Autor Thema: TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung  (Read 18814 times)

Dienstbeflissen

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Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
« Antwort #30 am: 06.12.2018 10:05 »
Verdi hat gestern über den Stand der Verhandlungen berichtet, es heißt u.a.:

Insgesamt ist nach den drei Verhandlungsterminen in der zentralen Verhandlungsgruppe festzustellen, dass die Verhandlungen nur sehr schleppend vorankommen und deshalb das in der Tarifrunde 2017 festgelegte Ziel, die Verhandlungen im Jahr 2018 abzuschließen, damit in der Tarifrunde 2019 über die Inkraftsetzung der geeinten Änderungen entschieden werden kann, stark gefährdet ist. Es ist deshalb erforderlich, dass die in Ziffer 4 der Prozessvereinbarung über Tarifverhandlungen zur Entgeltordnung der Länder (Anlage 2 zur Tarifeinigung vom 17. Februar 2017) vereinbarte Steuerungsgruppe auf Spitzenebene kurzfristig zusammentritt, um rechtzeitig vor dem Beginn der Verhandlungen in der Lohnrunde den Fortschritt der Verhandlungen zur Entgeltordnung sicherzustellen.

Die TdL betreibt also ihr übliches Spiel, Verdi steht händeringend daneben und jammert und eine Überarbeitung der Entgeltordnung auf Minimalstniveau (=bleibt weit hinter den Entgeltordnungen von Bund und Kommunen zurück) zeichnet sich wie erwartet ab.

Immerhin: In der IT und der Pflege sollen die jeweiligen Regelungen der TVöD-Entgeltordnung (VKA) übernommen werden, in der Pflege auch die VKA-Tabelle.
Wobei das nur der derzeitige Zwischenstand ist, der noch überhaupt nicht als gesichert angesehen werden kann. Darüber hinaus erwartet die TdL die vollständige Gegenfinanzierung der sich durch die EGO ergebenden Mehrkosten im Rahmen der Tarifrunde ...
Gibt es dazu eine offizielle Meldung von ver.di?
Ist etwas zur stufengleichen Höhergruppierung verbreitet wurden?

TV-Ler

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Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
« Antwort #31 am: 06.12.2018 13:27 »
Gibt es dazu eine offizielle Meldung von ver.di?
Ist etwas zur stufengleichen Höhergruppierung verbreitet wurden?
Das stammt aus einer Information des Verdi Tarifsekretariats vom 05.12.18.
Zur stufengleichen Höhergruppierung heißt es:

Die Einführung der stufengleichen Höhergruppierung lehnte sie als altersdiskriminierend ab.

und an anderer Stelle:

Die Gewerkschaften stellen folgende übergreifende Forderungen auf:
-  stufengleiche Höhergruppierung,
-  „Entzerrung“ der Entgeltgruppe 9 durch Aufteilung in die Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c,
-  Ergänzung durch eine Entgeltgruppe 16 mit den Beträgen der Entgeltgruppe 15Ü mit den Tätigkeitsmerkmalen der früheren Vergütungsgruppe I BAT/BAT-O,
-  Nutzung der Entgeltgruppen 4 und 7 auch für frühere Angestelltentätigkeiten.

Die TdL lehnt diese Forderungen grundsätzlich ab. Eine Umwandlung der „kleinen“ Entgeltgruppe 9 in eine Entgeltgruppe 9a ist bei Kostenneutralität möglich. Im Hinblick auf die Forderung zu den Entgeltgruppen 4 und 7 verweist sie auf ihre Forderung unter III.

wossen

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Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
« Antwort #32 am: 06.12.2018 13:50 »
Mit welcher Argumentation kann man denn die stufengleiche Höhergruppierung als altersdiskriminierend bezeichnen?  ::)

Die stufengleiche Höhergruppierung wird DIE Kernforderung der im Länderbereich hochgradig relevanten GEW sein - schließlich steht bei allen verbeamteten Lehrern ja A13 auf der Tagesordnung - und das würde dann automatisch E 13 für alle vollausgebildeten Lehrer bedeuten (der Automatismus ist in der Entgeltordnung Lehrer so festgelegt).

Ohne Erfahrungsstufenübernahme würde sich das für viele angestellte Lehrer (anders als bei Beamten) kaum lohnen...und die kämen sich dann restlos ver...scht vor und hätten wieder einmal den Eindruck für Beamteninteressen instrumentalisert zu werden (die Kampagne 'A13 für alle' wird bestimmt auch prägender Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit der GEW während der Verhandlungen sein, auch wenn sie, streng genommen, nix mit ihnen zu tun hat)
« Last Edit: 06.12.2018 13:53 von wossen »

MoinMoin

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Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
« Antwort #33 am: 06.12.2018 15:52 »
Ohne Erfahrungsstufenübernahme würde sich das für viele angestellte Lehrer (anders als bei Beamten) kaum lohnen
Wieso nicht? Sie werden dann doch auf alle Fälle mehr Geld bekommen, wenn sie höhergruppiert werden.
« Last Edit: 06.12.2018 16:00 von MoinMoin »

wap

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Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
« Antwort #34 am: 07.12.2018 06:12 »
Wie kann die TDL nun jegliche Veränderungen der Entgeltordnung ablehnen. Es wurde doch im Rahmen der letzten Tarifeinigung eine Weiterentwicklung vereinbart. Wurden hier nicht sogar die Punkte stufengleiche Höhergruppierung und Entzerrung der E9 etc. explizit genannt oder kahm das nur von der Gewerkschaftsseite?

Man will wohl wirklich von allen anderen Tarifverträgen des ÖD noch weiter abgehängt werden.

Wastelandwarrior

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Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
« Antwort #35 am: 07.12.2018 11:47 »
Bachelor arbeitet mit unbefristetem Arbeitsvertrag als Vorzimmerkraft in einer Uni. E6. Wegen früherer Zeiten als StudHK und wegen Dauer der Tätigkeit ist er/sie in Stufe 4 EG6. Aufnahme eines Masterstudiums. 4 Jahre (Teilzeit, weil weiter 50% EG 6). Erfolg: Stufe5 in EG6. Mit bestandenem Abschluss (Master) Bewerbung als Referent innerhalb der Uni. legale E13 Tätigkeit. Stufengleiche Höhergruppierung hieße E13 Stufe 5 vom ersten Tag der Tätigkeit. Gerecht ? Ein gleich alter, gleich ausgebildeter mit erstem Arbeitsvertrag erhielte Stufe 1.

Spid

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Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
« Antwort #36 am: 07.12.2018 11:51 »
Inwiefern spielt „Gerechtigkeit“ bei tariflichen Regelungen eine Rolle?

öfföff

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Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
« Antwort #37 am: 07.12.2018 11:57 »
Ich denke auch viel entscheidender ist hier einfach die finanzielle Belastung der Länder. Im Gegensatz zum TVÖD sind hier viel größere Finanzvolumina hervorzuzaubern. Ich kann die Länder da schon verstehen..  Eine Überbezahlung kommt auch in der Bevölkerung nciht gut an, und damit auch bei den Politikern nicht. Lieber Ball flach halten.

MoinMoin

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Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
« Antwort #38 am: 07.12.2018 12:13 »
Gerecht ? Ein gleich alter, gleich ausgebildeter mit erstem Arbeitsvertrag erhielte Stufe 1.
Aber das diese Person dann Stufe 2 bekommt ist gerechter?
Und das mit gleiche Alter, naja da ist der andere aber sehr langsam am studieren...

und die "Ungerechtigkeit" die durch schlecht getimed HG entsthen kann - man kann ja durchaus durch eine HG zeitweilig weniger Geld verdienen als ohne HG - könnte man durch die Mitnahme der Stufenlaufzeit bei einer HG ausmerzen.

Wastelandwarrior

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Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
« Antwort #39 am: 07.12.2018 13:25 »
man kann ja durchaus durch eine HG zeitweilig weniger Geld verdienen als ohne HG
Die weit verbreitete Auffassung, dass weniger mehr gleich weniger ist, teile ich nicht. Durch eine Höhergruppierung hat man IMMER mehr Geld im Jetzt, als ohne. Erwartungen können morgen vorbei sein.

Man kann und muss den Höhergruppierungsgewinn attraktiver gestalten.

Lars73

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Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
« Antwort #40 am: 07.12.2018 13:43 »
@Wastelandworr
Durch eine Höhergruppierung hat man IMMER mehr Geld im Jetzt, als ohne. Erwartungen können morgen vorbei sein.
Was aber nur für den Monat der Höhergruppierung zutrifft. Danach kann es weniger sein. Bei Verlust von Stufenlaufzeit kann es gern auch mal 10 Jahre und mehr dauern bis es sich lohnt.

TV-Ler

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Antw:TV-L Weiterentwicklung der Entgeltordnung
« Antwort #41 am: 07.12.2018 14:11 »
Wie kann die TDL nun jegliche Veränderungen der Entgeltordnung ablehnen. Es wurde doch im Rahmen der letzten Tarifeinigung eine Weiterentwicklung vereinbart. Wurden hier nicht sogar die Punkte stufengleiche Höhergruppierung und Entzerrung der E9 etc. explizit genannt oder kahm das nur von der Gewerkschaftsseite?

Man will wohl wirklich von allen anderen Tarifverträgen des ÖD noch weiter abgehängt werden.
Die TdL lehnt nicht jegliche Veränderungen ab, sie ist derzeit aber wohl nur sehr eingeschränkt geneigt, den Änderungen der Entgeltordnungen zum TVöD zu folgen ...

Die von dir genannten Punkte kamen selbstverständlich allein von Gewerkschaftsseite.