Hallo liebe Forenmitglieder,
ich würde glücklicherweise zu einem Auswahltest über 2 Stunden nach Brandenburg eingeladen. Die beschriebene Stelle als Sb im Fachbereich: kommunales Controlling und Steuern.
Auf meine telef. Nachfrage erhielt ich keine detaillierten Antworten.
Auf welche Art von Fragen muss man sich denn vorbereiten? Nur in diesem Fachbereich oder auch allgemeine Fragen zur Verwaltung/Land Brandenburg?
Soll ich meine Steuertexte und einen Rechner mitnehmen?
Hat einer von euch schon mal so einen Test absolviert oder weiß den Inhalt?
Im Anhang mal die Stellenbeschreibung.
Tätigkeitsprofil:
-Mitwirkung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmenüberschussrechnung)
-Verantwortung für die Steuerung der Mittelflüsse in den Betrieben gewerblicher Art
-Beratung der Fachämter des Landkreises zu steuerrelevanten Fragen hinsichtlich des Ertrags- und Umsatzsteuerrechts, Spenden- und Sponsorenrechts usw.
-Begleitung von Betriebsprüfungen des Finanzamtes
-Zusammenarbeit mit extern beauftragten Steuerberatungsbüros bei der Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen, insbesondere Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen für Betriebe gewerblicher Art
-Unterstützung extern beauftragter Steuerberatungsbüros bei der regelmäßigen Auswertung und Analyse der Ergebnisse wirtschaftlicher Betätigungen
-Zuarbeit bei der Prüfung von Steuerbescheiden und bei Einspruchsverfahren
-Unterstützung der Amtsleitung bei der konzeptionellen Weiterentwicklung des Arbeitsbereichs unter Berücksichtigung steuerlicher, EU-beihilferechtlicher und sonstiger Vorgaben (z. B. Planung, Implementation und Steuerung eines Qualitätssicherungskonzepts für die Bewirtschaftung)
-Beratung und Begutachtung zu projektrelevanten steuerrechtlichen Einzelfragen im
Zusammenhang mit wirtschaftlichen Betätigungen des Landkreises
-Ein- und Fortführung eines Berichtswesens für die systematische Überwachung des Belegflusses und der Prozessabläufe
Anforderungsprofil:
Bachelorabschluss im Bereich der Betriebswirtschaftslehre oder vergleichbarer Abschluss Abschluss mit Schwerpunkt Steuern wünschenswert
Grundlegende Kenntnisse des deutschen Steuerrechts – insbesondere im Umsatzsteuerecht und auf dem Gebiet der Besteuerung von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Fachkenntnisse im Kommunalrecht/ Haushaltsrecht-Doppik sind von Vorteil
Einschlägige Berufserfahrung im Finanzbereich einer öffentlichen Einrichtung, eines Wirtschaftsunternehmens oder in der Steuerberatung/ Wirtschaftsprüfung ist von Vorteil
Sicherer Umgang in einer Buchhaltungs-Fachanwendung (ERP-Software)
Kenntnisse in der Fachanwendung H&H wünschenswert
Gute Anwenderkenntnisse mit Microsoft-Office-Anwendungen
Kommunikations- Kooperations- und Teamfähigkeit Flexibilität, Initiative, Belastbarkeit, Organisationsfähigkeit, strukturiertes und komplexes Denken
Beste Grüße und danke für eure Hilfe.
Die Antworten werde ich natürlich streng nach BDSG verwenden.
Oley
[BR] schr. Auswahltest Sb Controlling u Steuern. - VKA
7 Beiträge
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Re: schr. Auswahltest Sb Controlling u Steuern. - VKA
Bei uns laufen die 2 Stunden Gespräche meistens wie folgt ab: eine schriftliche Aufgabe allgemeiner Art oder Fachaufgaben, danach strukturiertes Interview mit Fach und Soft-Skills- Fragen. Anschließend eventuell noch eine Schriftliche Aufgabe.
Die Stelle ist schon sehr steuerlastig. Da würde ich mich schon mal in die Besonderheiten einlesen. BgA, §20 Nr. 10 EStG und relativ aktuell § 2b UStG.
Rein persönliches Interesse: mit welcher Vergütung ist die Stelle ausgeschrieben?
Die Stelle ist schon sehr steuerlastig. Da würde ich mich schon mal in die Besonderheiten einlesen. BgA, §20 Nr. 10 EStG und relativ aktuell § 2b UStG.
Rein persönliches Interesse: mit welcher Vergütung ist die Stelle ausgeschrieben?
- paßkale
- Beiträge: 57
- Registriert: 03.05.2016, 07:03
Re: schr. Auswahltest Sb Controlling u Steuern. - VKA
Ich habe so eine Stelle gerade mit E11 bewertet (Grundsatzsachbearbeitung).
- Nisaaru
- Beiträge: 1571
- Registriert: 08.09.2009, 15:40
Re: schr. Auswahltest Sb Controlling u Steuern. - VKA
Bin jetzt kein Bewertungsspezialist, aber E11/A12 sollte man einem gutem Steuerrechtler schon bieten, sonst bleibt der nicht lange. Gibt nur immer wieder Behörden die das als normale Sachbearbeiterstelle mit E9/A10 bewerten.
- paßkale
- Beiträge: 57
- Registriert: 03.05.2016, 07:03
Re: schr. Auswahltest Sb Controlling u Steuern. - VKA
Das ist aber kein Wunschkonzert. Es müssen auch Aufgaben dafür das sein. Hier liegen sie in den Auswirkungen auf den eigenen Apparat (besondere Verantwortung), der Tiefe der notwendigen Fachkenntnisse (besondere Schwierigkeit) und der finanziellen Verantwortung des Aufgabengebietes.
Wobei letzteres oft anders gesehen wird. Ich bin aber der Auffassung, dass -je nach tatsächlicher Lage vor Ort- den Damen und Herren vor Ort uneingeschränkt vertraut wird, was ihre (grundsätzlichen oder konkreten) Entscheidungen zu 0%, 7% oder 19%, Betriebsmittel oder nicht u.ä angeht. Daher fällt hier auch diese "Bedeutung" an.
Wobei letzteres oft anders gesehen wird. Ich bin aber der Auffassung, dass -je nach tatsächlicher Lage vor Ort- den Damen und Herren vor Ort uneingeschränkt vertraut wird, was ihre (grundsätzlichen oder konkreten) Entscheidungen zu 0%, 7% oder 19%, Betriebsmittel oder nicht u.ä angeht. Daher fällt hier auch diese "Bedeutung" an.
- Nisaaru
- Beiträge: 1571
- Registriert: 08.09.2009, 15:40
Re: [BR] schr. Auswahltest Sb Controlling u Steuern. - VKA
Hey Super,
danke schon mal für eure Antworten! Ja genau, der neue §2b, hab ich schon am Wickel! Und,...es ist tatsächlich eine E11 Stelle.
Aber Geld ist nicht alles, gibt nichts schlimmeres als unterfordert zu sein!
BG
danke schon mal für eure Antworten! Ja genau, der neue §2b, hab ich schon am Wickel! Und,...es ist tatsächlich eine E11 Stelle.
Aber Geld ist nicht alles, gibt nichts schlimmeres als unterfordert zu sein!
BG
- Oley
- Beiträge: 2
- Registriert: 18.06.2017, 14:31
Re: [BR] schr. Auswahltest Sb Controlling u Steuern. - VKA
Richtig Geld ist nicht alles. Wenn allerdings man selber nur E10 bekommt und man die Stellen an anderen Behörden immer mit E11 oder E12 sieht ist das auch nicht schön. Aber E11 ist schon ok.
Ich würde mir vielleicht wirklich noch mal auch den § 20 Nr. 10 EStG i.V.m. dem steuerlichen Einlagekonto anschauen. Der fristet meistens nur ein Schattendasein.
Viel Erfolg und berichte mal wie es war und was für Fragen so gestellt wurden.
Ich würde mir vielleicht wirklich noch mal auch den § 20 Nr. 10 EStG i.V.m. dem steuerlichen Einlagekonto anschauen. Der fristet meistens nur ein Schattendasein.
Viel Erfolg und berichte mal wie es war und was für Fragen so gestellt wurden.
- paßkale
- Beiträge: 57
- Registriert: 03.05.2016, 07:03
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