Du bist EG2/3 ! Und bekommst Entgelt in Höher EG6.
Ob du weiterhin Entgelt in Höhe EG6 bekommst ist fraglich und benötigt jetzt warum eine Änderungskündigung? Es ist ja keine Herabgruppierung! Sondern eine Änderung des Entgeltes.
jetzt verstanden?
Herabgruppierung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers möglich?
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Re: Herabgruppierung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers mögli
atatat hat geschrieben:Du bist EG2/3 ! Und bekommst Entgelt in Höher EG6.
Ob du weiterhin Entgelt in Höhe EG6 bekommst ist fraglich und benötigt jetzt warum eine Änderungskündigung? Es ist ja keine Herabgruppierung! Sondern eine Änderung des Entgeltes.
jetzt verstanden?
Ich bin jetzt hier raus! Woher soll ich wissen, welche Qualifikationen die Schreiber hier mitbringen? Ich werde nächstes Jahr übrigens auf einer EG 6-Stelle eingearbeitet. Hatte mich nur sicherheitshalber um den Platz bemüht, um allen Gefahren aufs dem Weg zu gehen. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass sich bei meinem Arbeitgeber etwas ändert, ist eher gering.
- Primavera
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Re: Herabgruppierung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers mögli
Weder die Qualifikation der Beteiligten noch die Wahrscheinlichkeit, eine korrekte Antwort zu erhalten, haben sich seit Deiner Fragestellung geändert. Der geänderte Parameter ist, daß Du nicht die Antwort erhalten hast, die Du gerne hättest.
- Spid
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Re: Herabgruppierung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers mögli
Mein Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst wird jedenfalls auch sicherlich nicht der einzige sein, der geringer qualifizierte Tätigkeiten mit einer höheren Entgeltgruppe vergütet.
- Primavera
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Re: Herabgruppierung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers mögli
Spid hat geschrieben:Leider.
Wieso "leider"?
- Primavera
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Re: Herabgruppierung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers mögli
Geringqualifizierte Arbeit wird im öD ohnehin schon überdurchschnittlich vergütet, wenn das tariflich zustehende Entgelt gezahlt wird. Wenn ein öffentlicher Arbeitgeber dann in diesem Segment noch deutlich mehr zahlt, als geboten ist, handelt es sich um die Verschwendung öffentlicher Mittel - was ich, angesichts des Umstandes, daß ich dazu gezwungen bin, diese Verschwendung mit zu finanzieren, selbstverständlich bedaure.
- Spid
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Re: Herabgruppierung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers mögli
Wie meinst du das? Das meine obige Behauptung falsch ist und ich minder qualifiziert bin um so etwas zu behaupten?Primavera hat geschrieben:atatat hat geschrieben:Du bist EG2/3 ! Und bekommst Entgelt in Höher EG6.
Ob du weiterhin Entgelt in Höhe EG6 bekommst ist fraglich und benötigt jetzt warum eine Änderungskündigung? Es ist ja keine Herabgruppierung! Sondern eine Änderung des Entgeltes.
jetzt verstanden?
Ich bin jetzt hier raus! Woher soll ich wissen, welche Qualifikationen die Schreiber hier mitbringen?
Auch wenn es eine Konterkarierung vom Tarifsystem ist und ggfls. eine Verschwendung von öffentlicher Mittel, so fragt man sich, wozu dann noch eine EGO basteln, wenn es dann ausgewürfelt wird und nicht angewendet wird.Primavera hat geschrieben:Mein Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst wird jedenfalls auch sicherlich nicht der einzige sein, der geringer qualifizierte Tätigkeiten mit einer höheren Entgeltgruppe vergütet.
Leider wird so etwas dort, wo es notwendig wäre, eben nicht getan (bzw. sehr selten) und stattdessen minderqualifizierten Menschen eingestellt, da die viele höherqualifizierten Arbeitnehmen den Job nicht für das Geld machen wollen, welches die EGO dafür vorsieht.
Dir sei das Geld gegönnt, aber faktum ist, deine Tätigkeit (so wie sie von dir beschreiben wurde) ist eine Tätigkeit nach EG2/3, oder bezweifelst du dieses, dann bitte darlegen. Und du hast bisher noch nicht dargelegt, warum du nicht in der EG2/3 bist. Das du mehr Geld bekommst hat damit eben nichts und wieder nichts zu tun. Klingt komisch, ist aber so.
- atatat
- Beiträge: 5959
- Registriert: 13.11.2009, 10:44
Re: Herabgruppierung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers mögli
Interessante Diskussion hier. Primavera, freue Dich über das Geld. Wenn Chefchen meint, dass Du zuviel bekommst: auf zum Personalrat und "die Welle" machen. Ein schlechtes Klima innerhalb der Organisation wirkt sich leistungsmindernd auf. Nicht nur auf den Dich, sondern auf die ganze Organisation. Und das wissen Vorgesetzte.
Derzeit wird offenbar gerade in den niedrigen Entgeltgruppen genau hingeschaut. Ja, evtl. kann man da noch den einen oder anderen Cent sparen. Viel größeres Einsparpotential könnte sich aus meiner Sicht in den höheren Entgeltgruppen ergeben. In der Praxis sehe ich da oft Menschen hocken, die a) zu wenig zu tun haben, b) oftmals nicht die nötige Qualifikation aufbringen oder c) durch den Bekannten eines Bekannten eines Bekannten des Abteilungsleiters gut verdienen. Diesen Leuten würde es niemals in den Sinn kommen die eigene Eingruppierung in Zweifel zu ziehen. Sei es Ihnen gegönnt und Dir wünsche ich ein schönes Weihnachtsfest.
Derzeit wird offenbar gerade in den niedrigen Entgeltgruppen genau hingeschaut. Ja, evtl. kann man da noch den einen oder anderen Cent sparen. Viel größeres Einsparpotential könnte sich aus meiner Sicht in den höheren Entgeltgruppen ergeben. In der Praxis sehe ich da oft Menschen hocken, die a) zu wenig zu tun haben, b) oftmals nicht die nötige Qualifikation aufbringen oder c) durch den Bekannten eines Bekannten eines Bekannten des Abteilungsleiters gut verdienen. Diesen Leuten würde es niemals in den Sinn kommen die eigene Eingruppierung in Zweifel zu ziehen. Sei es Ihnen gegönnt und Dir wünsche ich ein schönes Weihnachtsfest.
- Dabuwo
- Beiträge: 22
- Registriert: 15.05.2017, 09:37
Re: Herabgruppierung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers mögli
Dabuwo hat geschrieben:Blubb
- Spid
- Beiträge: 8960
- Registriert: 03.08.2014, 11:27
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