Autor Thema: Kann ein Arbeitsvertrag vor Antritt der Stelle gekündigt werden?  (Read 4624 times)

klavier

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Hallo,

ich habe bereits ein Angebot eines neuen Arbeitgebers. Ich soll in den nächsten Tagen den Arbeitsvertrag (Geltungsbereich des TVÖD-VKA) unterschreiben.

Ein weiteres Angebot eines anderen Arbeitgebers (ebenfalls TVÖD-VKA) könnte etwas später evtl. auch erst Anfang nächsten Jahres folgen. Diese Arbeitsstelle würde ich dem bereits bestehenden Arbeitsangebot vorziehen.

Soll ich das erste Angebot unterschreiben und dann wieder kündigen, wenn das 2. Angebot konkret wird? Wie ist die Rechtslage? Wäre ich dann schadenersatzpflichtig? Vertragsstrafe?

Ich hoffe ihr könnt mir fachkompetent weiterhelfen.

Vielen Dank im Voraus.

Grüße klavier

Spid

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Ein Arbeitsverhältnis kann grundsätzlich vor seinem Beginn gekündigt werden, sofern das nicht im Arbeitsvertrag selbst ausgeschlossen wird. Eine fristgerechte Kündigung kann nicht zu Schadensersatzansprüchen gegen Dich führen.

MoinMoin

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Und einen Schaden nachzuweisen, fällt oftmals einen AG schwer.

Lars73

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Eine Vertragstrafe kann es dann geben, wenn diese im Vertrag geregelt ist. Ist im Bereich TVöD aber unüblich.

Adrian

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Die Antwort steht im Arbeitsvertrag.
Ich hatte einen Vertrag, in dem explizit stand, das vor Beginn der Tätigkeit der Vertrag NICHT gekündigt werden kann.

Spid

  • Gast
Einen alten Thread ausgebuddelt und schreiben, was schon längst geschrieben wurde...       Check