Hier eine erste Information aus Gewerkschaftssicht (hier GEW) zur Tarifeinigung Zusatzversorgung beim 3. Gespräch der Tarifparteien am Do 08.06.2017 in Frankfurt.
https://www.gew.de/aktuelles/detailseit ... itglieder/
Von der Neuregelung vom 08.06.2017 werden vor allem diejenigen rentenfernen Versicherten profitieren, deren alte Startgutschrift durch den Formelbetrag nach § 18 Abs.2 Nr. 1 und 2 BetrAVG bestimmt wurde.Versicherte wie damals (BGH IV ZR 74/06), deren Startgutschrift nicht durch den Formelbetrag, sondern durch die Mindestrente (§ 18 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG) oder die Mindeststartgutschrift nach § 9 Abs. 3 ATV bestimmt wurde, werden wohl durch die Neuregelung leer ausgehen.
Für etwas mehr Details lese man nach hier im Forum (d.h. aus Vermutungen wird nun Wirklichkeit):
viewtopic.php?f=10&t=14428#p105201
Tarifeinigung am Do 08.06.2017 zur Zusatzversorgung
38 Beiträge
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Re: Tarifeinigung am Do 08.06.2017 zur Zusatzversorgung
Inzwischen haben sich auch ver.di, die tarifunion und die VBL zum Ausgang der Tarifeinigung geäußert:
https://bund-laender-nrw.verdi.de/tarif/zusatzversorgung-vbl-zvk/++co++e87dfbdc-4d21-11e7-8de6-525400423e78
http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2017/170609_flugblatt_zusatzversorgung2017_nr1.pdf
https://www.vbl.de/de/service/informationen/newsarchiv/rentenferne-startgutschriften-tarifpartner-einigen_j3pfxtuc.html?s=2zP15Gu0ahg
https://bund-laender-nrw.verdi.de/tarif/zusatzversorgung-vbl-zvk/++co++e87dfbdc-4d21-11e7-8de6-525400423e78
http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2017/170609_flugblatt_zusatzversorgung2017_nr1.pdf
https://www.vbl.de/de/service/informationen/newsarchiv/rentenferne-startgutschriften-tarifpartner-einigen_j3pfxtuc.html?s=2zP15Gu0ahg
- Momo07
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Re: Tarifeinigung am Do 08.06.2017 zur Zusatzversorgung
na dann ... harren wir mal der Nachberechnung ..
- frodobeutlin100
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Re: Tarifeinigung am Do 08.06.2017 zur Zusatzversorgung
Da braucht man nicht die nachberechnung abwarten. Man kann selbser anhand der alten Startgutschrift nachrechnen.
Beispiel:
Geburtsjahr: Juli 1950
Eintritt in ZVK: 13.01.1975 Eintrittsalter(EA) also: 24 J 6 M 3 Tage
dann gilt: n = 65 - EA = 40,55, also 100/40,55 = 2,47 %
Nun schaut man in der alten Startgutschrift nach:
bis 31.12.2001 erreichte Pflichtversicherungsjahre (m) = 26,96
persönlicher Versorgungsprozentsatz: 26,96 x 2,47 % = 0,6662
Voll-Leistung x neuer pers. Versorgungsprozentsatz =
= neuer Formelbetrag § 18 Abs.2 Nr. 1 und 2 BetrAVG
(Nur der Formelbtrag ändert sich nach der Neuregelung vom 08.06.2017 !!!)
Die neue Startgutschrift ist das Maximum der Größen:
Formelbetrag § 18 Abs.2 Nr. 1 und 2 BetrAVG
Mindestrente nach § 18 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG
Mindeststartgutschrift § 9 Abs. 3 ATV, falls m >= 20 Jahre
Beispiel:
Geburtsjahr: Juli 1950
Eintritt in ZVK: 13.01.1975 Eintrittsalter(EA) also: 24 J 6 M 3 Tage
dann gilt: n = 65 - EA = 40,55, also 100/40,55 = 2,47 %
Nun schaut man in der alten Startgutschrift nach:
bis 31.12.2001 erreichte Pflichtversicherungsjahre (m) = 26,96
persönlicher Versorgungsprozentsatz: 26,96 x 2,47 % = 0,6662
Voll-Leistung x neuer pers. Versorgungsprozentsatz =
= neuer Formelbetrag § 18 Abs.2 Nr. 1 und 2 BetrAVG
(Nur der Formelbtrag ändert sich nach der Neuregelung vom 08.06.2017 !!!)
Die neue Startgutschrift ist das Maximum der Größen:
Formelbetrag § 18 Abs.2 Nr. 1 und 2 BetrAVG
Mindestrente nach § 18 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG
Mindeststartgutschrift § 9 Abs. 3 ATV, falls m >= 20 Jahre
- Momo07
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Re: Tarifeinigung am Do 08.06.2017 zur Zusatzversorgung
Seit dem 12.06.2017 gibt es eine Einschätzung zur Neuregelung der rentenfernen Startgutschriften vom 08.06.2017:
http://www.startgutschriften-arge.de/3/SP_Einschaetzung_Neuordnung_ZOED_2017.pdf
http://www.startgutschriften-arge.de/3/SP_Einschaetzung_Neuordnung_ZOED_2017.pdf
- Momo07
- Beiträge: 54
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Re: Tarifeinigung am Do 08.06.2017 zur Zusatzversorgung
Momo07 hat geschrieben:Da braucht man nicht die nachberechnung abwarten. Man kann selbser anhand der alten Startgutschrift nachrechnen.
Beispiel:
Geburtsjahr: Juli 1950
Eintritt in ZVK: 13.01.1975 Eintrittsalter(EA) also: 24 J 6 M 3 Tage
dann gilt: n = 65 - EA = 40,55, also 100/40,55 = 2,47 %
Nun schaut man in der alten Startgutschrift nach:
bis 31.12.2001 erreichte Pflichtversicherungsjahre (m) = 26,96
persönlicher Versorgungsprozentsatz: 26,96 x 2,47 % = 0,6662
Voll-Leistung x neuer pers. Versorgungsprozentsatz =
= neuer Formelbetrag § 18 Abs.2 Nr. 1 und 2 BetrAVG
(Nur der Formelbtrag ändert sich nach der Neuregelung vom 08.06.2017 !!!)
Die neue Startgutschrift ist das Maximum der Größen:
Formelbetrag § 18 Abs.2 Nr. 1 und 2 BetrAVG
Mindestrente nach § 18 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG
Mindeststartgutschrift § 9 Abs. 3 ATV, falls m >= 20 Jahre
na dann geh ich die mal suchen ...
ganz verkürzt könnte man sagen .. je später der Eintritt in den ÖD um so höher der %-Satz - höchstens aber 2,5 % ....
- frodobeutlin100
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Re: Tarifeinigung am Do 08.06.2017 zur Zusatzversorgung
Das ist vollkommen richtig, denn der BGH hatte ja 2007 bemängelt, dass Menschen mit längerer Ausbildung - und daher naturgemäß spätem Eintritt in die ZVK - niemals (auf 2,25 % p.a. Basis) den maximal möglichen Anteilssatz hätten erreichen können.
- Momo07
- Beiträge: 54
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Re: Tarifeinigung am Do 08.06.2017 zur Zusatzversorgung
Danke für die Ausführungen. Mein Mann hatte ja gehofft, dass es bei ihm noch etwas mehr wird an VBL-Rente, dem wird aber offensichtlich nicht so sein, denn er ist bereits mit 20 Jahren und 3 Monaten in den ÖD eingetreten, war also zum damaligen Zeitpunkt "zu jung", um jetzt in den Genuss von ein paar EUROnen mehr zu kommen.
- Kamikatze
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Re: Tarifeinigung am Do 08.06.2017 zur Zusatzversorgung
Es gibt eine aktuelle Studie, die das Verhalten der rentenfernen Startgutschriften nach der Neuordnung der Zusatzversorgung vom 08. Juni 2017 beschreibt, einordnet und bewertet.
http://www.startgutschriften-arge.de/6/ ... D_2017.pdf
http://www.startgutschriften-arge.de/6/ ... D_2017.pdf
- Momo07
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Re: Tarifeinigung am Do 08.06.2017 zur Zusatzversorgung
Ist der Drop gelutscht?
Gibt es noch Bemühnugen die Steuerklassenproblematikt zu ändern?
Ich bekam für 18 Jahre 36 Punkte(Steuerklasse1). Mein laienhaftes Verständnis ist, entweder alt oder neu, nicht aber, alt und neu mischen und für die Steuerklasse einen festgelegten Zeitpunkt verschieben. (Ursprünglich war Renteneintritt relevant) Würde alles nach neuer Regelung berechnet, wären es rund 72 Punkte. Mein Eindruck ist, dass bisher niemand das Problem, auf dem Niveau von Momo, bearbeitet hat.
Gibt es noch Bemühnugen die Steuerklassenproblematikt zu ändern?
Ich bekam für 18 Jahre 36 Punkte(Steuerklasse1). Mein laienhaftes Verständnis ist, entweder alt oder neu, nicht aber, alt und neu mischen und für die Steuerklasse einen festgelegten Zeitpunkt verschieben. (Ursprünglich war Renteneintritt relevant) Würde alles nach neuer Regelung berechnet, wären es rund 72 Punkte. Mein Eindruck ist, dass bisher niemand das Problem, auf dem Niveau von Momo, bearbeitet hat.
- netto1
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- Registriert: 08.05.2016, 07:40
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