Guten Tag,
ich leite hier mal eine Frage weiter:
Hat jemand Erfahrung, wie es mit studierten Mitarbeitern (Studium z.B. "Arbeitsmarktmanagement") aussieht, wenn man sich bei einer Stadt bewerben möchte?
Wird dieses Studium für bestimmte Sachbearbeiterstellen (Jugendamt/Schulamt o.ä.) anerkannt?
Zugangsvoraussetzungen
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Re: Zugangsvoraussetzungen
Jobcenter dürfte kein Problem sein ...
- frodobeutlin100
- Beiträge: 1950
- Registriert: 12.09.2013, 06:22
Re: Zugangsvoraussetzungen
Als Sachbearbeiter beim Jugend- oder Schulamt eine Anstellung zu finden ist meist Voraussetzung der Abschluss eines Verwaltungsstudiums an einer FH für Öffentliche Verwaltung. Sprich mit dem Abschluss Arbeitsmarktmanagement kommst Du da nicht weit, außer wie im Vorposting richtig erkannt eine Anstellung in einem Jobcenter zu finden.
Kann sein das es dies eventuell vereinzelt mal gegeben hat, aber eigentlich sind ja beides völlig unterschiedliche Paar Schuhe.
"Der Studiengang Arbeitsmarktmanagement qualifiziert die Studierenden für die Aufgaben in der Vermittlung und Integration in Bildung und Erwerbsarbeit, des Leistungsrechts und der Leistungsberatung sowie für arbeitsmarktbezogene Dienstleistungen und Aufgaben im internen Dienstbetrieb in den Agenturen für Arbeit, gemeinsamen Einrichtungen oder anderen arbeitsmarktpolitischen Trägern."
Also was völlig anderes was man im Studium zum Verwaltungsfachwirt bzw. Angestelltenlehrgang II erlernt.
Kann sein das es dies eventuell vereinzelt mal gegeben hat, aber eigentlich sind ja beides völlig unterschiedliche Paar Schuhe.
"Der Studiengang Arbeitsmarktmanagement qualifiziert die Studierenden für die Aufgaben in der Vermittlung und Integration in Bildung und Erwerbsarbeit, des Leistungsrechts und der Leistungsberatung sowie für arbeitsmarktbezogene Dienstleistungen und Aufgaben im internen Dienstbetrieb in den Agenturen für Arbeit, gemeinsamen Einrichtungen oder anderen arbeitsmarktpolitischen Trägern."
Also was völlig anderes was man im Studium zum Verwaltungsfachwirt bzw. Angestelltenlehrgang II erlernt.
- Paschulke
- Beiträge: 16
- Registriert: 30.01.2016, 23:01
Re: Zugangsvoraussetzungen
Das ist ja das fiese an diesem Studium... außerhalb von BA/Jobcentern ist das komplett nutzlos. Das gilt zwar in Teilen auch für Rechtspfleger und Diplomfinanzwirte, aber erstens gibt es da noch einen privaten Markt und zweitens werden die verbeamtet. Obacht bei der Studienwahl.
- Nisaaru
- Beiträge: 1580
- Registriert: 08.09.2009, 15:40
Re: Zugangsvoraussetzungen
Das ist ja das fiese daran, das ganze als Studium zu deklarieren. Aber das liegt nun mal an dem Hang, alles gleich Studium zu nennen, damit wir auch genug Studierte haben. Bald wird man auch Mechatronik studieren können.Nisaaru hat geschrieben:Das ist ja das fiese an diesem Studium...
- atatat
- Beiträge: 5962
- Registriert: 13.11.2009, 10:44
Re: Zugangsvoraussetzungen
Genau das wäre auch meine Antwort gewesen.
Mittlerweile gibt es 3749 verschiedene Studienrichtungen, früher kam man mit 50 aus. Das verwässert das ganze ungemein, hauptsache schon bald kann sich jeder Akademiker nennen. Früher gab es für so was eine Lehre, aus basta. Und da auch nicht komplett zugeschnitten sondern allgemein, die Wahl der Stelle nach der Lehre konnte das ganze nochmal in eine andere Richtung drücken ausser man wurde übernommen.
Das ganze Gedöns von wegen Studium geht mir auf den berühmten Sack. Man braucht sich doch nur mal die Bezeichnungen der Studiengänge anschauen, da kann man teilweise nur mehr mit dem Kopf schütteln...
Mittlerweile gibt es 3749 verschiedene Studienrichtungen, früher kam man mit 50 aus. Das verwässert das ganze ungemein, hauptsache schon bald kann sich jeder Akademiker nennen. Früher gab es für so was eine Lehre, aus basta. Und da auch nicht komplett zugeschnitten sondern allgemein, die Wahl der Stelle nach der Lehre konnte das ganze nochmal in eine andere Richtung drücken ausser man wurde übernommen.
Das ganze Gedöns von wegen Studium geht mir auf den berühmten Sack. Man braucht sich doch nur mal die Bezeichnungen der Studiengänge anschauen, da kann man teilweise nur mehr mit dem Kopf schütteln...
- Alien1973
- Beiträge: 122
- Registriert: 09.11.2016, 11:32
Re: Zugangsvoraussetzungen
Nisaaru hat geschrieben:Das ist ja das fiese an diesem Studium... außerhalb von BA/Jobcentern ist das komplett nutzlos. Das gilt zwar in Teilen auch für Rechtspfleger und Diplomfinanzwirte, aber erstens gibt es da noch einen privaten Markt und zweitens werden die verbeamtet. Obacht bei der Studienwahl.
Was meinst du denn, für welche Begeisterungsstürme ein Diplom-Verwaltungswirt oder jetzt Bachelor of Arts Public Administration in der Privatwirtschaft hervorruft ? Dass unsere Ausbildungen /Studiengänge nur intern von Nutzen sind, sollte und muss jedem der sich dafür entscheidet vorher klar sein.
- Mask
- Beiträge: 47
- Registriert: 30.03.2016, 15:10
Re: Zugangsvoraussetzungen
Ja schon, aber als Diplomverwaltungswirt habe ich wenigsten die Wahl zwischen allen möglichen Behörden (Kommunen, Kreise, Mittelbehörden, Land, Bund, selbst BA).
Der Abschluss der BA taugt nur dort.
Der Abschluss der BA taugt nur dort.
- Nisaaru
- Beiträge: 1580
- Registriert: 08.09.2009, 15:40
Re: Zugangsvoraussetzungen
Nisaaru hat geschrieben:Der Abschluss der BA taugt nur dort.
"Dort" heißt aber bundesweit an X Standorten mit über 90.000 Beschäftigten.
Tipp (Jaaa, ich halte mich auch nicht in allen Fällen daran):
Wollen wir dem TE helfen: Posten
Wollen wir es nicht: Lassen
Übrigens: Es ist bereits alles gesagt, aber es haben noch nicht alle alles gesagt
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- TV-Ler
- Beiträge: 6364
- Registriert: 02.03.2010, 09:05
Re: Zugangsvoraussetzungen
TV-Ler hat geschrieben:Nisaaru hat geschrieben:Der Abschluss der BA taugt nur dort.
"Dort" heißt aber bundesweit an X Standorten mit über 90.000 Beschäftigten.
...und "nur dort" ist auch nicht richtig. Es gibt im Bereich des gD eine nennenswerte Fluktuation von der BA zu anderen Bundesbehörden und zu Kommunen. Auch Ministerien bei Bund und Land rekrutieren gern bei der BA.
Allerdings -und damit hat Nisaaru bedingt recht- wird nicht direkt von der Hochschule wegrekrutiert, sondern nach einem Pensum von mindestens 3-5 Jahren Berufserfahrung.
Das dürfte aber auch auf alle anderen Studiengänge der öffentlichen Verwaltung zutreffen und ist häufig strukturell so angelegt, da bedarfsgerechte Absolventenzahlen produziert werden und vielfach eine anschließende Mindestbeschäftigungsdauer (mit Rückzahlungsverpflichtung der Studienkosten) vereinbart wird.
- vbba
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- Registriert: 23.07.2014, 06:39
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