Teamevent

Begonnen von Luigina2102, Gestern um 12:10

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Hart

ZitatWer oder was ist denn diese ominöse "Kammer" im öffentl. Dienst?

Handwerkskammer ist auch möglich  :D

Organisator

Zitat von: Hart in Heute um 14:50Handwerkskammer ist auch möglich  :D

Ganz klar - Abstellkammer. Da würde ich aber auch nicht arbeiten wollen. Arbeiten in der Kammer dann nur Kammeralisten?

ohjeee

Zitat von: IrisT in Gestern um 19:52Dann ist auch kein Beteiligungsverfahren möglich bzw. notwendig.
Nach welcher Regelung das nicht rechtens sein soll, das sollte von der Mitarbeiterin schon benannt werden.
Falls es mehrere Mitarbeiter-innen betrifft, wäre eine einvernehmliche Lösung doch sicher die Beste.

nicht rechtens, weil: ChatGPT.
wahrscheinlich.

Der AG kann durchaus den Abbau von Gleitzeitguthaben im Rahmen seines Weisungsrechts anordnen. Urlaub anordnen hat schon höhere Hürden. Natürlich nur, sofern das etwaigen Dienstvereinbarungen entspricht. Und natürlich nur bei den MA, die auch entsprechend Gleitzeitguthaben haben.

Organisator

Zitat von: ohjeee in Heute um 15:56Der AG kann durchaus den Abbau von Gleitzeitguthaben im Rahmen seines Weisungsrechts anordnen. Urlaub anordnen hat schon höhere Hürden. Natürlich nur, sofern das etwaigen Dienstvereinbarungen entspricht. Und natürlich nur bei den MA, die auch entsprechend Gleitzeitguthaben haben.

Wenn es eine Gleitzeitregelung gibt würde dies typischerweise in einer Dienstvereinbarung geregelt sein. Dort wird auch geregelt, ob der AG einseitig den Abbau von Gleitzeitguthaben anordnen kann. Üblicherweise lässt sich der PR jedoch nicht auf eine solche Regelung ein.

Luigina2102

Zitat von: Rheini in Heute um 13:27Wer oder was ist denn diese ominöse "Kammer" im öffentl. Dienst?

Ärztekammer

Luigina2102

Zitat von: Rowhin in Heute um 13:24Übersetzt also in etwa "wir wissen schon, dass das so nicht geht, aber bisher hat sich niemand getraut, uns deswegen ans Bein zu pi****n. Mach doch, du wirst schon sehen was du davon hast". Ganz großes Kino. 

Ja, so ist es leider.

Luigina2102

Zitat von: ohjeee in Heute um 15:56nicht rechtens, weil: ChatGPT.
wahrscheinlich.

Der AG kann durchaus den Abbau von Gleitzeitguthaben im Rahmen seines Weisungsrechts anordnen. Urlaub anordnen hat schon höhere Hürden. Natürlich nur, sofern das etwaigen Dienstvereinbarungen entspricht. Und natürlich nur bei den MA, die auch entsprechend Gleitzeitguthaben haben.

Wir haben aber Mitarbeiter ohne Gleitzeit.

Nein, nix Chat GPT, die Kollegin hatte einen Anwalt befragt. Dieser hatte ihr geraten, zu fragen, auf welcher Grundlage hier Urlaub zu nehmen ist. Die Antwort haben wir ja jetzt...