Autor Thema: "Umgruppierung" kleine E9 nach "normale" E9  (Read 4779 times)

Neuling

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"Umgruppierung" kleine E9 nach "normale" E9
« am: 29.11.2018 13:02 »
Mahlzeit!

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand zu folgendem Sachverhalt weiterhelfen könnte:

Auf Grund des damals möglichen Antrags wurde ich zum 01.01.12 von der E8/2 in die "kleine" E9/2 höhergruppiert. Nächster Stufenaufstieg hätte demnach am 01.07.17 (5 Jahre + 6 Monate Elternzeit) erfolgen sollen.
Nun war ich aber wegen Änderung der BAK ab 01.02.17 in die "große" E9/3 "umgruppiert". Es wurden also von den in der Stufe 2 bislang verbrachten 5 Jahren (abzügl. der Elternzeit: 4,5 Jahre) die 2 Jahre, die zum Aufstieg in Stufe 3 berechtigen, anerkannt.

Meine Frage nun hierzu:
Ich hatte mal gelesen, dass es sich in solchen Fällen nicht um im TVL geregelten Höhergruppierungen handelt. Hätte man unter diesen Umständen nicht die gesamte in der E9 verbrachte Zeit berücksichtigen müssen oder ist die Stufenzuordnung seitens meines AG so korrekt?

Persi

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Antw:"Umgruppierung" kleine E9 nach "normale" E9
« Antwort #1 am: 29.11.2018 13:36 »
Hallo,

Ihre Personalabteilung hat hier korrekt gehandelt.
In der Kommentierung zum TV-L steht hierzu (zu §17 TV-L):

Ist diese neue Stufenlaufzeit zum Zeitpunkt der Umsetzung bereits erreicht oder überschritten, ist der Beschäftigte sofort der höheren Stufe zugeordnet. Ggf. aus der alten Stufenlaufzeit überschießende Stufenlaufzeiten bleiben in der höheren Stufe unberücksichtigt, die dortige Stufenlaufzeit beginnt von vorn. Ein Überspringen von Stufen findet nicht statt.

Neuling

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Antw:"Umgruppierung" kleine E9 nach "normale" E9
« Antwort #2 am: 29.11.2018 13:37 »
Danke!  ;)

Stevens

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Antw:"Umgruppierung" kleine E9 nach "normale" E9
« Antwort #3 am: 05.02.2019 07:43 »
Hallo zusammen,

ich befinde mich in einer ähnlichen Situation. Ich möchte mich auf eine E9-Stelle bewerben, würde somit wie oben beschrieben in E9/3 eingruppiert. Allerdings ist diese Projektstelle befristet, d.h. es kann nicht sichergestellt werden, dass ich nach dem Projekt wieder eine gleichwertige Stelle bekommen würde.

Jetzt ist die Frage, wie es bei einer Rückgruppierung zurück in die "kleine" E9 ablaufen würde? Wieder zurück in E9/2? Oder wird die Zeit angerechnet?

Die Stelle ist auf 3 Jahre befristet. Theoretisch wäre ich am Ende evtl. sogar in E9/4, falls es verlängert wird.

Danke

Stevens

Spid

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Antw:"Umgruppierung" kleine E9 nach "normale" E9
« Antwort #4 am: 05.02.2019 08:02 »
Es handelt sich also nur um eine vorübergehende Übertragung? Dann findet kein Eingruppierungsvorgang ausgelöst, dafür bedarf es einer nicht nur vorübergehenden Übertragung.

Stevens

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Antw:"Umgruppierung" kleine E9 nach "normale" E9
« Antwort #5 am: 05.02.2019 09:06 »
Nach Rücksprache mit der Personalabteilung wird für die Zeit eine Zulage gewährt.
Genaueres konnten sie mir auf Anhieb jetzt nicht sagen.

Wie verhält es sich dann mit den o.g. Daten? Wird für die ganze Zeit dann eine Zulage für E9/2 gewährt? Bedeutet dann ja keinen finanziellen Vorteil oder werden die Laufzeiten beachtet, so dass ich eine Zulage für E9/3 bekomme?

Danke

Stevens

Spid

  • Gast
Antw:"Umgruppierung" kleine E9 nach "normale" E9
« Antwort #6 am: 05.02.2019 15:30 »
Zu der Stufe, die sich bei dauerhafter Übertragung nach §17 Abs. 4 ergeben hätte.