Guten Tag,
ich hoffe hier im Forum Hilfe in Bezug auf folgende Frage zu finden.
Ich war per 01.01.2017 in E8 3 eingruppiert. (Privatkundenberater)
Zum 01.04.2017 wurde ich eine Altersstufe höher gestuft, also in E8 4.
Nach einem Antrag auf Höhergruppierung §29b TVÜ-VKA würde ich dann in 9a 2 plus Garantiebetrag von 92€ bekommen oder 9a 3 ???
Unsere Personalabteilung kann und will hierzu verständlicherweise keine Informationen bekannt geben.
Vielen Dank im Voraus
Höhergruppierung/Kundenberater
9 Beiträge
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Re: Höhergruppierung/Kundenberater
Die Höhergruppierung erfolgt in E9a/2, der Garantiebetrag wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns und nicht zusätzlich zu diesem gezahlt. Ob über den 28.02.17 hinaus Anspruch auf die Zahlung des Garantiebetrags besteht, ist nicht eindeutig geklärt.
- Spid
- Beiträge: 8967
- Registriert: 03.08.2014, 11:27
Re: Höhergruppierung/Kundenberater
Vielen Dank für die schnelle Information.
Wenn der Garantiebetrag unter Umständen ab 01.03.2017 wegfällt, wäre dies ja eine Verschlechterung?!? Ist das so gewollt und zulässig?
Laut Tarifvertrag ist der Garantiebetrag doch zuzahlen und nicht vorläufig oder noch nicht abschließend geprüft?
Wenn der Garantiebetrag unter Umständen ab 01.03.2017 wegfällt, wäre dies ja eine Verschlechterung?!? Ist das so gewollt und zulässig?
Laut Tarifvertrag ist der Garantiebetrag doch zuzahlen und nicht vorläufig oder noch nicht abschließend geprüft?
- timm
- Beiträge: 13
- Registriert: 05.12.2017, 09:35
Re: Höhergruppierung/Kundenberater
timm hat geschrieben:Laut Tarifvertrag ist der Garantiebetrag doch zuzahlen und nicht vorläufig oder noch nicht abschließend geprüft?
Nach dem 28.02.17 gibt es im Tarifvertrag aber keine Rechtsgrundlage für die Zahlung des Garantiebetrages.
Tipp (Jaaa, ich halte mich auch nicht in allen Fällen daran):
Wollen wir dem TE helfen: Posten
Wollen wir es nicht: Lassen
Übrigens: Es ist bereits alles gesagt, aber es haben noch nicht alle alles gesagt
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Wollen wir es nicht: Lassen
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- TV-Ler
- Beiträge: 6365
- Registriert: 02.03.2010, 09:05
Re: Höhergruppierung/Kundenberater
Okay das verstehe ich, danke.
Das heißt in meinem Fall müsste ich ja sogar was zurückzahlen, da ich bisher in 8 4 bin und somit mehr als 9 a 2 habe, wenn der Garantiebetrag wegfällt.
Weiß denn jemand wie in vergleichbaren Fällen verfahren worden ist?
Dann wäre ja aber die ganze Sache mit der Höhergruppierung bei vielen Privatkundenberatern ja völliger Nonsens, wenn man sich a) im Bruttogehalt verschlechtert und b) seine Altersstufen nicht berücksichtigt werden.
Das heißt in meinem Fall müsste ich ja sogar was zurückzahlen, da ich bisher in 8 4 bin und somit mehr als 9 a 2 habe, wenn der Garantiebetrag wegfällt.
Weiß denn jemand wie in vergleichbaren Fällen verfahren worden ist?
Dann wäre ja aber die ganze Sache mit der Höhergruppierung bei vielen Privatkundenberatern ja völliger Nonsens, wenn man sich a) im Bruttogehalt verschlechtert und b) seine Altersstufen nicht berücksichtigt werden.

- timm
- Beiträge: 13
- Registriert: 05.12.2017, 09:35
Re: Höhergruppierung/Kundenberater
So, also hier mal eine ordentliche Quelle, dass der Garantiebetrag definitv NICHT!wegfällt nach einer Höhergruppierung, solange man in der Stufe ist. Der Garantiebetrag entfällt mit dem nächsten Stufenaufstieg.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dien ... 48817.html

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dien ... 48817.html

- timm
- Beiträge: 13
- Registriert: 05.12.2017, 09:35
Re: Höhergruppierung/Kundenberater
Es gibt dazu auch andere Rechtsmeinungen - und noch keine relevante Rechtsprechung. Das liegt insbesondere daran, daß im Bereich Bund 2014 bei inhaltsgleicher Regelung arbeitgeberseits die Rechtspflicht zur Zahlung negiert wurde, jedoch dennoch der Garantiebetrag fortgezahlt wurde, weshalb sich niemand zur Klage veranlaßt sah. Sicherheit über einen Anspruch auf Fortzahlung besteht mithin erst mit entsprechender Rechtsprechung.
- Spid
- Beiträge: 8967
- Registriert: 03.08.2014, 11:27
Re: Höhergruppierung/Kundenberater
Spid hat geschrieben:Es gibt dazu auch andere Rechtsmeinungen - und noch keine relevante Rechtsprechung. Das liegt insbesondere daran, daß im Bereich Bund 2014 bei inhaltsgleicher Regelung arbeitgeberseits die Rechtspflicht zur Zahlung negiert wurde, jedoch dennoch der Garantiebetrag fortgezahlt wurde, weshalb sich niemand zur Klage veranlaßt sah. Sicherheit über einen Anspruch auf Fortzahlung besteht mithin erst mit entsprechender Rechtsprechung.
Okay, Punkt für dich

Ich bin mal gespannt, was aus meinem Antrag wird. Habe den vor 4 Wochen eingereicht und noch keine Antwort. Also abwarten und Tee trinken.
- timm
- Beiträge: 13
- Registriert: 05.12.2017, 09:35
Re: Höhergruppierung/Kundenberater
Auch im kommunalen Bereich wird - zumindest soweit man hört - der Garantiebetrag fortgezahlt. Man weiß aber nie, worauf eine besonders klamme Gemeinde oder Sparkasse kommt - dann müsste man ggfs. klagen und hätte eine durchaus realistische Chance zu verlieren.
- Spid
- Beiträge: 8967
- Registriert: 03.08.2014, 11:27
9 Beiträge
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