Ich habe bis 31.08.17 im öffentlichen Dienst gearbeitet und hab dann gekündigt und in der freien Wirtschaft gearbeitet. Das war leider ein Fehlgriff und deshalb fange ich nun ab 01.12. wieder im öffentlichen Dienst an, beim gleichen Arbeitgeber, allerdings eine andere Stelle auf einem anderen Amt.
Steht mir in dem Fall eine Teilzahlung der Jahressonderzahlung noch zu?
Jahressonderzahlung nach Unterbrechung
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Re: Jahressonderzahlung nach Unterbrechung
Ewald69 hat geschrieben:Ich habe bis 31.08.17 im öffentlichen Dienst gearbeitet und hab dann gekündigt und in der freien Wirtschaft gearbeitet. Das war leider ein Fehlgriff und deshalb fange ich nun ab 01.12. wieder im öffentlichen Dienst an, beim gleichen Arbeitgeber, allerdings eine andere Stelle auf einem anderen Amt.
Steht mir in dem Fall eine Teilzahlung der Jahressonderzahlung noch zu?
Ja, in Höhe von 9/12.
Tipp (Jaaa, ich halte mich auch nicht in allen Fällen daran):
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- TV-Ler
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Re: Jahressonderzahlung nach Unterbrechung
Geht das dann automatisch oder muss ich das beantragen? Da die Sonderzahlung ja eigentlich mit der November Abrechnung ausgezahlt wird und ich ja erst wieder Ende Dezember eine Lohnauszahlung bekomme. Danke schön Mal vorab.
- Ewald69
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Re: Jahressonderzahlung nach Unterbrechung
Ewald69 hat geschrieben:Geht das dann automatisch oder muss ich das beantragen? Da die Sonderzahlung ja eigentlich mit der November Abrechnung ausgezahlt wird und ich ja erst wieder Ende Dezember eine Lohnauszahlung bekomme. Danke schön Mal vorab.
Abwarten, was sich in der Entgeltbescheinigung für November findet (bzw. was Ende der Woche auf dem Konto landet) und falls sich der Betrag nicht mit der Erwartung auf 9/12 der Jahressonderzahlung in Einklang bringen lässt, einfach mal nachhaken.
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Re: Jahressonderzahlung nach Unterbrechung
Ich handhabe es so, dass die zum 1. Dezember Neueingestellten für November weder eine Entgeltbescheinigung noch eine Zahlung erhalten. 
Die müssen erst mal bringen, bevor ich mich ans Werk mache. Wenn Ewald69 Bedenken hat, dann empfehle ich ihm der Entgeltstelle einen kurzen Hinweis auf seine achtmonatige Vorbeschäftigung beim selben Arbeitgeber zu geben.

Die müssen erst mal bringen, bevor ich mich ans Werk mache. Wenn Ewald69 Bedenken hat, dann empfehle ich ihm der Entgeltstelle einen kurzen Hinweis auf seine achtmonatige Vorbeschäftigung beim selben Arbeitgeber zu geben.
- Gerda Schwäbel
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Re: Jahressonderzahlung nach Unterbrechung
Gerda Schwäbel hat geschrieben:Ich handhabe es so, dass die zum 1. Dezember Neueingestellten für November weder eine Entgeltbescheinigung noch eine Zahlung erhalten.
In der Tat, da war mir in der Zwischenzeit der chronologische Zusammenhang verloren gegangen ...
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Re: Jahressonderzahlung nach Unterbrechung
D.h. konkret dass ich auf jeden Fall selber aktiv werden muss wenn ich die Jahressonderzahlung haben möchte. Automatisch geht da also nichts? Habe ich die Antwort von Gerda Schwäbel so richtig verstanden?
- Ewald69
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Re: Jahressonderzahlung nach Unterbrechung
Ewald69 hat geschrieben:D.h. konkret dass ich auf jeden Fall selber aktiv werden muss wenn ich die Jahressonderzahlung haben möchte. Automatisch geht da also nichts? Habe ich die Antwort von Gerda Schwäbel so richtig verstanden?
So habe ich die Antwort nicht verstanden.
Wenn du sichergehen willst, das dein Anspruch auf 9/12 der JSZ ohne Verzögerungen erfüllt wird, kann es jedenfalls nicht schaden, der für die Entgeltzahlung zuständigen Stelle einen Hinweis auf die Vorbeschäftigung zu geben.
Es ist nicht ganz unwahrscheinlich, das dieser Umstand dort bereits bekannt ist und dementsprechend berücksichtigt wird. Wenn du aber Bedenken hast und sichergehen willst ...
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