Die Abrechnungen waren gestern bereits verfügbar.
Ansonsten siehe
Tarifvertrag §21
Folgendes ohne Gewähr:
Im Regelfall würdest du 80% des in den Monaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten Monatsgehalts bekommen.
In deinem Fall jedoch nicht:
Besteht während des Bemessungszeitraums an weniger als 30 Kalendertagen
Anspruch auf Gehalt, ist der letzte Kalendermonat, in dem für alle Kalendertage
Anspruch auf Gehalt bestand, maßgeblich.
Entsprechend wird deine Jahressonderzahlung nach dem Gehalt des Oktobers berechnet.
Da noch keine Beschäftigung über 12 Monate vorlag, ergibt sich aus §22 Abs. 4 ein reduzierter Anspruch.
Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für
jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Gehalt oder
Fortzahlung des Gehalts nach § 23 haben.
Da die Grundlage der Auszahlung zwar ein am 01.12. bestehendes Arbeitsverhältnis voraussetzt, jedoch mit dem Novembergehalt ausgezahlt wird, werden dir
vermutlich nur die Monate September, Oktober und November angerechnet.
Bei Erfahrungsstufe 1 wären das ~658€ bzw. 718€ bei Stufe 2.