Hallo Poggeliese,
du hast zwar mit Recht in diesem Forum Unterstützung gesucht, aber du hast diese entgegen deiner Behauptung von Spid auch erhalten. Unterstützung bedeutet nicht, dass nur die anderen die Arbeit machen. Der § 20 im TV-L ist mit "Jahressonderzahlung" überschrieben und insofern nicht so schwer zu finden.
Hallo Dude23,
du weißt doch aber nicht, was ich bereits getan habe? Das ist eine Unterstellung deinerseits.
Meine Nachfrage kam dadurch zu stande, dass ich bei meinem neuen AG den alten Urlaub vom alten AG (beide TVL!!) hätte mitnehmen können. Und diese Frage wollte ich - übertragen auf die Jahressondrezahlung - beantwortet haben.
Es wäre doch höflich gewesen, einfach wie Lars23 zu antworten. Oder zu sagen, schade, dass geht nicht und da kannst du leider auch keinen formlosen Antrag stellen o.ä., ggf. hätte man auch antworten können, dass dies im Ermessen des neuen AG liegt. Vielleicht hat damit ja schon jemand Erfahrung...
Nettiquette und so, man muss doch nicht immer gleich jemanden "Dummheit, Faulheit" in seinen Aussagen suggerieren.
Danke!