Hallo,
meine Nachfrage bezieht sich insbesondere auf § 17 Abs. 4 TVöD-V:
Angestellter A, Entgeltgruppe E 6, derzeit Stufe 3, Stufe 3 erhält er seit 01.01.2016.
Ab 01.01.2019 wird A in die Entgeltgruppe E 6+X (X => 1) höhergruppiert.
Nach § 16 Abs. 3 TVöD-V erreicht er die Stufe 4 nach 3 Jahren in der Stufe 3. Diese Voraussetzung wären am 01.01.2019 gegeben. Nun wird er aber zu diesem Zeitpunkt höhergruppiert. Wie ist die Vorschrift des § 17 Abs. 4 TVöD-V in dieser Konstellation zu beurteilen.
Hat unser A in dem Fall Pech und er darf in höheren Entgeltgruppe erneut 3 Jahre in Stufe 3 verweilen (Stichwort: juristische Sekunde) oder ist er in der Stufe 4 zuzuordnen, da er am 01.01.2019 grds. in der Stufe 4 gewesen wäre.