Hallo liebes Forum,
ich habe eine kleine Nachfrage.
Meine aktuelle Eingruppierung ist die E 9 (Fallgruppe 3 - verlängerte Stufenlaufzeit) stufe 3 seit 2012. Jetzt wechsele ich beim selben Arbeitgeber den Arbeitsplatz auf eine Stelle der E 9 (Fallgruppe 2 - keine verlängerte Stufenlaufzeit). Verstehe ich es richtig, dass ich dann ab Antritt der neuen Stelle in die Stufe 4 müsste? Da ich die Stufenlaufzeit ja erfülle?
Vielen Dank schon jetzt!
Stufenlaufzeit erfüllt - Einstellung E9k/E9
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