Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion III

Begonnen von username, 14.02.2026 09:31

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ohjeee

inwiefern würde
Zitat von: Faunus in Gestern um 12:42Dann verstehen wir uns und ja, die Umstellung wäre knackig. Alleine die Chance auf "verbessertes Personal" ... bin ich voll dabei.
inwiefern würde das "Personal verbessert"?
weil man es theoretisch kündigen könnte? Betriebsbedingt kommt praktisch nie vor, verhaltensbedingt selten und würde in den meisten Fällen auch bei einem Beamten zu Disziplinarrechtlichen Schritten und bei entsprechenden Fällen zur Entfernung aus dem Dienst führen. Personenbedingt ist idR lange Erkrankung, das geht (wenn man denn will) beim Beamten schneller als bei Angestellten (nach 3 Monaten AU innerhalb eines 6Monate-Zeitraums!), insbesondere wenn der Angestellte Kollege Ü40 ist und >15J im öD beschäftigt ist, dann ist er ordentlich praktisch auch nicht mehr kündbar, bzw. die Hürden zur personenbedingten Kündigung aus gesundheitlichen Gründen, negative Gesundheitsprognose, etc. und bei "Unkündbarkeit" 30% Arbeitsausfall im Jahr...

KlammeKassen

Zitat von: Hoffnungsloser in 13.10.2026 13:00Jetzt pass mal auf! Der einzige, der mit seinem Stammtischwissen hier nix kapiert, bist du! Ich habe sehr wohl, darauf hingewiesen, dass bei gleicher Erhöhung durch die Progression ein Unterschied vorhanden ist! Und erzähl mir nicht, was ich begreife und was nicht! Lerne lieber erst einmal die Grundsätze der Prozentrechnung! Und jetzt troll dich wieder an deinen Stammtisch und weine laut, dass die gemeinen Beamten alle so viel Geld bekommen und du nicht!

Du trollst doch hier die ganze Zeit und schreibst nur Müll...
Und Stammtisch ist dein Lieblingswort oder?!

Und an welcher Stelle war meine Prozentrechnung nun falsch?!
Auch dafür kein Nachweis, aber natürlich direkt raushauen, dass jemand sowas nicht kann... wenns ans Nachweisen geht, lieber schweigen...


Ich habe geschrieben, dass..... wenn Beamte und Angestellte beide 65 % mehr Lohnerhöhung erhalten, die nun mal immer Brutto ist, der Angestellte netto davon weniger hat.
4000 Euro --> 10 % Erhöhung
beide brutto 4.400 Euro, ja
während bei Angestellten aber das netto (St.Kl. I ohne Kinder) netto nachher etwa 4.170 Euro ausmacht, dürfte der Beamte eher bei 4.300 Euro landen (St.Kl. I ohne Kinder).

Warum ist das deiner Ansicht nach falsch, dass der Angestellte netto schlechter wegkommt? Erschließ sich nicht.

Oder verstehst du nicht, was netto ist?

Deine Aussage:
"Aber um mal zum Kern zurückzukehren, dass du anscheinend das mit der Prozentrechnung nicht verstanden hast: du siehst, dass die prozentuale Erhöhung des Bruttos eben nicht dazu führt, dass der AN auf Grund der Sozialabgaben irgendwie schlechter wegkommt, als der Beamte"

ist daher kompletter Nonsense.


Weil der Angestellte in dem Vergleich immer schlechter wegkommt.
Wenn die Sozialabgaben steigen, kommt er noch schlechter weg als vorher. Er kommt aber nicht genausogut weg, wenn die Sozialabgaben gleich bleiben, da der Beamte diese gar nicht zahlen muss --> das etwas mehr ESt durch die andere Lohnsteuertabelle gleicht den Unterschied nicht aus.

Daher ist alles, was ich hierzu geschrieben habe, richtig.

Für dich sicherlich schade, dass du jetzt so viel in die Tasten getippt hast und dabei nicht annähernd Recht hattest.


Geh raus in die Welt und erzähle, dass 4.180 Euro netto besser ist als 4.300 Euro.
Reg doch beim Arbeitgeber mal an, dass du gerne etwas weniger netto hättest, damit du "besser" oder zumindest "gleichgut" wegkommst.

KlammeKassen

Zitat von: Faunus in 13.10.2026 13:50Das oberflächlichste Argument ist für mich schon mal keines. Es sind ja Teile der Polizei verbeamtet, nur dann als "Bestenauslese" aus dem ganzen Haufen! Über die notwendige Anzahl, kann man diskutieren. Auch ich denke nicht, dass die Verbrechenrate während eines Polizeistreiks steigen würde/Straftäter auf einen Streik warten, um die Tat auszuführen.
Übrigens im Krankenhaus/Pflegeheim ist das Pflegepersonal auch nicht verbeamtet. Schon mal von einer erhöhten Sterberate wegen Streik gehört? Ich nicht!

Wenn wir diesem Land und seiner Gesellschaftsform etwas Gutes tun wollen, müssen wir völlig neu denken und alles auf den Prüfstand stellen. Das Beamtentum nach Bismarck wieder aufzuwärem, war nach dem 3. Reich m.M. nach dem physischen Trümmerhaufen von Land geschuldet.

Es werden viele Reformen notwendig sein, um das adipöse Deutschland wieder ins Fahrwasser zu bringen. Da darf es kein Tabu geben!



Bin ganz froh um die VBL und meine eigenen privat abgeschlossenen Rentenversicherungen über die VBL mit Entgeldumwandlung.
Alles komplett richtig, was du schreibst!

Auch mit der VBL, aber man sollte nicht immer so tun, als ob sie gratis ist.

1,81 % (die eigentlich 1,41 % waren und nur wegen der schwierigen Lage angehoben wurden damals.... nun sind sie immer noch da, während man den AG-Beitrag vor 2 oder 3 Jahren von 6,45 % auf 5,49 % gesenkt hat... dann wären die 0,4 % eigentlich auch drin gewesen) vom Netto sind weg und halt immer ein Teil, auf den du mehr Sozialabgaben zahlen musst.
(bei 5.000 Euro sind es dann etwa 5.200 Euro, auf die du Sozialabgaben abführst).

Aber ja, grundsätzlich ist eine "Betriebsrente" schon etwas Gutes

KlammeKassen

Zitat von: Warnstreik in 13.10.2026 18:01Mir lags auf der Zunge, ich wollte es aber nicht weiter aufbauschen. Netto ist es tatsächlich monatlich vergleichbar weniger, das gleicht sich durch die Erhöhung auf die Zusatzzahlung aber aus. Ein Beamter A10/5 und ein Angestellter EG10/5 in Steuerklasse1, ledig, keine Kinder, Hamburg und Kirchenfrei bekommt aus einer 3% Erhöhung netto 84€ raus, ein Angestellter knapp 80. Der Angestellt e hat dann aber noch das mehr-netto aus der Sonderzahlung, das dürfte die 50€ des Beamten knapp ausgleichen.

Mein Problem bei der Sache ist: Nach meinem Verständnis haben die Gewerkschaften bei TARIFverhandlungen keinerlei Mandat für die Beamtenalimentierung mitzuverhandeln. Das ist schlicht nicht ihre Aufgaben bei Tarifverhandlungen (ansonsten schon). Für die Ordentliche Alimentierung der Beamten ist Staat/Land/Kommune zuständig. Für die Tarifergebnisse einzig die Tarifparteien.
Hier sieht man auch, dass weder Verdi noch DBB ein Mitziehen der amtsangemessene Alimentierung auf die Angstellten fordern. Das ist, so das alles bald durch ist, für mich die Marschroute, die Verdi und Co gehen müssten in den Tarifverhandlungen in 2 Jahren.

Ich denke, dass von uns nie jemand in Potsdam dabei war.

Aber nach außen kommuniziert wird von Geyer (früher Silberbach) immer, dass nicht abgeschlossen wird so lange nicht die inhalts- und zeitgleiche Übertragung zugesagt wird.

Und da muss man sich auch nichts vormachen. Da das Geld nur einmal ausgegeben werden kann, wird das einkalkuliert und führt natürlich auch dazu, dass die Angestellten nur einen Teil des Kuchens und nicht den ganzen Kuchen erhalten

KlammeKassen

Zitat von: SantaClaus in Gestern um 07:19Gewerkschaften haben für beamten monetär keine bis minimal Funktion. Sie können fast nichts verhandeln, weil es geurteilt werden muss. Daher stimme ich dem komplett zu. Das etwas gefordert wird, hat lediglich Symbolcharakter, egal von welcher Gewerkschaft. Sie sind für die Vernetzung und haben eine Art Ersatzfunktiin für einen nicht funktionierenden Personalrat.

Ich verstehe noch nicht so ganz warum so viele Angestellte gegen Beamte schießen, oder gegen die Gewerkschaft die ein bisschen Symbolik für die Beamten fordert.

Aber es wird jedes Mal direkt damit reingegangen, dass die Übertragung sein muss (steht auch auf den Flyern dann immer). Das galt beispielsweise auch für die Inflationsprämie. Zusätzlich auch oft bei den Tarifverhandlungen die Forderungen nach der 40 h (oder 39 h) Woche für Beamte. Auch das hat dann da ja nichts zu suchen...

Meiner Meinung nach geht es hier um die Fälle, in denen beide Gruppen dieselben Aufgaben erfüllen. Dass es nicht zu rechtfertigen ist, wenn da eklatante Unterschiede in der Bezahlung herauskommen (+ Anrecht PKV + Pension + keine Einbußen bei langer Krankheit)... bei Kindern wird es insbesondere richtig krass.

Dass Richter und Polizisten und Berufsfeuerwehr etc. verbeamtet sind, alles okay. Die haben auch lebensgefährliche Einsätze oder werden bedroht. Aber in der Sachbearbeitung in der Verwaltung?

Aber wenn ein Angestellter und ein Beamter dieselben Aufgaben erledigen, stimmt ja etwas nicht. Entweder ist es nicht hoheitlich oder der Angestellte übt "illegalerweise" hoheitliche Tätigkeiten aus.


Und bei den Gewerkschaften:
Übertragung auf Beamte wird gefordert und sich massiv für eingesetzt.
+ dann aber auch noch massiver Einsatz für die "amtsangemessene Besoldung"

- bei den Angestellten? Nichts. Da könnte man dann auch fordern, dass diese sich etwas annähern sollen im Netto.

Oder hast du schonmal gesehen, dass eine Gewerkschaft etwas explizit nur für Angestellte fordert?
Für die Beamten war es die letzten Jahre ja mehr als ersichtlich (Stundenreduzierung + amtsangemessene Alimenation).

Ob das Ziel erreicht wird, ist ja noch was anderes. Aber hier geht es ja erstmal nur um die Forderungen.




KlammeKassen

Zitat von: Warnstreik in Gestern um 11:15Weil die Kosten für diese Forderung gerade im TV-L deutlich (wirklich deutlich!) höher sind als die eigentlichen Forderungen, für die man ein Mandat hat. Und genau diese Rechnung bekommt man in JEDER Tarifverhandlung aufs Butterbrot geschmiert. Auf Deutsch: Aus Verhandlersicht sind die größten Forderungen die, für die man zum einen kein Mandat hat und von denen die Mitglieder nichts haben. Das ist eine Unwucht die so nicht funktioniert und so nicht gedacht ist.

korrekt

KlammeKassen

Zitat von: ohjeee in Gestern um 16:34inwiefern würde inwiefern würde das "Personal verbessert"?
weil man es theoretisch kündigen könnte? Betriebsbedingt kommt praktisch nie vor, verhaltensbedingt selten und würde in den meisten Fällen auch bei einem Beamten zu Disziplinarrechtlichen Schritten und bei entsprechenden Fällen zur Entfernung aus dem Dienst führen. Personenbedingt ist idR lange Erkrankung, das geht (wenn man denn will) beim Beamten schneller als bei Angestellten (nach 3 Monaten AU innerhalb eines 6Monate-Zeitraums!), insbesondere wenn der Angestellte Kollege Ü40 ist und >15J im öD beschäftigt ist, dann ist er ordentlich praktisch auch nicht mehr kündbar, bzw. die Hürden zur personenbedingten Kündigung aus gesundheitlichen Gründen, negative Gesundheitsprognose, etc. und bei "Unkündbarkeit" 30% Arbeitsausfall im Jahr...


Kommt eigentlich weder bei Angestellten noch bei Beamten wirklich vor.

Bei Angestellten hat der Arbeitgeber aber den Vorteil, die Kosten nach 6 Wochen los zu sein, da die Krankenkasse dann blechen darf und nach 78 Wochen die Arbeitsagentur/das Jobcenter.

Bei Beamten lief da in der Vergangenheit ja vieles nicht so gut ab offenbar. Gab ja inzwischen mehrere Fälle von Beamten, die jahrelang nicht im Dienst waren und sich dann schön noch selbstständig gemacht haben  :D ... Sichere Besoldung kam ja weiter, auch wenn man jahrelang nie dort war

SantaClaus

Zitat von: KlammeKassen in Heute um 07:19Aber es wird jedes Mal direkt damit reingegangen, dass die Übertragung sein muss (steht auch auf den Flyern dann immer). Das galt beispielsweise auch für die Inflationsprämie. Zusätzlich auch oft bei den Tarifverhandlungen die Forderungen nach der 40 h (oder 39 h) Woche für Beamte. Auch das hat dann da ja nichts zu suchen...

Meiner Meinung nach geht es hier um die Fälle, in denen beide Gruppen dieselben Aufgaben erfüllen. Dass es nicht zu rechtfertigen ist, wenn da eklatante Unterschiede in der Bezahlung herauskommen (+ Anrecht PKV + Pension + keine Einbußen bei langer Krankheit)... bei Kindern wird es insbesondere richtig krass.

Dass Richter und Polizisten und Berufsfeuerwehr etc. verbeamtet sind, alles okay. Die haben auch lebensgefährliche Einsätze oder werden bedroht. Aber in der Sachbearbeitung in der Verwaltung?

Aber wenn ein Angestellter und ein Beamter dieselben Aufgaben erledigen, stimmt ja etwas nicht. Entweder ist es nicht hoheitlich oder der Angestellte übt "illegalerweise" hoheitliche Tätigkeiten aus.


Und bei den Gewerkschaften:
Übertragung auf Beamte wird gefordert und sich massiv für eingesetzt.
+ dann aber auch noch massiver Einsatz für die "amtsangemessene Besoldung"

- bei den Angestellten? Nichts. Da könnte man dann auch fordern, dass diese sich etwas annähern sollen im Netto.

Oder hast du schonmal gesehen, dass eine Gewerkschaft etwas explizit nur für Angestellte fordert?
Für die Beamten war es die letzten Jahre ja mehr als ersichtlich (Stundenreduzierung + amtsangemessene Alimenation).

Ob das Ziel erreicht wird, ist ja noch was anderes. Aber hier geht es ja erstmal nur um die Forderungen.



Wie bereits geschrieben, ich halte nichts von den Angriffen auf die Beamten oder auf Angestellte. Warum eine Gewerkschaft etwas fordert, was sie wohlwissend nicht umsetzen kann und dabei anscheinend auch den Eindruck vermittelt, es ginge ihr nur darum, ist mir rätselhaft.
Man könnte versuchen so zu verargumentieren:
Da in den Flächenbundesländern Angestellte quasi keine "Streikmacht" darstellen ist man auf die freiwillige Unterstützung der Beamten bei diesen Demos angewiesen. In den Stadtstaaten ist es wieder andersherum. Damit also Beamte auch die Streiks der Angestellten unterstützen muss die Gewerkschaft auch etwas für sie fordern, auch wenn es de facto nur pro forma ist.
Die Fälle bei gleicher Tätigkeit - unterschiedliche Bezahlung ist nur in höheren EGs ein Problem. In unteren EGs ist der Angestellte vorn. Der Angestellte wird nach Arbeitsplatz bezahlt, der Beamte nach seinem Amt. Und häufig vergleicht man deshalb A6 mit EG8 und nicht zwangsläufig A8 mit EG8

Abseits davon, kann ich insbesondere den letzten Punkt null nachempfinden. Die Gewerkschaften haben durchaus regelmäßig nur etwas für die Angestellten gefordert. Sei es die JSZ - die gibt es für die beamten nicht - oder eine Arbeitszeitverkürzung - bei Beamten gibt es derzeit eine Arveitszeiterhöhung ohne Lohnausgleich.



Warnstreik

Zitat von: KlammeKassen in Heute um 07:00Und an welcher Stelle war meine Prozentrechnung nun falsch?!
Auch dafür kein Nachweis, aber natürlich direkt raushauen, dass jemand sowas nicht kann... wenns ans Nachweisen geht, lieber schweigen...


Ich habe geschrieben, dass..... wenn Beamte und Angestellte beide 65 % mehr Lohnerhöhung erhalten, die nun mal immer Brutto ist, der Angestellte netto davon weniger hat.
4000 Euro --> 10 % Erhöhung
beide brutto 4.400 Euro, ja
während bei Angestellten aber das netto (St.Kl. I ohne Kinder) netto nachher etwa 4.170 Euro ausmacht, dürfte der Beamte eher bei 4.300 Euro landen (St.Kl. I ohne Kinder).

Deine Prozentrechnung ist nicht falsch, deine Grundannahme aber. Beamte in vergleichbarer Verantwortung bekommen weniger Brutto. Du kannst natürlich nur korrespondierende Gehalts-/Besoldungsgruppen vergleichen. So hat der EG13 angestellte Lehrer nach 10 Jahren ein Monatsbruttoo von ~6600€, der verbeamtete Lehrer aber nur 5600€ (zwei Jahre später dann 5800). Nimmt man diese zahlen, dann nivelliert sich das raus. Bei deiner Rechnung oben würdest du die Steigerung von einem A10 Beamten mit einem EG8 Angestellten vergleichen (jeweils 10 Jahre Berufserfahrung). Das funktoniert nicht ;-)   

Hoffnungsloser

Zitat von: KlammeKassen in Heute um 07:00Du trollst doch hier die ganze Zeit und schreibst nur Müll...
Und Stammtisch ist dein Lieblingswort oder?!

Und an welcher Stelle war meine Prozentrechnung nun falsch?!
Auch dafür kein Nachweis, aber natürlich direkt raushauen, dass jemand sowas nicht kann... wenns ans Nachweisen geht, lieber schweigen...


Ich habe geschrieben, dass..... wenn Beamte und Angestellte beide 65 % mehr Lohnerhöhung erhalten, die nun mal immer Brutto ist, der Angestellte netto davon weniger hat.
4000 Euro --> 10 % Erhöhung
beide brutto 4.400 Euro, ja
während bei Angestellten aber das netto (St.Kl. I ohne Kinder) netto nachher etwa 4.170 Euro ausmacht, dürfte der Beamte eher bei 4.300 Euro landen (St.Kl. I ohne Kinder).

Warum ist das deiner Ansicht nach falsch, dass der Angestellte netto schlechter wegkommt? Erschließ sich nicht.

Oder verstehst du nicht, was netto ist?

Deine Aussage:
"Aber um mal zum Kern zurückzukehren, dass du anscheinend das mit der Prozentrechnung nicht verstanden hast: du siehst, dass die prozentuale Erhöhung des Bruttos eben nicht dazu führt, dass der AN auf Grund der Sozialabgaben irgendwie schlechter wegkommt, als der Beamte"

ist daher kompletter Nonsense.


Weil der Angestellte in dem Vergleich immer schlechter wegkommt.
Wenn die Sozialabgaben steigen, kommt er noch schlechter weg als vorher. Er kommt aber nicht genausogut weg, wenn die Sozialabgaben gleich bleiben, da der Beamte diese gar nicht zahlen muss --> das etwas mehr ESt durch die andere Lohnsteuertabelle gleicht den Unterschied nicht aus.

Daher ist alles, was ich hierzu geschrieben habe, richtig.

Für dich sicherlich schade, dass du jetzt so viel in die Tasten getippt hast und dabei nicht annähernd Recht hattest.


Geh raus in die Welt und erzähle, dass 4.180 Euro netto besser ist als 4.300 Euro.
Reg doch beim Arbeitgeber mal an, dass du gerne etwas weniger netto hättest, damit du "besser" oder zumindest "gleichgut" wegkommst.

Ich versuche es jetzt nochmal friedlich und entschuldige mich deshalb zu aller erst für meinen scharfen Ton neulich (manchmal geht es mit mir durch).
Ich versuche nochmal darzulegen, worauf ich hinaus möchte. Dein Vergleich mit dem gleichen Brutto sagt hierzu nichts aus, ich möchte auf was anderes hinaus.  Es geht darum, dass der Abgabenanteil, sowohl der AN, als auch der AG -Anteil, auch jeweils um die Prozente erhöht wird. So lange sich sich die prozentualen Anteile der Abgaben nicht erhöhen, hast du, bezogen auf die Erhöhung durch die Abgaben, keinen Nachteil. Der ergibt sich dann nur durch steuerliche Regelungen, die natürlich in dem Zusammenhang nachteilig sind.

Nochmal vereinfacht und ohne Berücksichtigung der Steuer, vielleicht wird dann klarer, worauf ich hinaus möchte:

Wenn du 1000€ Brutto bekommst und deine Abgabenlast 10% beträgt, dann hast du 900 Netto Lohn und 100€ Abgaben. Wenn das Brutto nun um 10% erhöht wird, hast du 1100€ Brutto, also 100€ mehr. Du erwartest jetzt, dass die 100€ auch netto bei rauskommen, nur würde sich das Netto dann nicht mehr nur um 10% erhöhen, sondern um 11,1 %. Das liegt daran, dass in den 1000€ ein Anteil für die Abgaben enthalten ist und der erhöht sich auch! Daher fließen von der Erhöhung natürlich auch Euros in die Abgaben!

Du darfst bei den Vergleichen auch nicht das Brutto betrachten. Natürlich bekommt der Beamte bei gleichem Brutto mehr raus, betrachtet man das von der anderen Seite, muss man aber auch sehen, dass der Beamte bei gleichem Netto Brutto weniger bekommt. Das liegt jetzt auch nicht daran, dass der Beamte privilegiert ist, sondern dass die DH sich diese Abgaben sparen wollen! Für den Beamten ist doch nur entscheidend was netto raus kommt. Hätte man diese Regelung damals nicht getroffen, so wäre die Nettobesoldung wahrscheinlich heute nicht groß anders, das Brutto wäre einfach höher, nur müssten die DH dann für die Beamten deutlich mehr in der aktiven Phase zahlen. Die Abgaben müssten ja in die jeweiligen Kassen fließen. Darum zahlt der Beamte ja auch nicht in die Rentenkasse, sondern man hat seine Besoldung einfach um Beträge gekürzt, bzw. Seit den 90ern weniger erhöht. Denn auch hier müsste der Dienstherr für einen aktiven Beamten das Geld an die Rentenkasse, bzw. dann auch noch für eine Betriebsrente, überweisen (mal abgesehen davon, dass er seine Alimentationspflicht nicht auf Dritte übertragen darf). Der DH ist der einzige, der davon was hat: er zahlt weniger, alle Nichtbeamten hassen Beamte, was die Position des DH in Besoldungsfragen natürlich bezogen auf die öffentliche Meinung verbessert. Der Beamte hat davon nix, auch wenn das merkwürdig klingt. Ich wiederhole es nochmals: das Netto der Beamten wäre nicht niedriger, wenn man damals anders entschieden hätte, nur das Brutto wäre höher und der DH müsste mehr zahlen!
In dem Zusammenhang möchte ich natürlich auch darauf hinweisen, dass gleiche Arbeit natürlich auch gleiches Geld bedeuten muss. Und natürlich ziehen die AG im ÖD hier ihre Angestellten über den Tisch. Das darf so nicht sein! Ich möchte auch gar nicht ins Detail gehen, ob das jetzt grundsätzlich oder nur in bestimmten Fällen so ist, ob das von gewählten Zeiträumen abhängt oder sonstwas. Ich muss da nur an Lehrer denken und sehe, dass da eine Diskrepanz ist, die es nicht geben darf. Jetzt können aber die Beamten doch da nix für! Und anstatt irgendwie zu fordern, dass Beamte netto weniger haben sollen, sollte man doch fordern, dass die Angestellten mehr bekommen!

Und mal ein paar Worte zu den Tarifverhandlungen: meint ihr wirklich die Gewerkschaften machen das, weil sie den Beamten was Gutes tun wollen? Fakt ist, die Besoldung darf nicht hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückbleiben. Ergo sie muss mit erhöht werden. Was heißt denn hier allgemeine Einkommensentwicklung? Nimmt man hier die durchschnittliche Lohnsteigerung, wie bei den Diäten? Natürlich nicht, viel zu teuer! Man sucht sich die Abschlüsse am unteren Rand, und nun ja, das sind nun einmal die Abschlüsse für den ÖD. Das man diesen Abschlussnimm, lässt sich auch gut begründen, da es ja irgendwie die gleiche Branche ist. Warum fordern die Gewerkschaften das nun? Eine Gewerkschaft fordert am besten etwas, was sie auch durchsetzen kann. Würden die Gewerkschaften, in denen auch Beamte vertreten sind, nun nicht die Übernahme des Tarifergebnisses ÖD fordern, sondern später, separat eine höhere Übernahme, so würde diese Forderung niemals umgesetzt! Selbst bei der höchstrichterlich festgelegten aA sind die Gewerkschaften sehr zaghaft. Und Forderungen, die man nicht durchsetzen kann, sind für die Oberen in den Gewerkschaften immer blöd. Würde man in den Tarifverhandlungen ÖD gar nichts für die Beamten fordern (also die Übernahme) und der DH würde dies trotzdem so umsetzen, da er ja rein rechtlich betrachtet dies machen muss und das die billigste Variante ist, so könnten die Gewerkschaften sich nicht dafür feiern! Also fordert man dies und kann sich dann dafür feiern.
Wer annimmt, dass das Weglassen dieser Forderung, einen höheren Abschluss bedeuten würde, der ist auf dem Holzweg. Da die AG gleichzeitig meistens auch DH sind, wissen diese sehr wohl, dass eine Erhöhung der Löhne für die Angestellten des ÖD auch eine Besoldungserhöhung nach sich ziehen wird, eben weil es verfassungsrechtlich geboten ist! Auch deshalb ist die Einbringung der Forderung nach einer Tarifübernahme für Beamte auch reine Fassade, damit die Gewerkschaften sich diesen ,,Sieg" hinterher auf die Fahne schreiben können! Und gäbe es keine Beamten und alle wären Angestellte, so wäre die Personengruppe einfach größer und die Kosten die gleichen!

Zum Thema, wo Verbeamtung sein muss oder nicht, sind wir nicht so weit auseinander, aber das ist ein Thema, was separat betrachtet werden sollte.

Und zu den schwarzen Schafen, die jahrelang krank feiern: da fehlen mir echt die Worte. Die bringen alle ehrlichen Beamten mit in Misskredit. Das finde ich als Beamter genauso verwerflich, wie ein Nichtbeamter! Wenn nachgewiesen ist, was alle dahinter vermuten (es kann ja auch wirklich Fälle geben, wo eine ernste Krankheit vorlag, wobei man dann mal fragen sollte, warum da nicht die DU geprüft wird), dann gehört der nicht nur aus dem Dienst entfernt, sondern sollte seine zu Unrecht erhaltene Besoldung zurückzahlen müssen!

Wir müssen aufhören, uns gegenseitig zu bashen! Das ist genau das was AG/DH wollen, weil es uns schwach macht und wir vom Wesentlichen abgelenkt werden. Wenn der Angestellt fordert, der Beamte müsse weniger bekommen und sich über die Besoldung ärgert, freuen sich die AG/DH doch: der Beamte hat einen schlechten Stand in der Gesellschaft (es fällt leicht, sich hier verfassungswidrig zu verhalten) und der AN kommt nicht auf die Idee, dass er ja für sich auch einfach mehr fordern könnte! So bekommt der Beamte keine aA und der Angestellte kann weiter knapp gehalten werden!

Wir sitzen alle in einem Boot, daran sollten wir mal denken!

NelsonMuntz

Zitat von: KlammeKassen in Heute um 07:00Ich habe geschrieben, dass..... wenn Beamte und Angestellte beide 65 % mehr Lohnerhöhung erhalten, die nun mal immer Brutto ist, der Angestellte netto davon weniger hat.
4000 Euro --> 10 % Erhöhung
beide brutto 4.400 Euro, ja
während bei Angestellten aber das netto (St.Kl. I ohne Kinder) netto nachher etwa 4.170 Euro ausmacht, dürfte der Beamte eher bei 4.300 Euro landen (St.Kl. I ohne Kinder).

Deine Denklogik ist fehlerhaft, weil Du im Kern nicht berücksichtigst, dass der Beamte ja keine SV-Beiträge abführen muss und bereits beim Startwert ein unterschiedliches Netto herauskommt.

Wenn Du so argumentierst, dann bist Du auch ganz schnell bei Sockel- und Festbeträgen im Rahmen von Tariferhöhungen. Denn mal unabhängig vom brutto: Wenn man ungleiche Nettowerte prozentual erhöht, kommt bei dem, der vorher schon mehr hatte, auch nominal durch die Erhöhung mehr an. Ein Skandal, oder? ;)