ist wirklich eine Bewerbung nötig oder ein Gespräch mit der Leitung/Personal bzw. gibt es einen Antrag auf Entfristung etc...???

Grundsätzlich kann ein Vertrag auch unbefristet geschlossen werden. Für den AG ist im Haushalt die Ausfinanzierung sicherzustellen. Dann gibt es auch bei Einstellung eines AN bereits die Möglichkeit der unbefristeten Einstellung.

Im Rahmen der Entfristung kann die eigene Stelle ausgeschrieben werden, was eine Bewerbung deinerseits erfordert. Das liegt ganz im Ermessen des AGs. Du kannst natürlich grundsätzlich darum bitten, den Vertrag zu entfristen.

Vielen Dank für die Antwort :)