Hallo Kollegen
ich habe die Stelle gewechselt, welche mit der E9a bewertet wurde.
Die Kollegin, die in den (wohlverdienten) Ruhestand gewechselt ist, hatte eine Arbeitsplatzbeschreibung von 2011 (mit dem gleichen Inhalt wie die jetzige), aber die Bewertung war eine E9b (sogar fast eine E9c). Sie hatte mir netterweise ihre „alte“ Arbeitsplatzbeschreibung ausgehändigt) anhand der ich meine vergleichen könnte. Es sind die gleichen Tätigkeiten. Die Unterschiede liegen allerdings in der Bewertung der einzelnen Tätigkeiten (das zeigte mir netterweise der Personalrat). Tätigkeiten, die vormals als „besonders verantwortungsvoll“ oder mit „gründliche und umfassende Fachkenntnisse“ bewertet wurden, werden plötzlich mit „Berufsabschluss“ oder „vielseitigen Fachkenntnissen“ definiert (was am Ende die E9a nur noch rechtfertigt)
Lohnt sich hier vielleicht ein Gang zum Anwalt oder wie schätzt ihr die Situation ein?
Ich hätte es verstanden, wenn die Tätigkeiten geändert worden wären, mit weniger Verantwortung oder so, aber es ist nicht so.
Danke für Eure Meinungen.