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Eingruppierung Bauhofleiter

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Gemeindearbeiter:
Hallo ich bin seit 2000 angestellt in einer 3000 Einwohner zählenden Gemeinde in Sachsen. Seit 2015 wurde ich vom Bürgermeister als Bauhof Leiter ernannt und von Entgeltgruppe3 in Entgeltgruppe 4 umgesiedelt. Zu dem Zeitpunkt waren wir noch 2 Bauhof Arbeiter.  Nun im Jahr 2019 kommt ein dritter Arbeiter dazu, der Schriftkram wird immer mehr die Aufgabengebiete auch , wir übernehmen zusätzlich noch 2 Kindergärten und einen Kirchlichen Friedhof, wo Hausmeisteraufgaben und Aussenpflege dazu kommen. Nun fragte ich meinen mittlerweile neuen Bürgermeister, ob nicht die Entgeltgruppe 5 angemessen wäre, weil die anderen Kollegen auch in die 4 eingestuft wurden, was hab ich da als Bauhof Leiter davon. Seine Antwort ,du bist denen doch noch die Stufen voraus,  derzeit 5, worauf ich sagt die habe ich mir auch in den letzten 20 Jahren erarbeitet und die Kollegen kommen ja auch noch da hin. Was haltet ihr davon?

nichts_tun:
Wie deine Kollegen eingruppiert sind, wirkt sich nicht auf deine Eingruppierung.

Für eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 musst du eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren vorweisen und in deinem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.

wap:
Der Begriff Bauhofleiter sagt natürlich nicht viel über deine Tätigkeiten aus. Das ist in jeder Stadt/Gemeinde anders. Anhand der Eingruppierung E4 würde ich jedoch eher darauf schließen das du hauptsächlich handwerklich Tätig bist. Eventuell könnte man dir die Vorarbeiterzulage zahlen.
Ich würde grundsätzlich erst mal eine Arbeitsplatzbeschreibung einfordern und schauen welche Tätigkeiten dir überhaupt offiziell übertragen sind.

Gemeindearbeiter:
Eine abgeschlossene 3 Jährige Berufsausbildung Gärtner und Landschaftsbild habe ich vorzuweisen, und bin auch überwiegend in diesen Arbeiten bei der Gemeinde beschäftigt.

Spid:
Wichtig ist nicht, ob Du derlei in diesem Umfang tust, sondern ob Du es tun sollst.

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