Autor Thema: Einführung TVÖD  (Read 4762 times)

lillifee

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Einführung TVÖD
« am: 12.12.2018 15:22 »
Hallo zusammen!
Ich bin PDL eines ambulanten Pflegedienstes, der eine gemeinnützige GmbH ist. Der Pflegedienst existiert seit 2013 und wir möchten jetzt den TVÖD anwenden und auch die Bezahlung den Entgelttabellen entnehmen.
Nun meine Frage:
wie läuft das mit den Mitarbeitern, die von Anfang an oder bereits mehrere Jahre dabei sind? In welche Stufe kommen diese, wenn eine einschlägige Berufserfahrung (z.B. seit 20 Jahren Krankenschwester) vorliegt?

Spid

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Antw:Einführung TVÖD
« Antwort #1 am: 12.12.2018 15:29 »
Der TVöD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung. Derlei wäre Regelungsgehalt einer Betriebsvereinbarung bzw. einzelvertraglicher Regelungen.

Lars73

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Antw:Einführung TVÖD
« Antwort #2 am: 12.12.2018 15:31 »
Der TVöD hat keine Regelungen zur Überleitung bei Einführung. Man kann die Regelungen des TVÜ anwenden oder eigene Regelungen treffen. Da keine Tarifbindung vorliegt muss man halt mit den Beschäftigten die Änderungsverträge aushandeln. Dabei wird man besitzstände berücksichtigen müssen. Hängt also auch davon ab wie bisher die Bezahlung läuft.

D-x

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Antw:Einführung TVÖD
« Antwort #3 am: 12.12.2018 15:33 »
Ich empfehle die Lektüre dieser Webseite.
Mitarbeiter, die mit 20 Jahren Berufserfahrung nun quasi in den TVöD übergeleitet würden, würden demnach in Stufe 6 eingestuft werden/sein.
Da der TVöD aber keine Regelungen für Betriebe trifft, die ihn auf freiwilliger Basis anwenden, bzw. in diesen überleiten möchten, wird das individuell anzuschauen sein.
Interessant in dem Zusammenhang dürfte auch sein, wie sich die Gehälter verändern. War denn eine ähnliche Struktur vorhanden, oder erfolgte keine große Gehaltssteigerung mit wachsender Erfahrung? Oder war alles Kraut und Rüben (alles individuell abhängig vom Verhandlungsgeschick)?

Eventuell empfiehlt sich für die Personalabteilung dann mal eine TVöD-Schulung, und womöglich auch für die Betriebsratsmitglieder, wenn diese zukünftig noch qualifiziert mitreden möchten.

lillifee

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Antw:Einführung TVÖD
« Antwort #4 am: 12.12.2018 15:41 »
Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten.
Wir haben uns bis jetzt immer nach dem TVÖD gerichtet, circa 95% ausgezahlt. Allerdings ohne Stufen, aber nach 2 Jahren Kampf konnte ich unseren Chef überzeugen, diese jetzt endlich zu berücksichtigen. Die Fachkraft mit 20 Jahren Berufserfahrung ist aber erst seit 3 Jahren bei uns beschäftigt, würde sie dann trotzdem Stufe 6 sein?
Ich möchte meine Mitarbeiter gerecht behandeln und natürlich auch mit anderen Arbeitgebern mithalten, da ja um jede Fachkraft gekämpft werden muss....

Lars73

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Antw:Einführung TVÖD
« Antwort #5 am: 12.12.2018 16:31 »
Bisher wurde die niedrigste Stufe und davon 95% verwendet?

"Die Fachkraft mit 20 Jahren Berufserfahrung ist aber erst seit 3 Jahren bei uns beschäftigt, würde sie dann trotzdem Stufe 6 sein?"
Das wäre davon abhängig gewesen wie sie bei Einstellung verhandelt hätte. Wenn sie bei Euch für 95% von Stufe X angefangen hat ist es fraglich ob sie Stufe 6 ausgehandelt hätte.

"Ich möchte meine Mitarbeiter gerecht behandeln und natürlich auch mit anderen Arbeitgebern mithalten, da ja um jede Fachkraft gekämpft werden muss...."

Ob man das Stufensystem des TVöD als Beispiel für Gerechtiglkeit sehen kann halte ich für fraglich. Ich glaube ich würde wenn ich es frei ausgestalten kann nur 2 Stufen ausgestalten. Eine für die ersten 1-2 Jahre und dann eine weitere Stufe für Beschäftigte mit Berufserfahrung.

Die Frage ist dann nur welche Beträge man für die Stufen nimmt.

lillifee

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Antw:Einführung TVÖD
« Antwort #6 am: 12.12.2018 16:36 »
"Bisher wurde die niedrigste Stufe und davon 95% verwendet?"
Ja, ich fand das immer sehr ungerecht, weil eine frisch examinierte Fachkraft einer erfahrenen gleichgestellt war.

Nach meinem Gefühl würde ich bei einer Einführung jetzt zurück rechnen. Also die erfahrenen hätten bei Einstellung Stufe 3 gehabt und wären jetzt je nach Betriebszugehörigkeit in der jeweiligen Stufe....

Lars73

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Antw:Einführung TVÖD
« Antwort #7 am: 12.12.2018 17:21 »
Der Geschäftsführer wird vermutlich diese Überlegungen anstellen: In welchen Umfang ist eine Kostensteigerung bei den Personalkosten vertretbar. Je nach Verteilung der Entgeltgruppen, Berufserfahrung und Beschäftigungsdauer bei Euch würde dein Vorschlag aktuell wohl ca. 10-20% höhere Personlkosten bedeuten (zusätzlich zu den kommenden linearen erhöhungen und den weiteren Anstieg der Erfahrungsstufen).
 Dann wird er sich anschauen wie die Personalgewinnungsprobleme aussehen und welche Mitarbeiter das Unternehmen verlassen. Dann muss man schauen ob diese Gruppen von deinen Vorschlag überproportional profetieren.

Skedee Wedee

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Antw:Einführung TVÖD
« Antwort #8 am: 12.12.2018 17:24 »
Nach meinem Gefühl würde ich bei einer Einführung jetzt zurück rechnen. Also die erfahrenen hätten bei Einstellung Stufe 3 gehabt und wären jetzt je nach Betriebszugehörigkeit in der jeweiligen Stufe....

Aus Arbeitnehmersicht löblich, aber ich würde mir aus Arbeitgebersicht die Personalkosten zunächst hochrechnen. Wenn die Sprünge zu gewaltig sind (ich habe es so verstanden, dass bisher der TVöD zu 95% der Stufe 1 gezahlt wurde), wird Dein Chef Dich einen Kopf kürzer machen. Vielleicht tatsächlich die Stufenregelung nach § 16 Abs. 2 TVöD als Grundsatz anwenden (also Stufe 1 bis einschließlich 3 als zwingend bei einschlägiger Berufserfahrung) und prüfen, was dabei herauskommt. Zumal dann weiterhin Entwicklungspotenzial nach oben ist und für die Arbeitnehmer ein weiterer Anreiz geschaffen wird, beim Arbeitgeber zu bleiben. Natürlich werden es einige Arbeitnehmer anders sehen (ich bin bereits seit 20 Jahren hier im Betrieb, daher möchte ich Stufe 6), aber man kann es nicht jedem recht machen.

EDIT: hat sich mit der Antwort von Lars überschnitten...