Autor Thema: BAG 5 AZR 553/17: Auswirkung auf Anrechenbarkeit von Reisezeiten?  (Read 3484 times)

Gruenhorn

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 106
Liebe Forumsmitglieder,

im Oktober urteilte das Bundesarbeitsgericht, dass einem Dienstreisendem, der im Ausland für den Arbeitgeber unterwegs ist, Vergütung zusteht und die Reisezeit zum Ziel als Arbeitszeit zu werten ist. Die Begründung dazu ist, dass das Dienstgeschäft ausschließlich der Interessensphäre des Arbeitgebers zuzuordnen ist.

In Ermangelung des nötigen juristischen Sachverstandes, kann ich nicht abschätzen,  ob dieses Urteil mittelbaren Einfluß auf die Anerkennung von Reisezeiten als Arbeitszeit entfaltet. Mir ist bekannt,  dass das BAG nicht für Beamtenangelegenheiten zuständig ist. Die Argumentation ist für Beamte wie Angestellte im In- und Ausland aber nach meiner laienhaften juristischen Meinung identisch.

Ich bitte daher die Forumsgemeinde um Einschätzung oder Erfahrungsbericht, ob dieses Urteil bereits Auswirkungen in ihren Behörden hatte oder haben wird.

Ich danke für die Hilfe

Lars73

  • Gast
Die Entscheidung betrifft einen Fall wo der Tarifvertrag eine Vergütung der Reisezeit vorsieht. Streitgegenstand war die Frage ob die auch für Reisezeiten im Ausland gilt. Aus der Entscheidung lässt sich keine generelle Pflicht zur Bezahlung von Reisezeit ableiten. Allerdings liegt die Urteilsbegründung noch nicht vor so das meine Analyse sich auf den Tenor der Entscheidung und die Entscheidung der Vorinstanz stützt.

Auswirkungen für den Bereich TVöD/TV-L sind eher nicht zu erwarten und auch nicht für Beamte.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,262
In diesem Zusammenhang sollte man auch den Unterschied zwischen Reisezeit und Abwesenszeit betrachten, dieses wird gerne in einem Topf geschmissen.

Auch müßte bei Anerkennung der Reisezeit als Arbeitszeit nicht zwingend 100% des Stundenlohnen angerechnet werden.

Also die Dollarzeichen, die ich hier schon bei einigen Kollegen gesehen habe, sind wieder der Ernüchterung gewichen, insbesondere nach dem ich denen vorgerechnet habe, wie viel Arbeitszeit sie auf Ihren Dienstreisen tatsächlich leisten (Die rechnen die Kaffee- und Mittagspausen gerne zur AZ dazu.)