Hallo,
ich arbeite als Bundesbeamter in der IT Abteilung einer Verwaltung.
Die meisten meiner Kollegen/-innen sind Tarifangestellte.
In der IT gibt es gelegentlich angeordnete Überstunden und Rufbereitschaften.
Es ist bei Überstunden wohl so, dass Tarifangestellte frei wählen können, ob sie die geleisteten Überstunden ausgezahlt bekommen oder "abfeiern". Als Beamter bekommt man immer eine Zeitgutschrift; die Möglichkeit, sich die Stunden auszahlen zu lassen, besteht nicht.
Wie verhält es sich lt. Gesetz bei Rufbereitschaften? - Hier gibt es ja Zeiten, in denen der Mitarbeiter ja nur erreichbar sein muss, aber nicht tatsächlich tätig wird, und dann wieder Zeiten, in denen er - z.B. wegen eines Anrufs - tätig sein muss.
Für eine Rechtsgrundlage wäre ich dankbar.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gruß
DOler