Autor Thema: Eingruppierung Bauhofleiter  (Read 21618 times)

Gemeindearbeiter

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Eingruppierung Bauhofleiter
« am: 15.12.2018 20:29 »
Hallo ich bin seit 2000 angestellt in einer 3000 Einwohner zählenden Gemeinde in Sachsen. Seit 2015 wurde ich vom Bürgermeister als Bauhof Leiter ernannt und von Entgeltgruppe3 in Entgeltgruppe 4 umgesiedelt. Zu dem Zeitpunkt waren wir noch 2 Bauhof Arbeiter.  Nun im Jahr 2019 kommt ein dritter Arbeiter dazu, der Schriftkram wird immer mehr die Aufgabengebiete auch , wir übernehmen zusätzlich noch 2 Kindergärten und einen Kirchlichen Friedhof, wo Hausmeisteraufgaben und Aussenpflege dazu kommen. Nun fragte ich meinen mittlerweile neuen Bürgermeister, ob nicht die Entgeltgruppe 5 angemessen wäre, weil die anderen Kollegen auch in die 4 eingestuft wurden, was hab ich da als Bauhof Leiter davon. Seine Antwort ,du bist denen doch noch die Stufen voraus,  derzeit 5, worauf ich sagt die habe ich mir auch in den letzten 20 Jahren erarbeitet und die Kollegen kommen ja auch noch da hin. Was haltet ihr davon?

nichts_tun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 774
Antw:Eingruppierung Bauhofleiter
« Antwort #1 am: 15.12.2018 21:40 »
Wie deine Kollegen eingruppiert sind, wirkt sich nicht auf deine Eingruppierung.

Für eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 musst du eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren vorweisen und in deinem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.


wap

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 107
Antw:Eingruppierung Bauhofleiter
« Antwort #2 am: 16.12.2018 11:00 »
Der Begriff Bauhofleiter sagt natürlich nicht viel über deine Tätigkeiten aus. Das ist in jeder Stadt/Gemeinde anders. Anhand der Eingruppierung E4 würde ich jedoch eher darauf schließen das du hauptsächlich handwerklich Tätig bist. Eventuell könnte man dir die Vorarbeiterzulage zahlen.
Ich würde grundsätzlich erst mal eine Arbeitsplatzbeschreibung einfordern und schauen welche Tätigkeiten dir überhaupt offiziell übertragen sind.

Gemeindearbeiter

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Eingruppierung Bauhofleiter
« Antwort #3 am: 16.12.2018 11:49 »
Eine abgeschlossene 3 Jährige Berufsausbildung Gärtner und Landschaftsbild habe ich vorzuweisen, und bin auch überwiegend in diesen Arbeiten bei der Gemeinde beschäftigt.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung Bauhofleiter
« Antwort #4 am: 16.12.2018 12:37 »
Wichtig ist nicht, ob Du derlei in diesem Umfang tust, sondern ob Du es tun sollst.

Squix

  • Gast
Antw:Eingruppierung Bauhofleiter
« Antwort #5 am: 16.12.2018 12:45 »
Erfahrungsgemäß decken sich die Leistungen im Bereich der Grünpflege kommunaler Bauhöfe kaum mit dem Bedarf einer Berufsausbildung zum/zur Gärtner/in. Heckenschnitt, Ersatzbepflanzung sowie die Pflege des Straßenbegleitgrüns sind eher Aufgaben die selbst die Zuordnung zu den "schwierigen Tätigkeiten" kaum begründen lassen. Die Berufsausbildung geht da weit übers Ziel hinaus. Bei einer kleineren Gemeinde unter 5.000 EW ist das sicher nicht anders.

Der Blick ins Lohngruppenverzeichnis bringt die Gärtner erst bei LG 6 ins Spiel, allerdings mit weit anderen Leistungen als denen kommunaler Bauhöfe.

Ich behaupte mal, dass ihr grundsätzlich alle in der EG 3 eingruppiert seid - man dich mit Ernennung zum Bauhofleiter jedoch nach EG 4 vergütet (gängige Praxis) - statt mit eine Zulage zu zahlen. Auch für der übliche "Schriftkram" in Bauhöfen (Stundenzettel eintippen, evtl. mal am Vergabeverfahren mitwirken) nicht unbedingt zur Eingruppierung in die EG 5 (wahrscheinlich auch eher EG 3).

Bezüglich der EG 4 deiner Kollegen irrt der AG (evtl.) - was für deine Eingruppierung egal ist.

wap

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 107
Antw:Eingruppierung Bauhofleiter
« Antwort #6 am: 16.12.2018 13:03 »
Sind dir diese Tätigkeiten im Gala.-bau. oder ähnliches auch schriftlich übertragen worden? Siehe Arbeitsplatzbeschreibung. Denn nur was da drin steht ist erst mal relevant für deine Eingruppierung.

Zu beachten ist hier, dass nur die ordnungsgemäß übertragenen auszuübenden Tätigkeiten Berücksichtigung finden können. Tätigkeiten, die ohne Übertragung, z.B. wegen des persönlichen Interesses der Arbeitsplatzinhaberin oder des Arbeitsplatzinhabers wahrgenommen werden oder die durch dazu nicht befugte Stellen oder Beschäftigte übertragen wurden, dürfen bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden.

Dort steht auch welche Qualifikation zur Erledigung der jeweiligen Arbeitsvorgänge erforderlich ist. Und nur das ist dann eingruppierungsrelevant.

Also erst mal Arbeitsplatzbeschreibung anfordern und dann kann man weiter sehen.

Gemeindearbeiter

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Eingruppierung Bauhofleiter
« Antwort #7 am: 16.12.2018 14:53 »
Es sind ja nicht nur gärtnerischen Aufgaben die in meiner Arbeitsbeschreibung stehen..es stehen drin z.Bsp. Verteilung der Arbeiten an die Angestellten, Überwachung der Heizungsanlagen der Kindergärten, Rathaus , Grundschule etc. Hausmeisteraufgaben,  neu demnächst Straßenkontrollen ABC Kategorie und und und , da glaub ich geb ich den Bauhof Leiter wieder ab weil hab ja eh nix davon gegenüber den anderen

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung Bauhofleiter
« Antwort #8 am: 16.12.2018 14:56 »
Wieso denkst Du, Du hättest diese Option?

Gemeindearbeiter

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Eingruppierung Bauhofleiter
« Antwort #9 am: 16.12.2018 15:04 »
Weil es so ist, ich arbeite pro Woche 5 Std. länger als die anderen ohne Bezahlung und hab die Verantwortung für das gleiche Entgelt wie die anderen auch...da kann ja wohl was nicht hinhauen

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung Bauhofleiter
« Antwort #10 am: 16.12.2018 15:20 »
Keine Deiner Vorbringungen ist dazu geeignet darzulegen, daß Du einfach so auswählen könntest, ob Du Deine auszuübende Tätigkeit ausübst oder nicht.

wap

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 107
Antw:Eingruppierung Bauhofleiter
« Antwort #11 am: 16.12.2018 15:32 »
Am besten suchst du mal das Gespräch mit deinem Vorgesetzten. Aber bereite dir ein paar gute Argumente vor.
Aussagen wie "Ich will mehr weil die anderen ebenfalls eine E4 erhalten" sind nicht zielführend. Eingruppierungen anderer Mitarbeiter sind für dich uninteressant. Wenn du neue Aufgaben hinzu bekommst ist eine Überarbeitung deiner Arbeitsplatzbeschreibung sowieso notwendig, denn diese Tätigkeiten müssen dir ja auch wieder offiziell übertragen werden. Vielleicht ergibt sich ja dann aus der Bewertung deiner Arbeitsvorgänge eine höhere Eingruppierung.


Und zu deinen fünf Überstunden kann man nur sagen dass diese grundsächlich erst mal durch den Vorgesetzten Anzuordnen sind und dir dann auch die entsprechende Vergütung zzgl. Überstundenzuschlag zusteht.
Machst du diese einfach ohne Anordnung bist du selbst schuld und bleibst darauf sitzen.

citar0

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Antw:Eingruppierung Bauhofleiter
« Antwort #12 am: 20.12.2018 20:49 »
Erstaunlich wie niedrig ihr eingruppiert seid. Meine zwei Bauhofleiter (Doppelspitze) sind in 9a, selbst unsere Straßenreiniger sind in 4 oder auch 5, wenn die Kehrmaschine gefahren werden muss. Der größte Teil, so auch ich, ist in EG6 eingruppiert. Bauhof umfasst 40 Mitarbeiter.

Squix

  • Gast
Antw:Eingruppierung Bauhofleiter
« Antwort #13 am: 21.12.2018 06:44 »
Der Vergleich eines Bauhofes mit weit unter 10 MitarbeiterInnen mit einem Bauhof mit ca. 40 MitarbeiterInnen sowie entsprechender Eingruppierung ist ja auch sehr fragwürdig.

Maßgeblich ist, wie dargelegt, die Tätigkeit an sich und diese wird gerade, wie auch das Leistungsspektrum des Bauhofs an sich, bei der Bauhofleitung stark abweichen.