- Der Arbeitgeber kann die Probezeit vorzeitig beenden ja, tut er das gilt automatisch das Kündigungsschutzgesetz, dessen voller Kündigungsschutz allerdings erst nach Ablauf einer sechsmonatigen Wartezeit greift. Der Arbeitgeber kann in diesen sechs Monaten immer noch grundlos und ohne Sozialauswahl kündigen.
Der einzige Vorteil für den Arbeitnehmer bei einer verkürzten Probezeit ist, dass die vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen gilt statt der vorherigen Frist während der Probezeit.
- Ist die Probezeit zu Ende, läuft der unbefristete Arbeitsvertrag automatisch fort. Somit stellt sich die Frage: WARUM die Probezeit vorzeitig beenden wenn beide Seiten zufrieden sind und gerne weiter arbeiten möchten?
TV-L im Wortlaut:
§ 2
Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
(1) Der Arbeitsvertrag wird schriftlich abgeschlossen.
(2) Mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber dürfen nur begründet werden, wenn die jeweils übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen. Andernfalls gelten sie als ein Arbeitsverhältnis.
(3) Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Sie können gesondert gekündigt werden, soweit dies einzelvertraglich vereinbart ist.
(4) Die ersten sechs Monate der Beschäftigung gelten als Probezeit, soweit nicht eine kürzere Zeit vereinbart ist. Bei Übernahme von Auszubildenden im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis entfällt die Probezeit.