[NRW] Bestandskraft von Bescheiden
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[NRW] Bestandskraft von Bescheiden
Ich bin Ruhestandsbeamter einer Kommune in NRW und Pflege meine schwer demenzkranke Ehefrau in unserer Wohnung. Bei meiner letzten Beihilfefestsetzung vom 20.12.2017 wurden Beihilfeleistungen für Kurzzeit- bezw. Verhinderungspflege, die mir mit Bescheiden vom 17.08.2017 bezw. 14.11.2017 zuerkannt worden sind, gekürzt, weil angeblich damals das volle Pflegegeld zugrunde gelegt worden sei, obwohl nur es nur zur Hälfte hätte berücksichtigt werden dürfen. M.E. ist das aber nicht zulässig, weil die Bescheide nach Ablauf der Rechtsmittelfrist bestandskräftig und damit nicht mehr revidierbar sind. Habe ich damit Recht, oder kann die Beihilfestelle alte Bescheide einfach wieder aufgreifen?
- johannes-joseph
- Beiträge: 1
- Registriert: 13.01.2018, 15:38
Re: Bestandskraft von Bescheiden
Unter den Voraussetzungen des § 48 VwVfG (NRW) kann auch ein bestandskräftiger Bescheid innerhalb eines Jahres nach Kenntnisnahme der Tatsachen, welche die Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsaktes rechtfertigen, zurückgenommen werden.
- PrinzP.
- Beiträge: 45
- Registriert: 18.02.2017, 18:09
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