Autor Thema: Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung  (Read 7084 times)

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Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
« am: 30.11.2018 16:14 »
Hallo,

folgender Sachverhalt: Kollege ist eingruppiert in E9, aktuell Stufe 3, Vorweggewährung nach §16(5) von einer Stufe. Bemessunggrundlage fürs Weihnachtsgeld lt. Abrechnung Stufe 3, ohne auf die Vorweggewährung einzugehen.

Lt. §20(3) TV-L bleiben  Leistungszulagen,  sowie Leistungs- und  Erfolgsprämien unberücksichtigt. Ist 16(5) hier eine Leistungszulage und somit unbeachtlich oder wurde die Berechung falsch durchgeführt?

Isie

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Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
« Antwort #1 am: 30.11.2018 18:52 »
Wurde die Vorweggewährung auch schon im Bemessungszeitraum gezahlt? Falls ja, einfach bei der Bezügestelle nachfragen, warum sie nicht berücksichtigt wurde.

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Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
« Antwort #2 am: 30.11.2018 20:38 »
Ja, die Vorweggewährung bestand das gesamte Jahr über.

JC83

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Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
« Antwort #3 am: 30.11.2018 20:50 »
Ja, die Vorweggewährung bestand das gesamte Jahr über.

Dann liegt ein Fehler vor. Die Vorweggewährung zählt entsprechend mit.

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Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
« Antwort #4 am: 30.11.2018 20:52 »
Dachte ich es mir doch - danke. Dann darf der Kollege mal reklamieren.

Poggeliese

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Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
« Antwort #5 am: 13.12.2018 13:49 »
Hallo zusammen,

als Neuling habe ich mir diesen Betreff im Forum ausgesucht, in der Hoffnung dieser passt zu meinem Anliegen.

Hier scheinen viele Spezialisten unter euch zu sein, die mir sicherlich weiterhelfen können.

Zum Thema:
Wechsel des Arbeitsgebers im April 2018
Neuer und alter AG im TVL, E9k zu E9, beides Stufe 2

Soweit mir bekannt wäre es möglich gewesen meinen Urlaub aus dem vorherigen AV mit in den neuen zu nehmen, da beide TVL. (was ich leider erst im Nachhinein erfahren habe)

Wie ist das aber mit der Jahressonderzahlung? Da fallen dann die 3 Monate beim vorherigen AG weg oder hätte ich die irgendwie beantragen müssen?

Grüße!


Bastel

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Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
« Antwort #6 am: 13.12.2018 13:55 »
Fallen weg.

Poggeliese

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Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
« Antwort #7 am: 13.12.2018 14:16 »
Fallen weg.

Und das steht wo? :-\

Spid

  • Gast
Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
« Antwort #8 am: 13.12.2018 14:18 »
Im TV-L

Poggeliese

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Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
« Antwort #9 am: 13.12.2018 14:23 »
Im TV-L

Lieber Spid, darf ich um eine genauere Angabe bitten?

Lars73

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Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
« Antwort #10 am: 13.12.2018 14:31 »
§ 20 TV-L
Erläutert wird es in dieser BAG Entscheidung (11.7.2012, 10 AZR 488/11).

Spid

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Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
« Antwort #11 am: 13.12.2018 14:34 »
Hm, offenbar ist meine Erwartungshaltung, daß jemand mit einer Frage zur Jahressonderzahlung den Paragraphen, der mit Jahressonderzahlung überschrieben ist, findet, liest und versteht, zu hoch gesteckt.

Poggeliese

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Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
« Antwort #12 am: 13.12.2018 14:48 »
Danke an Lars73 für den Hinweis der Erläuterung.


Und als Hinweis an Spid, ich habe einige Bemerkungen von dir in diesem Forum bereits gelesen. An dieser Stelle möchte ich dir gern mitteilen, dass ich ein solches Verhalten gern belächle. Ich erhoffe mir in einem solchem Forum Unterstützung. Vielleicht solltest du die Regeln des Forums noch einmal lesen.

Mit solchen Kommentaren von dir ist mir nicht geholfen, also kannst du diese gern in dein Tagebuch schreiben.

Dude23

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Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
« Antwort #13 am: 13.12.2018 14:57 »
Hallo Poggeliese,

du hast zwar mit Recht in diesem Forum Unterstützung gesucht, aber du hast diese entgegen deiner Behauptung von Spid auch erhalten. Unterstützung bedeutet nicht, dass nur die anderen die Arbeit machen. Der § 20 im TV-L ist mit "Jahressonderzahlung" überschrieben und insofern nicht so schwer zu finden.

Poggeliese

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Antw:Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung
« Antwort #14 am: 13.12.2018 15:22 »
Hallo Poggeliese,

du hast zwar mit Recht in diesem Forum Unterstützung gesucht, aber du hast diese entgegen deiner Behauptung von Spid auch erhalten. Unterstützung bedeutet nicht, dass nur die anderen die Arbeit machen. Der § 20 im TV-L ist mit "Jahressonderzahlung" überschrieben und insofern nicht so schwer zu finden.

Hallo Dude23,
du weißt doch aber nicht, was ich bereits getan habe? Das ist eine Unterstellung deinerseits.

Meine Nachfrage kam dadurch zu stande, dass ich bei meinem neuen AG den alten Urlaub vom alten AG (beide TVL!!) hätte mitnehmen können. Und diese Frage wollte ich  - übertragen auf die Jahressondrezahlung - beantwortet haben.

Es wäre doch höflich gewesen, einfach wie Lars23 zu antworten. Oder zu sagen, schade, dass geht nicht und da kannst du leider auch keinen formlosen Antrag stellen o.ä., ggf. hätte man auch antworten können, dass dies im Ermessen des neuen AG liegt. Vielleicht hat damit ja schon jemand Erfahrung...

Nettiquette und so, man muss doch nicht immer gleich jemanden "Dummheit, Faulheit" in seinen Aussagen suggerieren.

Danke!