Autor Thema: Frage zur Berechnung der Jahressonderzahlung  (Read 6413 times)

Ludmilla

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Heyho meine Lieben,

Die Woche flatterte bei mir eine neue Bezügemitteilung mit der Jahressonderzahlung ins Haus.
Da ich mir nicht ganz sicher bin ob ich mich richtig informiert und richtig gerechnet habe, wollte ich mal fragen, ob mir jemand mit der Summe meiner Jahressonderzahlung weiterhelfen kann.

Folgende Informationen:

TV-L vom 01.08.17 bis 31.07.18
(1528,26 Brutto von 01/18 bis 31.07.18)

TVÖD seit 01.08.18 (2917,80 - Brutto)

Ist hier eventuell jemand, der mir auf die Sprünge helfen könnte, wie hoch meine Jahressonderzahlung ausfallen müsste?


Ich sag schon mal danke :-*

Lars73

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Antw:Frage zur Berechnung der Jahressonderzahlung
« Antwort #1 am: 28.11.2018 06:59 »
Wurde der Arbeitgeber gewechselt? Welche Entgeltgruppe ist es im TVöD?

D-x

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Antw:Frage zur Berechnung der Jahressonderzahlung
« Antwort #2 am: 28.11.2018 08:45 »
Geht denn ein Übergang vom TV-L in den TVöD ohne Arbeitgeberwechsel überhaupt?
Da ich die 2917,80€ in der aktuellen Tabelle nicht finde, ist es eventuell eine Teilzeitbeschäftigung (E9a / 80%)?

Bei Arbeitgeberwechsel müsste die Berechnung anhand des Prozentsatzes (bis E8 --> 79,51%, bis E12 70,28%, sonst 51,78%) vorgenommen werden und dann auf 5/12 heruntergerechnet werden, da das Arbeitsverhältnis nur 5 Monate in diesem Jahr bestand.

Das ist bisher aber eben eher Spekulation, bis der Sachverhalt nachvollziehbar geschildert wird.

Ludmilla

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Antw:Frage zur Berechnung der Jahressonderzahlung
« Antwort #3 am: 28.11.2018 11:15 »
Wurde der Arbeitgeber gewechselt? Welche Entgeltgruppe ist es im TVöD?

Nein, hat bzw findet beides bei der Stadt statt.
Anerkennungsjahr und seit 01/08 als Erzieher, demnach die Entgeltgruppe S8a

Geht denn ein Übergang vom TV-L in den TVöD ohne Arbeitgeberwechsel überhaupt?
Da ich die 2917,80€ in der aktuellen Tabelle nicht finde, ist es eventuell eine Teilzeitbeschäftigung (E9a / 80%)?

Ich habe mein Anerkennungsjahr zur Erzieherin absolviert und bin dann anschließend als Erzieher angestellt worden, Entgeltgruppe S8A - Stufe 2.

Bei Arbeitgeberwechsel müsste die Berechnung anhand des Prozentsatzes (bis E8 --> 79,51%, bis E12 70,28%, sonst 51,78%) vorgenommen werden und dann auf 5/12 heruntergerechnet werden, da das Arbeitsverhältnis nur 5 Monate in diesem Jahr bestand.

Das ist bisher aber eben eher Spekulation, bis der Sachverhalt nachvollziehbar geschildert wird.

Ludmilla

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Antw:Frage zur Berechnung der Jahressonderzahlung
« Antwort #4 am: 04.12.2018 10:31 »
Jemand eine Idee?

Wolkenträumer

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Antw:Frage zur Berechnung der Jahressonderzahlung
« Antwort #5 am: 04.12.2018 18:20 »
Kommune BW, hier gilt für die Höhe der Jahressonderzahlung eine prozentuale Staffelung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Gehalts bezogen auf die Eingruppierung am 1. September 2018:
Entgeltgruppe 1-8, 2 Ü, S2 bis S9 = 79,51% des durchschnittlichen gezahlten monatlichen Entgelts
Entgeltgruppe 9a bis 12, S 10 bis S 18 =70,28%
Entgeltgruppe 13 bis 15, 15Ü =51,78% 
Entgeltgruppe P 5 bis P8 = 79,74%
Entgeltgruppe P 9 bis P16 = 70,48%

Kommune? Bundesland? Prozentwert= Grundwert x Prozentsatz geteilt durch 100

Viel Spaß beim Ausgeben der Jahressonderzahlung  8)

Ludmilla

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Antw:Frage zur Berechnung der Jahressonderzahlung
« Antwort #6 am: 06.12.2018 15:54 »
Diese Informationen hatte ich auch schon.
Jedoch komme ich mit meiner Rechnung nicht auf das Ergebnis was bei mir in den Bezügen auftaucht, daher war meine Hoffnung, dass sich hier jemand damit auskennt und das für mich "errechnen" könnte sodass ich da besser durchblicken kann.

D-x

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Antw:Frage zur Berechnung der Jahressonderzahlung
« Antwort #7 am: 07.12.2018 07:23 »
Abgesehen davon, dass natürlich der Hinweg auch nachvollziehbar sein sollte (sofern von der Abrechnungsstelle korrekt berechnet), würde es möglicherweise helfen, wenn Du einige weitere Informationen geben könntest, so etwa den ausgewiesenen Betrag der JSZ.

Ludmilla

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Antw:Frage zur Berechnung der Jahressonderzahlung
« Antwort #8 am: 09.12.2018 17:11 »
Pardon.
JEE Jahres-SZ 972,11

D-x

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Antw:Frage zur Berechnung der Jahressonderzahlung
« Antwort #9 am: 10.12.2018 07:30 »
Anhand der genannten Parameter würde ich auf eine JSZ i.H.v. 966,64€ kommen, wenn ich nur die 5 Monate seit August betrachte, und dann die 79,51% von 2917,80€ nehme. Wurden eventuell Mehrarbeitsstunden/Überstunden ausbezahlt*, die das Brutto des/der maßgeblichen Monate erhöht haben?

Da der TV-L und der TVöD zwei verschiedene Tarifverträge sind, die mehr oder weniger zufällig recht ähnlich klingen, sonst aber nichts miteinander zu tun haben, ist es durchaus denkbar, dass die Zeit im TV-L nicht mitzählt, zumal es sich eben auch um einen anderen Vertrag mit einem anderen Arbeitgeber gehandelt haben dürfte, auch wenn Du in der gleichen Einrichtung eingesetzt wurdest. Ob dem wirklich so ist, müsste aber ggf. jemand anders noch einmal sicher bestätigen.

Da die JSZ anhand meiner Berechnung ja gar nicht schlecht aussieht, kannst Du es hinnehmen, oder den Arbeitgeber (bzw. die Personalabrechnungsstelle) mal drauf ansprechen. Ansonsten gedulde Dich und freu Dich auf die höhere JSZ im nächsten Jahr :-)

* Bei 49,50€ mehr Entgelt (in einem 3-Monats-Bezugszeitraum, bzw. 16,50€ in einem einzelnen Monat, sofern der maßgeblich war) komme ich auf die ausgewiesene Summe.
« Last Edit: 10.12.2018 07:33 von D-x »

Fabs

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Antw:Frage zur Berechnung der Jahressonderzahlung
« Antwort #10 am: 10.12.2018 16:23 »
Ich komme auf den gleichen Betrag wie D-x und somit auf einen ähnlichen Betrag wie deine Personalabteilung.

Rechnung: Jahressonderzahlung: 2319.94 € durch 12 mal 5. Es wurden also Überstunden mitberücksichtigt bei den 972,11.

Ludmilla

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Antw:Frage zur Berechnung der Jahressonderzahlung
« Antwort #11 am: 10.12.2018 23:39 »
Dann bedanke ich mich für eure Zeit :)
Hier darf dann gerne geschlossen werden.