Guten Morgen,
ich bin zur Zeit bei einer öffentlichen Behörde angestellt und damit im TV-L eingruppiert.
Meine Stelle ist auf 4 Jahre befristet (Befristung ohne Sachgrund).
Ich schließe diese 4 Jahre die Lücke für einen Mitarbeiter, der vorzeitig in den Ruhestand ging.
Kann dieser Vertrag ohne eine neue Ausschreibung in einen unbefristeten Vertrag umgeschrieben werden oder werden grundsätzlich unbefristete Stellen neu ausgeschrieben und ich muss mich nach der Befristung neu bewerben?
Diese Stelle wird auf jeden Fall neu besetzt.
Viele Grüße
Entfristung TV-L Befristung ohne Sachgrund
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Re: Entfristung TV-L Befristung ohne Sachgrund
War es wirklich eine Befristung ohne Sachgrund? Die ist in den meisten Fällen nur für Maximal 2 Jahre möglich. Ein Sachgrund muss auch nicht im Vertrag genannt werden.
Grundsätzlich ist es möglich, dass eine Entfristung ohne erneute Ausschreibung erfolgt. Es können aber verschiedene Gründe greifen weshalb eine Ausschreibung nötig oder zumindest geboten ist. Ggf. hängt dies auch von den Details der ursprünglichen Ausschreibung ab. Der Normalfall dürfte eine Ausschreibung der Dauerstelle sein.
Grundsätzlich ist es möglich, dass eine Entfristung ohne erneute Ausschreibung erfolgt. Es können aber verschiedene Gründe greifen weshalb eine Ausschreibung nötig oder zumindest geboten ist. Ggf. hängt dies auch von den Details der ursprünglichen Ausschreibung ab. Der Normalfall dürfte eine Ausschreibung der Dauerstelle sein.
- Lars73
- Beiträge: 3568
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Re: Entfristung TV-L Befristung ohne Sachgrund
Ergänzende Frage dazu. Gesetzt den Fall die Stelle wird ausgeschrieben. Muss man als Stelleninhaber (der befristeten Stelle aber mit identischen Tätigkeiten) tatsächlich formal eine ordentliche Bewerbung schreiben und sich erneut "vorstellen" oder kann der Arbeitgeber darauf verzichten (da er über Qualifikation und Eignung ja bereits bestens informiert ist).
Viele Grüße,
IT-Nic
IT-Nic
- IT-Nic
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Re: Entfristung TV-L Befristung ohne Sachgrund
Grundsätzlich muss man sich dann bewerben und das Verfahren durchlaufen. Es ist nur schwer möglich ein Verfahren korrekt durchzuführen und eine Auswahlentscheidung rechtlich korrekt zu treffen, wenn man für den bisherigen befristeten Stelleninhaber auf eine Teilnahme am Vorstellungsgespräch verzichtet. Wenn er der einzige Bewerber geeignete Bewerber ist kann man ggf. auf das Vorstellungsgespräch verzichten.
Grundsätzlich könnte es auch möglich sein das Bewerbungsverfahren ohne Vorstellungsgespräch auszugestalten. Z.B. bei einen rein internen Ausschreibunsgverfahren könnte man sich ggf. auf Bewertungen stützen. Man müsste dann für die Tarifbeschäftigten analog zur Beamtenbeurteilung Regelungen treffen.
Grundsätzlich könnte es auch möglich sein das Bewerbungsverfahren ohne Vorstellungsgespräch auszugestalten. Z.B. bei einen rein internen Ausschreibunsgverfahren könnte man sich ggf. auf Bewertungen stützen. Man müsste dann für die Tarifbeschäftigten analog zur Beamtenbeurteilung Regelungen treffen.
- Lars73
- Beiträge: 3568
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Re: Entfristung TV-L Befristung ohne Sachgrund
staatsmaus76 hat geschrieben:Kann dieser Vertrag ohne eine neue Ausschreibung in einen unbefristeten Vertrag umgeschrieben werden
Kommt drauf an. In der Regel wäre es rechtswidrig, kein Auswahlverfahren durchzuführen. Meiner Auffassung nach wird auch eine Ausschreibung in der Regel erforderlich sein. Darüber, wann eine Ausschreibung stattzufinden hat, besteht jedoch Uneinigkeit. Ein Auswahlverfahren kann durchaus rein schriftlich ablaufen. Für deinen konkreten Fall kann dir keiner hier im Forum eine Antwort geben.
- Ikanao
- Beiträge: 752
- Registriert: 06.12.2012, 10:51
Re: Entfristung TV-L Befristung ohne Sachgrund
Davon abgesehen empfiehlt sich immer die Prüfung der Wirksamkeit der Befristungsabrede.
- Ikanao
- Beiträge: 752
- Registriert: 06.12.2012, 10:51
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