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Hier tut sich ggf. auch etwas hinsichtlich Verbandsklagerecht:

https://www.beamtenstammtisch-muenchen.de/2024/04/22/verbandsklagerecht-aktueller-stand/

Dieser Hoffnungsschimmer sollte aber niemanden davon abhalten, die eigenen Ansprüche durch eine eigene Klage zu sichern. Aber vielleicht wäre eine Verbandsklage ein Grund, dass eigene Klageverfahren später ruhen zu lassen.
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Beamte der Länder und Kommunen / Antw:Reserveübung
« Letzter Beitrag von Jochen1976 am 24.04.2024 00:02 »
Hallo,

deine Beschwerde könnte auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen basieren. Zunächst einmal bietet das Wehrpflichtgesetz in §9 (2) klare Bestimmungen bezüglich der Beurlaubung von Beamten während ihrer Wehrübung. Gemäß dieser Vorschrift hat ein Beamter, der zur Wehrübung einberufen wird, Anspruch auf Beurlaubung von seinen dienstlichen Pflichten. Dies ist ein wichtiges Recht, das deine Behörde beachten muss.

Darüber hinaus verpflichtet das allgemeine Beamtenrecht deine Behörde dazu, ihre Beamten fair und gleichmäßig zu behandeln. Wenn andere Kollegen für ähnliche Situationen freigestellt wurden, während du dies nicht wurdest, könnte dies als Verstoß gegen das Prinzip der Gleichbehandlung angesehen werden. Die Behörde hat die Pflicht, in ihrer Verwaltungshandlung sachgerecht und gerecht vorzugehen.

Die Frage des angeblichen Personalmangels in der Behörde ist ebenfalls relevant. Selbst wenn ein Personalmangel besteht, entbindet dies die Behörde nicht von ihrer Verpflichtung, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere in Bezug auf die Beurlaubung von Beamten während ihrer Wehrübung.

Wenn die Personal- oder Rechtsabteilung der Kommunalverwaltung das Problem ist, könntest du dich direkt an den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin wenden. Wenn das nicht hilft, könntest du Beschwerden beim Landratsamt oder Kreis einreichen, das die Kommunalaufsichtsbehörde für die entsprechende Kommune ist. Als nächsthöhere Stelle könntest du dich auch an das Innenministerium des Bundeslandes oder die zuständige Bezirksregierung wenden, falls die Bezirksregierung für die Aufsicht über die Kommunalverwaltungen zuständig ist. Diese Behörden überwachen die Aktivitäten der Kommunalverwaltung und können eingreifen, um die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen.
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TVöD Kommunen / Antw:Alarmierungs-Software ResQ
« Letzter Beitrag von Riga71 am 23.04.2024 23:37 »
 ;D
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Beamte der Länder und Kommunen / Reserveübung
« Letzter Beitrag von Hercooles am 23.04.2024 23:03 »
Hallo,

ich bin Reservist und meine Behörde lässt mich nicht mehr üben. Angeblich Personalmangel, habe auch Stress mit Vorgesetzten .
Ich habe nun gehört, das man einen nicht das ganze Jahr unabkömmlich stellen darf, dann stimmt was nicht mit Personalschlüssel und Behördenleiter hat Behörde nicht im Griff.
Ausserdem gibt es doch noch die Vorschrift nach §9 (2) Wird ein Beamter zur Wehrübung einberufen,so ist er.........beurlaubt usw.
Bin da voll sauer, ein anderer durfte gehen, sogar 3 Wochen zu einer RDL.
Kann man da eine Aufsichtsbeschwerde schreiben, Rechtsanwalt oder so???
Ich bin Kommunalbeamter.
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Das stimmt häufig. Vielleicht sollte man Arbeitszeit eher an Effizienz koppeln? ;)
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TVöD Kommunen / Antw:Kurzfristige Dienstplan Änderungen
« Letzter Beitrag von Beerus am 23.04.2024 22:43 »
Unabhängig von Urteilen:
Ist es nicht so, das dem Arbeitgeber das Direktionsrecht zukommt und wenn ein gültiger Dienstplan vorliegt, hat der Arbeitgeber sein Direktionsrecht ausgeübt. Änderungen sind dann nur noch im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer möglich. Dieser muss sich schließlich darauf verlassen können, das "frei" auch tatsächlich "frei" bedeutet.


Mit dem einmal veröffentlichten Dienstplan hat der AG sein Direktionsrecht bereits ausgeführt. Diverse Änderungen gehen dann nur noch mit Zustimmung des AN. So kenn ich das auch nur! Den genauen Wortlaut der Gewerbeordnung kenn ich nicht. Aber mit Sicherheit muss es nach billigem Ermessen stattfinden.


Es gibt einen Dienstplan.
Dieser wird 2 Wochen vor Einsatz geändert.
Du weigerst dich diesen neuen Dienstplan zu akzeptieren und arbeitest nicht entsprechend.
Dazu gibt es Urteile, dass das keine Konsequenzen hat?

Anders gefragt, zahlt der AG den Schaden der mir dadurch entsteht? Den Kurzurlaub der gebucht ist? oder die Konzerttickets mit Hotel und Flug?

Solche Änderungen gehen nur mit Zustimmung des AN.
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Ich hab nur nie verstanden was Überstunden mit "Leistung" zu tun haben sollen und warum es Aufgabe des Staates sein soll hier einen wie auch immer gearteten Anreiz zu setzen.

Kein einziger unserer unangefochtenen Leistungsträger arbeitet über 39 h pro Woche
Bei uns sind es die Lowperformer, die um 19:00 Uhr noch am Schreibtisch sitzen und ihr Zeug nicht auf die Reihe kriegen und ein riesiges Stundenplus vor sich her schieben

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TVöD Kommunen / Alarmierungs-Software ResQ
« Letzter Beitrag von ResQ am 23.04.2024 21:53 »
Hallo, ich weiß gar nicht, ob ich hier überhaupt richtig bin. Aber ich probiere es einfach.

Ich habe nach dem Hacker Angriff auf die S-IT gehört, dass nach einer Alarmierungs-Software gesucht wird. Ich habe kurzerhand selbst eine programmiert und diese kam so gut an, dass sie hier im Rathaus unserer Stadt sofort eingesetzt wurde. Vielleicht ist hier noch jemand auf der Suche nach so einer Software, die nicht unendlich teuer und aufwändig ist.
Meine Software ist nur 3.30MB klein, braucht keine DLLs, keine aufwändige Installation und keine Registry Einträge. Eine einfache EXE, die auch keine Adminrechte benötigt. Jeder User kann sie selbst einrichten. Sie alarmiert andere PCs im Netzwerk per Tastenkombination. Kann Amok- und Feueralarm signalisieren und es kann Testalarme ausgelöst werden, um die Funktionalität zu testen.

Mehr Infos bei ResQ.Alarmierung@web.de

Ich arbeite selbst bei der Stadt als IT Administrator.
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Hallo, kennt sich hier jemand mitm öffentlichen Dienst aus?
In der ver.di Mitgliedschaft scheint nach 3 monatiger Wartezeit eine vollwertige Rechtsschutzversicherung für Beruf und Soziales enthalten zu sein. Ist das so?

Ich gehe für meinen Vater zur Zeit seine Versicherungen durch, da er bislang bei einer sehr sehr teuren Versicherung war. Habe bereits alle Versicherungen gewechselt, übrig bleibt die Rechtsschutzversicherung. Er möchte die Bausteine Privates, Beruf und Verkehr. Gleichzeitig ist er seit 20 Jahren ver.di Mitglied.

Wenn dort die Berufsrechtsschutz integriert ist, dann bräuchte man ja diesen Baustein nicht mit zusätzlichen kosten erneut abschließen oder?

Ist hier jemand im Thema oder evtl. sogar ver.di Mitglied?

Danke!
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Beamte des Bundes und Soldaten / Antw:Ladung
« Letzter Beitrag von AndreasS am 23.04.2024 21:44 »
Das ist aus der Ferne nicht zu beantworten (und aus der Nähe auch nicht, da kein Anwalt). Als Zeuge vorgeladen wird der Arbeitgeber - bei einer privatrechtlichen Auseinandersetzung - nicht in Kenntnis gesetzt. Bei einem Strafverfahren gegen Beamte - wie bereits hier geschrieben wurde - wird der Dienstherr durch die Staatsanwaltschaft über die Einleitung des Strafverfahrens unterrichtet. Wenn das erst vor Gericht passiert (vom Zeugen zum Beschuldigten) dann im Anschluss daran. Hierzu ist sie sogar verpflichtet. Da ja bereits die Hauptverhandlung stattfinden soll, gehe ich mal davon aus, dass bisher kein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet worden ist, sonst hätte Ihr Dienstherr (falls zutreffend) sie bereits kontaktiert wegen Einleitung eines Disziplinarverfahrens.

Eine vorgetäuschte Erkrankung finde ich persönliclh keine gute Idee. Beantragen Sie bsph. stattdessen Urlaub wegen Erledigung einer dringenden persönlichen Angelegenheit. Im öffentlichen Dienst (falls zutreffend) - sollte dies eigentlich kein Hindernis darstellen.

Für weitergehende Fragen wäre evtl. anwaltlicher Rat nicht verkehrt.
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