Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Neuling am 06.12.2018 12:03

Titel: Neue BAK- falsche Eingruppierung
Beitrag von: Neuling am 06.12.2018 12:03
Mahlzeit!
Ich habe mal wieder eine Frage an die Experten hier.

Mal angenommen, man wurde dank einer neuen BAK zum 01.01.18 um eine Gruppe höhergruppiert (EG X) und stellt nach einiger Zeit fest, dass ein Großteil (70%) der Merkmale denen einer noch höheren EG (Y) entsprechen.
Nun wird also schriftlich darum gebeten, das Gehalt der EG Y zu zahlen. Mal angenommen, der AG bemerkt seine Fehleinschätzung und gewährt das Gehalt nach EG Y, wie verhält es sich mit der Stufenlaufzeit?
Beginnt sie mit Datum der irrtümlich gewährten EG X (in diesem Fall am 01.01.18) oder ab Datum des Forderungsschreibens?
Titel: Antw:Neue BAK- falsche Eingruppierung
Beitrag von: Lars73 am 06.12.2018 12:07
Die höhere Eingruppierung besteht seit der dauerhaften Übertragung der entsprechenden Aufgaben. Da startet auch die Stufenlaufzeit.

Titel: Antw:Neue BAK- falsche Eingruppierung
Beitrag von: Neuling am 06.12.2018 12:36
Vielen Dank!  :)