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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: wap am 10.11.2018 15:49

Titel: TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: wap am 10.11.2018 15:49
Hallo an alle im neuen Forum.

Nachdem lange Zeit nichts passiert ist, läuft aktuell wieder die Verhandlung zur Weiterentwicklung der Entgeltordnung im TV-L. Zwei Termine gab es schon und zwei stehen noch an.
29. Oktober, 5.-6. November, 21.-22. November und 4.-5. Dezember 2018


Hat jemand schon ein paar Informationen über den Verhandlungsstand?

Gruß
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: TV-Ler am 10.11.2018 23:47
Hat jemand schon ein paar Informationen über den Verhandlungsstand?
Nach dem wenigen zu urteilen, was bislang zu hören ist, gibt es keinen Stand!
Vor dem zwischenzeitlichen Abbruch der Verhandlungen durch die TdL haben die Gewerkschaften ihre Vorstellungen und Forderungen in den verschiedenen, vereinbarungsgemäß gebildeten Arbeitsgruppen, umfangreich dargelegt.

Eine inhaltliche Stellungnahme dazu gab es von Seiten der TdL ebensowenig wie die Darstellung eigener Vorstellungen.

Nachdem dann zur Jahresmitte die Zeit erkennbar knapp wurde (kein Wunder, wenn die TdL nur stumm zuhört und selbst nichts zum Fortgang beiträgt), hat die TdL vorgeschlagen, die Arbeit zur Beschleunigung aus den Arbeitsgruppen in eine zentrale Verhandlungsgruppe zu verlagern. Die Gewerkschaften haben dem notgedrungen zugestimmt.

Es wirkt so, als hätte sich die TdL die Gewerkschaften mal wieder schön sauber zurechtgelegt... die Gewerkschaften haben ihr Blatt aufgedeckt, die TdL sich dagegen bedeckt gehalten und folglich gibt es bislang keinerlei auch nur ansatzweise abgestimmtes Ergebnis, welches allenfalls noch unter dem Vorbehalt einer (im Rahmen der kommenden Tarifrunde zu erzielenden) Gesamteinigung steht.

Stattdessen steht man bislang mit leeren Händen da, es gibt kein weitgehend abgestimmtes „Paket“ aus dem die TdL etwa im Verlauf der Tarifrunde nur durch Zugeständnisse an anderer Stelle wieder etwas herausverhandeln könnte, sondern alles ist noch vollkommen offen. Die TdL kann also in der Tarifrunde alles mit allem verquicken und entweder mit Hilfe des Zeitdrucks einer Tarifrunde eine schnelle schmutzige Lösung bei der Entgeltordnung herausholen oder die Gewerkschaften dazu bringen, den Gedanken der Inkraftsetzung der EGO im Rahmen der Tarifrunde aufzugeben um danach weiterzuverhandeln. Inkraftsetzung dann vielleicht zur nächsten Tarifrunde 2021...
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: Wastelandwarrior am 14.11.2018 11:23
Die beiden bisherigen Verhandlungsrunden haben durchaus Ergebnisse gebracht. Warum so negativ ?  :D

Sie sind aber noch nicht öffentlich.
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: Spid am 14.11.2018 11:27
Die beiden bisherigen Verhandlungsrunden haben durchaus Ergebnisse gebracht. Warum so negativ ?  :D

Weil verdi maßgeblich daran beteiligt ist.
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: deinemHammer am 14.11.2018 11:34
Die beiden bisherigen Verhandlungsrunden haben durchaus Ergebnisse gebracht. Warum so negativ ?  :D

Sie sind aber noch nicht öffentlich.

Nur weiß keiner bzw. kaum einer was für Ergebnisse. Schließlich bedeutet das Wort Ergebnis nicht gleich positiv! :o ;D
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: Wastelandwarrior am 14.11.2018 11:38
Schließlich bedeutet das Wort Ergebnis nicht gleich positiv! :o ;D

Das ist ja eine Frage des Standpunktes und absolut ohnehin nicht zu beantworten.  ;)
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: wap am 14.11.2018 19:07
Die beiden bisherigen Verhandlungsrunden haben durchaus Ergebnisse gebracht. Warum so negativ ?  :D

Sie sind aber noch nicht öffentlich.

Sind dir denn schon Details bekannt oder war deine Antwort eher auf den Verbrauch an Kaffee/ Kuchen bezogen?  ;D Das ist ja such ein Ergebnis. Zumindest für den Konditor.
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: Wastelandwarrior am 15.11.2018 08:46
Ja. Da sie aber unter Gesamteinigungsvorbehalt stehen, wird sie niemand veröffentlichen. Anfang März ist es amtlich.
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: Bensch am 20.11.2018 12:23
Ob es nun 2019 oder in der nachfolgende Tarifrunde kommt. Wenn ich so zum TVÖD schiele und ich sehe das man für die Entgeltgruppe 9c ''eine besonders verantwortliche Tätigkeit'' benötigt frage ich mich, wie viel Zeitanteile das denn sein müssen? 25%, 33%, 50% XX%?

Wisst ihr da mehr?

Gruß
Bensch
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: Spid am 20.11.2018 12:27
50%
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: nichts_tun am 20.11.2018 13:25
50%

 ;D ;D

Ich denke, die TdL wird selbst auch langsam erkannt haben, dass die Überführung des BAT in die bisherige Entgeltordnung des TV-L nicht immer fruchtbringend ist, zu denken ist bspw. an die Beschäftigten im IT-Bereich in Teil II, Ziffer 11 der Entgeltordnung. Da wäre sicherlich eine Überarbeitung wie sie im TVöD stattfand nicht ganz verkehrt.

Ich vermute, dass das Thema Entgeltordnung nächstes Jahr bei den Tarifverhandlungen auf den Tisch kommt, gerade auch, weil in der letzten Tarifrunde verabredet war, die Entgeltordnung zu überarbeiten.
Auf die Gewerkschaften würde ich allerdings nicht zwangsläufig setzen, denn bei den Forderungen, wie sie im anderen Thread stehen, sehe ich da nicht soviel intellektuelles Potenzial.
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: Bensch am 20.11.2018 13:48
Ich rechne fest damit, dass die neue EGO 2019 kommt, daher kam meine Frage wegen den Zeitanteilen. Auf mich treffen die Voraussetzungen für diese Gruppe zu, solange man sich am TVÖD orientiert.

Das dabei jetzt was super tolles rauskommt vage ich zu bezweifeln, aber einen Nachteil hätte ich dadurch ja nicht.
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: Kraeuterwiese am 25.11.2018 14:33
Na dann hoffen wir das beste. Bei den letzten Tarifverhandlungen ging das schon schief und die Schere zwischen den Einkommensgruppen bei Bund, Kommunen und Ländern klafft seitdem extrem auseinander. Meist sogar bei ähnlichen, gleichen oder vergleichbaren Tätigkeiten.
Vor allem Berufsgruppen der EGO Teil II leiden extrem darunter, da bei Bund und Kommunen eine Vielzahl dieser Einschränkungen abgeschafft wurden. Das bedeutet in der Realität nunmehr Differenzen von bis zu 4-stelligen Summen die monatlich(!!!) im Geldbeutel der Beschäftigten im TVL, Teil II fehlen (Bsp. Bibliothekare an Wissenschaftseinrichtungen mit Diplom FH). Und es kommt noch hinzu, dass die tarifgebundenen Mitarbeiter nicht klagen dürfen, auch wenn die Tätigkeiten vergleichbar sind.
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: Pseudonym am 25.11.2018 14:44
Das bedeutet in der Realität nunmehr Differenzen von bis zu 4-stelligen Summen die monatlich(!!!) im Geldbeutel der Beschäftigten im TVL...

Und genau das will mir nicht so recht einleuchten: woran liegt's? Verdi ist bei allen hier relevanten Tarifverträgen maßgeblich beteiligt und trotzdem fallen diese so unterschiedlich aus. Kennt jemand die Ursache oder sollte es wirklich derart einfach sein, dass die Arbeitgeberseite hieran Schuld hat?

Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: tomk am 25.11.2018 22:49

Und genau das will mir nicht so recht einleuchten: woran liegt's? Verdi ist bei allen hier relevanten Tarifverträgen maßgeblich beteiligt und trotzdem fallen diese so unterschiedlich aus.

Na ja, Verdi sind ja auch die die bei Amazon dafür streiken das der Einzelhandels-TV von Verdi gelten möge, weil der von Amazon genutzte Logistik-TV angeblich so schlecht ist. Rate mal wessen Unterschrift unter dem Logistik TV steht.
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: Kraeuterwiese am 26.11.2018 09:37
Und genau das will mir nicht so recht einleuchten: woran liegt's? Verdi ist bei allen hier relevanten Tarifverträgen maßgeblich beteiligt und trotzdem fallen diese so unterschiedlich aus. Kennt jemand die Ursache oder sollte es wirklich derart einfach sein, dass die Arbeitgeberseite hieran Schuld hat?
[/quote]


Mir wurde erzählt, dass der Organisationsgrad der Gewerkschaften gerade bei den vielen Landesbediensteten sehr schlecht ist. Außerdem haben die Länder den größten Anteil an Beschäftigten des öD zu wuppen. Bund und Kommunen stehen da günstiger da (gibt es auch Tabellen). So haben die Arbeitgeber  der Länder natürlich einen größeren Druck, da sie am meisten Personal beschäftigen (müssen). Die Ag wissen natürlich, dass der Organisationsgrad mit etwa 3 % der Beschäftigten lächerlich ist. Davon gehen dann, bei schlechtem Wetter, ein Bruchteil streiken. Der Rest sitzt im Warmen...   
Da lacht man sich doch einen bei der TdL.
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: MoinMoin am 26.11.2018 15:58
Und es kommt noch hinzu, dass die tarifgebundenen Mitarbeiter nicht klagen dürfen, auch wenn die Tätigkeiten vergleichbar sind.
Wieso dürfen die nicht klagen? Eine Eingruppierungsfeststellungsklage ist doch imemr erlaubt, oder?
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: daseinsvorsorge am 26.11.2018 20:06
Mir wurde erzählt, dass der Organisationsgrad der Gewerkschaften gerade bei den vielen Landesbediensteten sehr schlecht ist. Außerdem haben die Länder den größten Anteil an Beschäftigten des öD zu wuppen. Bund und Kommunen stehen da günstiger da (gibt es auch Tabellen). So haben die Arbeitgeber  der Länder natürlich einen größeren Druck, da sie am meisten Personal beschäftigen (müssen). Die Ag wissen natürlich, dass der Organisationsgrad mit etwa 3 % der Beschäftigten lächerlich ist. Davon gehen dann, bei schlechtem Wetter, ein Bruchteil streiken. Der Rest sitzt im Warmen...   

... und meckert auch noch über die schwachen Ergebnisse. Aber wenn der O.grad tatsächlich nur noch 3% in den Ländern betragen sollte, wäre das Ziel einiger Foristen ja fast  erreicht. Je schwächer die Gewerkschaften  - desto besser die Ergebnisse- zumindest für die Fach- und Führungskräfte. Warten wir´s mal ab
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: daseinsvorsorge am 26.11.2018 20:53

Na ja, Verdi sind ja auch die die bei Amazon dafür streiken das der Einzelhandels-TV von Verdi gelten möge, weil der von Amazon genutzte Logistik-TV angeblich so schlecht ist. Rate mal wessen Unterschrift unter dem Logistik TV steht.
[/quote]
 verdi streikt nicht, weil der Logistok TV so "schlecht" ist, sondern weil die Auffassung vertreten wird - über die man sicherlich streiten kann - dass der Einzelhandel TV zum Tragen kommen muß.

Und ja - in den USA sieht sich amazon übrigens als Einzelhändler , um die dort höheren branchenüblichen Löhne der Logistikbranche nicht zahlen zu müssen.
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: Kraeuterwiese am 28.11.2018 10:54
Und es kommt noch hinzu, dass die tarifgebundenen Mitarbeiter nicht klagen dürfen, auch wenn die Tätigkeiten vergleichbar sind.
Wieso dürfen die nicht klagen? Eine Eingruppierungsfeststellungsklage ist doch imemr erlaubt, oder?

Antwort: Tarifvertrag mit der Kneblungen des Teil II !!
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: Spid am 28.11.2018 10:56
Wie meinen?
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: MoinMoin am 28.11.2018 12:08
Antwort: Tarifvertrag mit der Kneblungen des Teil II !!
Wo steht da, dass man nicht gegen eine falsche Eingruppierungklagen kann?
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: Lars73 am 28.11.2018 12:21
Vermutlich hält Kraeuterwiese nicht die Eingruppierung sondern die Eingruppierungsregeln für falsch. Dagegen kann man tatsächlich schwer Klagen da die Tarifparteien haben ein breites Ermessen haben.
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: deinemHammer am 05.12.2018 07:18
Mir wurde erzählt, dass der Organisationsgrad der Gewerkschaften gerade bei den vielen Landesbediensteten sehr schlecht ist. Außerdem haben die Länder den größten Anteil an Beschäftigten des öD zu wuppen. Bund und Kommunen stehen da günstiger da (gibt es auch Tabellen). So haben die Arbeitgeber  der Länder natürlich einen größeren Druck, da sie am meisten Personal beschäftigen (müssen). Die Ag wissen natürlich, dass der Organisationsgrad mit etwa 3 % der Beschäftigten lächerlich ist. Davon gehen dann, bei schlechtem Wetter, ein Bruchteil streiken. Der Rest sitzt im Warmen...   
Da lacht man sich doch einen bei der TdL.

Und genau das ist das Resultat, wenn man wie die aktuelle Politik den kompletten Bezug zur Basis verliert. Es ist ein wenig wie der Umfrage Monitor der öffentlich Rechtlichen, es wurden 100 Leute befragt und in der Quintessenz wird es als Gesamtdeutsche Meinung verkauft.  :o

welche eine Farce
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: öfföff am 05.12.2018 14:11
Was ist eigentlich wenn man in seinem Arbeitsvertrag eine bestimmte EG X stehen hat. Kann man dann durch "Änderungen" in der Entgeltordnung unfreiwillig in eine andere EG geschoben werden?
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: Spid am 05.12.2018 14:22
Da der Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag regelmäßig nur deklaratorische Bedeutung zukommt, führt sie selbstverständlich nicht zur Aufhebung der Tarifautomatik.
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: öfföff am 05.12.2018 14:46
Da der Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag regelmäßig nur deklaratorische Bedeutung zukommt, führt sie selbstverständlich nicht zur Aufhebung der Tarifautomatik.

D.h., angenommen man ist gemäß Vertrag und ausgeführter Tätigkeit in Gruppe X zugeordnet, und die Tätigkeit wäre rein hypothehtisch in einer revisionierten Entgeltordnung "geringfügiger" also zB. plötzlich nur noch X-1, dann  kann man ohne etwas dagegen tun zu können herabgestuft werden?
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: Spid am 05.12.2018 14:47
Ja.
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: Lars73 am 05.12.2018 14:56
Was ist eigentlich wenn man in seinem Arbeitsvertrag eine bestimmte EG X stehen hat. Kann man dann durch "Änderungen" in der Entgeltordnung unfreiwillig in eine andere EG geschoben werden?
Allerdings würde ver.di keinen solchen Tarifvertrag abschließen (bzw. es gäbe dann eine Besitzstandsregelung.
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: TV-Ler am 06.12.2018 09:54
Verdi hat gestern über den Stand der Verhandlungen berichtet, es heißt u.a.:

Insgesamt ist nach den drei Verhandlungsterminen in der zentralen Verhandlungsgruppe festzustellen, dass die Verhandlungen nur sehr schleppend vorankommen und deshalb das in der Tarifrunde 2017 festgelegte Ziel, die Verhandlungen im Jahr 2018 abzuschließen, damit in der Tarifrunde 2019 über die Inkraftsetzung der geeinten Änderungen entschieden werden kann, stark gefährdet ist. Es ist deshalb erforderlich, dass die in Ziffer 4 der Prozessvereinbarung über Tarifverhandlungen zur Entgeltordnung der Länder (Anlage 2 zur Tarifeinigung vom 17. Februar 2017) vereinbarte Steuerungsgruppe auf Spitzenebene kurzfristig zusammentritt, um rechtzeitig vor dem Beginn der Verhandlungen in der Lohnrunde den Fortschritt der Verhandlungen zur Entgeltordnung sicherzustellen.

Die TdL betreibt also ihr übliches Spiel, Verdi steht händeringend daneben und jammert und eine Überarbeitung der Entgeltordnung auf Minimalstniveau (=bleibt weit hinter den Entgeltordnungen von Bund und Kommunen zurück) zeichnet sich wie erwartet ab.

Immerhin: In der IT und der Pflege sollen die jeweiligen Regelungen der TVöD-Entgeltordnung (VKA) übernommen werden, in der Pflege auch die VKA-Tabelle.
Wobei das nur der derzeitige Zwischenstand ist, der noch überhaupt nicht als gesichert angesehen werden kann. Darüber hinaus erwartet die TdL die vollständige Gegenfinanzierung der sich durch die EGO ergebenden Mehrkosten im Rahmen der Tarifrunde ...
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: Dienstbeflissen am 06.12.2018 10:05
Verdi hat gestern über den Stand der Verhandlungen berichtet, es heißt u.a.:

Insgesamt ist nach den drei Verhandlungsterminen in der zentralen Verhandlungsgruppe festzustellen, dass die Verhandlungen nur sehr schleppend vorankommen und deshalb das in der Tarifrunde 2017 festgelegte Ziel, die Verhandlungen im Jahr 2018 abzuschließen, damit in der Tarifrunde 2019 über die Inkraftsetzung der geeinten Änderungen entschieden werden kann, stark gefährdet ist. Es ist deshalb erforderlich, dass die in Ziffer 4 der Prozessvereinbarung über Tarifverhandlungen zur Entgeltordnung der Länder (Anlage 2 zur Tarifeinigung vom 17. Februar 2017) vereinbarte Steuerungsgruppe auf Spitzenebene kurzfristig zusammentritt, um rechtzeitig vor dem Beginn der Verhandlungen in der Lohnrunde den Fortschritt der Verhandlungen zur Entgeltordnung sicherzustellen.

Die TdL betreibt also ihr übliches Spiel, Verdi steht händeringend daneben und jammert und eine Überarbeitung der Entgeltordnung auf Minimalstniveau (=bleibt weit hinter den Entgeltordnungen von Bund und Kommunen zurück) zeichnet sich wie erwartet ab.

Immerhin: In der IT und der Pflege sollen die jeweiligen Regelungen der TVöD-Entgeltordnung (VKA) übernommen werden, in der Pflege auch die VKA-Tabelle.
Wobei das nur der derzeitige Zwischenstand ist, der noch überhaupt nicht als gesichert angesehen werden kann. Darüber hinaus erwartet die TdL die vollständige Gegenfinanzierung der sich durch die EGO ergebenden Mehrkosten im Rahmen der Tarifrunde ...
Gibt es dazu eine offizielle Meldung von ver.di?
Ist etwas zur stufengleichen Höhergruppierung verbreitet wurden?
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: TV-Ler am 06.12.2018 13:27
Gibt es dazu eine offizielle Meldung von ver.di?
Ist etwas zur stufengleichen Höhergruppierung verbreitet wurden?
Das stammt aus einer Information des Verdi Tarifsekretariats vom 05.12.18.
Zur stufengleichen Höhergruppierung heißt es:

Die Einführung der stufengleichen Höhergruppierung lehnte sie als altersdiskriminierend ab.

und an anderer Stelle:

Die Gewerkschaften stellen folgende übergreifende Forderungen auf:
-  stufengleiche Höhergruppierung,
-  „Entzerrung“ der Entgeltgruppe 9 durch Aufteilung in die Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c,
-  Ergänzung durch eine Entgeltgruppe 16 mit den Beträgen der Entgeltgruppe 15Ü mit den Tätigkeitsmerkmalen der früheren Vergütungsgruppe I BAT/BAT-O,
-  Nutzung der Entgeltgruppen 4 und 7 auch für frühere Angestelltentätigkeiten.

Die TdL lehnt diese Forderungen grundsätzlich ab. Eine Umwandlung der „kleinen“ Entgeltgruppe 9 in eine Entgeltgruppe 9a ist bei Kostenneutralität möglich. Im Hinblick auf die Forderung zu den Entgeltgruppen 4 und 7 verweist sie auf ihre Forderung unter III.
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: wossen am 06.12.2018 13:50
Mit welcher Argumentation kann man denn die stufengleiche Höhergruppierung als altersdiskriminierend bezeichnen?  ::)

Die stufengleiche Höhergruppierung wird DIE Kernforderung der im Länderbereich hochgradig relevanten GEW sein - schließlich steht bei allen verbeamteten Lehrern ja A13 auf der Tagesordnung - und das würde dann automatisch E 13 für alle vollausgebildeten Lehrer bedeuten (der Automatismus ist in der Entgeltordnung Lehrer so festgelegt).

Ohne Erfahrungsstufenübernahme würde sich das für viele angestellte Lehrer (anders als bei Beamten) kaum lohnen...und die kämen sich dann restlos ver...scht vor und hätten wieder einmal den Eindruck für Beamteninteressen instrumentalisert zu werden (die Kampagne 'A13 für alle' wird bestimmt auch prägender Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit der GEW während der Verhandlungen sein, auch wenn sie, streng genommen, nix mit ihnen zu tun hat)
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: MoinMoin am 06.12.2018 15:52
Ohne Erfahrungsstufenübernahme würde sich das für viele angestellte Lehrer (anders als bei Beamten) kaum lohnen
Wieso nicht? Sie werden dann doch auf alle Fälle mehr Geld bekommen, wenn sie höhergruppiert werden.
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: wap am 07.12.2018 06:12
Wie kann die TDL nun jegliche Veränderungen der Entgeltordnung ablehnen. Es wurde doch im Rahmen der letzten Tarifeinigung eine Weiterentwicklung vereinbart. Wurden hier nicht sogar die Punkte stufengleiche Höhergruppierung und Entzerrung der E9 etc. explizit genannt oder kahm das nur von der Gewerkschaftsseite?

Man will wohl wirklich von allen anderen Tarifverträgen des ÖD noch weiter abgehängt werden.
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: Wastelandwarrior am 07.12.2018 11:47
Bachelor arbeitet mit unbefristetem Arbeitsvertrag als Vorzimmerkraft in einer Uni. E6. Wegen früherer Zeiten als StudHK und wegen Dauer der Tätigkeit ist er/sie in Stufe 4 EG6. Aufnahme eines Masterstudiums. 4 Jahre (Teilzeit, weil weiter 50% EG 6). Erfolg: Stufe5 in EG6. Mit bestandenem Abschluss (Master) Bewerbung als Referent innerhalb der Uni. legale E13 Tätigkeit. Stufengleiche Höhergruppierung hieße E13 Stufe 5 vom ersten Tag der Tätigkeit. Gerecht ? Ein gleich alter, gleich ausgebildeter mit erstem Arbeitsvertrag erhielte Stufe 1.
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: Spid am 07.12.2018 11:51
Inwiefern spielt „Gerechtigkeit“ bei tariflichen Regelungen eine Rolle?
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: öfföff am 07.12.2018 11:57
Ich denke auch viel entscheidender ist hier einfach die finanzielle Belastung der Länder. Im Gegensatz zum TVÖD sind hier viel größere Finanzvolumina hervorzuzaubern. Ich kann die Länder da schon verstehen..  Eine Überbezahlung kommt auch in der Bevölkerung nciht gut an, und damit auch bei den Politikern nicht. Lieber Ball flach halten.
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: MoinMoin am 07.12.2018 12:13
Gerecht ? Ein gleich alter, gleich ausgebildeter mit erstem Arbeitsvertrag erhielte Stufe 1.
Aber das diese Person dann Stufe 2 bekommt ist gerechter?
Und das mit gleiche Alter, naja da ist der andere aber sehr langsam am studieren...

und die "Ungerechtigkeit" die durch schlecht getimed HG entsthen kann - man kann ja durchaus durch eine HG zeitweilig weniger Geld verdienen als ohne HG - könnte man durch die Mitnahme der Stufenlaufzeit bei einer HG ausmerzen.
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: Wastelandwarrior am 07.12.2018 13:25
man kann ja durchaus durch eine HG zeitweilig weniger Geld verdienen als ohne HG
Die weit verbreitete Auffassung, dass weniger mehr gleich weniger ist, teile ich nicht. Durch eine Höhergruppierung hat man IMMER mehr Geld im Jetzt, als ohne. Erwartungen können morgen vorbei sein.

Man kann und muss den Höhergruppierungsgewinn attraktiver gestalten.
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: Lars73 am 07.12.2018 13:43
@Wastelandworr
Durch eine Höhergruppierung hat man IMMER mehr Geld im Jetzt, als ohne. Erwartungen können morgen vorbei sein.
Was aber nur für den Monat der Höhergruppierung zutrifft. Danach kann es weniger sein. Bei Verlust von Stufenlaufzeit kann es gern auch mal 10 Jahre und mehr dauern bis es sich lohnt.
Titel: Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
Beitrag von: TV-Ler am 07.12.2018 14:11
Wie kann die TDL nun jegliche Veränderungen der Entgeltordnung ablehnen. Es wurde doch im Rahmen der letzten Tarifeinigung eine Weiterentwicklung vereinbart. Wurden hier nicht sogar die Punkte stufengleiche Höhergruppierung und Entzerrung der E9 etc. explizit genannt oder kahm das nur von der Gewerkschaftsseite?

Man will wohl wirklich von allen anderen Tarifverträgen des ÖD noch weiter abgehängt werden.
Die TdL lehnt nicht jegliche Veränderungen ab, sie ist derzeit aber wohl nur sehr eingeschränkt geneigt, den Änderungen der Entgeltordnungen zum TVöD zu folgen ...

Die von dir genannten Punkte kamen selbstverständlich allein von Gewerkschaftsseite.