Autor Thema: Interne Stellenbesetzung  (Read 14928 times)

Peterchen

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Interne Stellenbesetzung
« am: 29.11.2018 16:18 »
Hallo zusammen,

ich hoffe es ist der richtige Forumsbereich.
Und zwar habe ich eine Frage bezüglich der Stellenbesetzungen bei uns im Amt und ob diese so in Ordnung sind.

Ich Arbeite seit 2 Jahren in einer größeren Kommune. Bei uns werden neuerdings Stellen relativ undurchschaubar besetzt. Es wurde ein hier sogenanntes Interessenbekundungsverfahren eingeführt, damit Stellen nicht solange unbesetzt bleiben.

Das läuft so ab, dass jeder dem Amtsleiter mitteilen kann in welches Team/Abteilung man möchte. Wird jetzt eine Stelle frei oder wird neu geschaffen, wird geschaut wer alles sein Interesse bekundet hat und aus diesem Pool wird dann die Stelle wieder besetzt. Das eine Stelle frei wird/geschaffen wird, wird allerdings für die Mitarbeiter nicht einsichtbar bekannt gegeben.  Das heißt, wennt ich eine Chance auf neue Stelle haben möchte, muss ich mich bevor diese Stelle ensteht schon mein Interesse bekundet haben.

Jetzt finde ich es schwierig, für jemanden der noch nicht solange dabei ist, zu wissen in welcher Abteilung/Team welche genauen Aufgaben verortet sind.

Wenn niemand Interesse and der Stelle hat wird diese intern Ausgeschrieben, diesen Vorgang finde ich transparent. Hier wird Beschrieben welche Aufgaben/Vorraussetzungen/Eingruppierung/ etc. Und jeder der möchte kann sich Bewerben.

Zusätzlich ärgerlich und intransparent ist meiner Meinung nach, dass eine Stelle hierdurch einen ganzen Rattenschwanz an Teamwechsel nachsichzieht und hierdurch nicht unbedingt der geeigneteste die Stelle bekommt sonder die Stellen so besetzt werden wie die Rochade am besten aufgeht.

Für mich hat das ganze aktuell keine Auswirkungen, weil ich mich nicht wegbewerben wollte, fühle ich mich aufgrund der Intransparenz und meiner bisher wenigen Beziehungen innerhalb des Amtes, bei einer möglichen Bewerbung jetzt schon benachteiligt.

Daher die Frage: Ist dieses Verfahren üblich und in Ordnung?

Vielen Dank schon mal.

 





D-x

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Antw:Interne Stellenbesetzung
« Antwort #1 am: 29.11.2018 16:36 »
Daher die Frage: Ist dieses Verfahren üblich und in Ordnung?

Üblich ist das ganze aus meiner Sicht absolut nicht, zumindest habe ich von so etwas bisher in keiner Dienststelle gehört. Abgesehen davon, dass ich dem ständigen Personalkarussell aus Effizienzgründen ohnehin skeptisch gegenüberstehe, scheint mir das hier beschriebene Vorgehen doch arg befremdlich.
Gibt es einen Personalrat, hat der Kenntnis davon, und womöglich sogar eine Meinung?

Ich kenne es nur so, dass offene Stellen eben intern ausgeschrieben werden. Eine Liste mit Personen, die gerne an anderer Stelle tätig würden und deshalb ohne (internes) Bewerbungsgespräch bzw. Auswahlverfahren einfach aufrücken, kenne ich von keiner Dienststelle.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden dann (möglicherweise nach Vorauswahl nur noch einige) Mitarbeiter die ihr Interesse bekundet (meist recht formlos mittels eines einseitigen Formulars) haben, zu einem Gespräch (mit neuer Fachdienst- oder Teamleitung, Personalabteilung, Personalrat, ...) eingeladen, werden befragt und dürfen sich äußern, und anschließend wird eine Entscheidung getroffen, ob einer der internen Bewerber in Frage kommt.

Lars73

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Antw:Interne Stellenbesetzung
« Antwort #2 am: 29.11.2018 16:43 »
Eine Umsetzung innerhalb der gleichen Entgeltgruppe und bei vorhandenen Dauervertrag ist so zulässig. Eine interne Ausschreibung nicht erforderlich. Anders kann es aussehen, wenn es zur Höhergruppierung oder zur Entfristung führt. Wobei auch dann die Pflicht zur Ausschreibung nur eingeschränkt besteht. Es kommt auf die bisherige Praxis an sowie eventuelle gesetzliche Vorgaben wir Landesgleichstellungsgesetz etc.

Peterchen

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Antw:Interne Stellenbesetzung
« Antwort #3 am: 29.11.2018 17:09 »
Vielen Dank schon mal.

Also wenn jemand von einer EG8 auf EG10 umgesetzt werden würde, wäre das verfahren so nicht zulässig und die Stelle müsste stattdessen Ausgeschrieben werden?
Von EG10 auf EG10 wäre diese Praxis in Ordnung aber ungewöhnlich?

. Wobei auch dann die Pflicht zur Ausschreibung nur eingeschränkt besteht. Es kommt auf die bisherige Praxis an

Vorher war es son das jede freie Stelle immer intern ausgeschrieben wurde. Was aber dazu geführt hat, dass die Stelle dann bis zum Ausschreibungsende unbesetzt war, dann dadurch die nächste Stelle frei wurde und Ausgeschrieben wurde usw. bis es eine Stelle gab die für die internen nicht mehr interessant war und Extern vergeben wurde. Dies war hat den Amtsleiter zulange gedauert.
Durch das neue System soll halt die Zeit verkürzt werden bis dieStelle extern ausgeschrieben wird, da ja das ganze hin und her schon stattgefunden hat.

Land wäre NRW