Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion I

Begonnen von Admin, 15.11.2025 17:26

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Zinc

Da wurde heute wohl nicht viel besprochen, oder essen die noch?

Rowhin

Zitat von: Zinc in Gestern um 21:23Da wurde heute wohl nicht viel besprochen, oder essen die noch?

Man sollte meinen "es gab heute leider kein Ergebnis, obwohl unsere Forderungen / unsere Standpunkte voll nachvollziehbar sind, weil die der anderen Seite völlig überzogen/nicht annähernd ausreichend sind" in 2 verschiedenen Versionen als Pressemitteilung vorzuhalten und direkt rauszuhauen, sollte nicht so schwer sein.

sebbo83

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 17:08Natürlich kann man verhandeln, dass man höherwertige Aufgaben oder das man eine Zulage nach 16.5 bekommt.
Also ich habe verhandelt und bekomme mehr Geld als das tarifliche Minimum.

Du kannst weiterhin dem Glauben nachhängen, dass das nicht geht oder musst einsehen, dass das in deinem Arbeitsumfeld und bei dir zu keinem Erfolg führt und darauf verzichten es zu versuchen und zufrieden sein.

Du bist damit aber eine absolute Ausnahme und nicht die Regel. Kaum einer, auch hier im Forum mehrfach bestätigt, erhält 16.5 - auch nach Antrag mit Darstellung der vier wesentlichen Punkte die einer Zulage nach 16.5 befürworten. Denn zum einen können die Vorgesetzten das nicht entscheiden, die Personalabteilung auch nicht, sondern das Finanzministerium. In einer Firma gehe ich zum Chef und klopfe an; in einer Behörde gehe ich als Angestellter nicht ins Finanzministerium und bitte um Zulagen nach 16.5. Da laufen so viele Mechanismen in einer kaputten Maschine, dass dein Antrag irgendwo auf dem Weg im Sande verläuft.
Zum anderen, in manchen Bundesländern wird die Zulage sowieso strickt abgelehnt vom Finanzministerium. Ist ja bereits auch mehrfach geäußert wurden.

Die beiden einzigen der mir bekannten Wege, um im öffentlichen Dienst eine Gehaltserhöhung zu bekommen (ohne das Hoffen auf Tarifverhandlung) sind die Bewerbung auf einer höherwertigen Stelle (schwierig bei Außenstellen oder Einhörner-Tätigkeiten) oder die Feststellungsklage. Und gerade letzteres kann ich nur jedem ans Herz legen, der merkt: hier stimmt was nicht. Denn mittlerweile ist meine Erfahrung, dass man eben nach ein paar Jahren im öD nicht mehr in seiner ursprünglichen - im Bewerbungsverfahren ausgeschriebenen - Tätigkeit arbeitet, sondern Aufgaben der in Rente oder Pension gegangenen Mitarbeiter übernommen hat, durch Stellenstreichungen niemand mehr nachrückt und du selbst immer noch eingruppiert bist wie vor (>) 10 Jahren. Wenn du dann nach Monaten kommissarischer Leitung immer noch in einer Sachbearbeiter E11 hockst und nix passiert, dann krankt das ganze System öD und dein AG versteht es nur mit Klage, denn erst dann läuft der oben genannte Mechanismus - als hättest du in den Hühnerstall einen Fuchs gelassen. Laut unserer Personalversammlung gab es 2 von 2 von Arbeitnehmern unserer Landesbehörde gewonnenen Feststellungsklagen 2025. Zwei weitere in Vorbereitung sind mir schon für dieses Jahr bekannt.

Kaspar

Ich finde die Verhandlungen der Länder extrem frech, kein Angebot vorlegen und Jammern.Wie wollen die Länder begründen, dass im Tvöd alles möglich ist und im TV-L nicht.

MoinMoin

Zitat von: sebbo83 in Heute um 08:13Du bist damit aber eine absolute Ausnahme und nicht die Regel. Kaum einer, auch hier im Forum mehrfach bestätigt, erhält 16.5 - auch nach Antrag mit Darstellung der vier wesentlichen Punkte die einer Zulage nach 16.5 befürworten. Denn zum einen können die Vorgesetzten das nicht entscheiden, die Personalabteilung auch nicht, sondern das Finanzministerium. In einer Firma gehe ich zum Chef und klopfe an; in einer Behörde gehe ich als Angestellter nicht ins Finanzministerium und bitte um Zulagen nach 16.5. Da laufen so viele Mechanismen in einer kaputten Maschine, dass dein Antrag irgendwo auf dem Weg im Sande verläuft.
Zum anderen, in manchen Bundesländern wird die Zulage sowieso strickt abgelehnt vom Finanzministerium. Ist ja bereits auch mehrfach geäußert wurden.
Da ich knapp 2 Dutzend 16.5 Verfahren begleitet habe und diese mehrheitlich erfolgreich sehe ich nicht mich als Ausnahme, sondern höchstens mein AG, respektive mein Bundesland. Und auch bei uns ist das immer unter Entscheidungsvorbehalt des FM. (und fast alle der nicht erfolgreichen Anträge scheiterten daran, dass die Knaller sich nicht um Bewerbungsgespräche bemüht haben).

Und natürlich kommt so was nicht vom Himmel geregnet, sondern man muss die Entscheider in die Verantwortung für ihre Entscheidung nehmen und denen klar machen welcher Schaden durch den Weggang/nicht Besetzung entsteht. Und dann muss man es halt auch mal Krachen lassen und diesen eingetretenen Schaden dann auch ans Ministerium berichten und Ross und Reiter benennen, sprich wer dafür verantwortlich ist.

Und um bei deinen Beispiel zu bleiben, in einer Firma geht man auch nicht zum CEO, sondern irgendwo dazwischen muss man für die Entscheidungswilligkeit sorgen.
Und ja, leider kommt es sehr häufig vor, dass nur mit dem Nachweis, dass man eine Einstellungszusage bei einem Mitbewerber hat, dass Ministerium darüber nachdenkt, ob man zahlen will.

Also meine Frage ins Forum: Wie viele haben denn eine Ablehnung des 16.5 erhalten, obwohl ihr Vorgesetzter sie gelobhudelt und sie als unabkömmlich beschrieben hat und man eine Einstellungszusage vorweisen konnte?

Es wurde mehrfach im Forum bestätigt, dass man diesen Weg nicht gegangen ist, sondern nach anfänglicher ablehnender Haltung aufgegeben hat!

ZitatDie beiden einzigen der mir bekannten Wege, um im öffentlichen Dienst eine Gehaltserhöhung zu bekommen (ohne das Hoffen auf Tarifverhandlung) sind die Bewerbung auf einer höherwertigen Stelle (schwierig bei Außenstellen oder Einhörner-Tätigkeiten) oder die Feststellungsklage. Und gerade letzteres kann ich nur jedem ans Herz legen, der merkt: hier stimmt was nicht. Denn mittlerweile ist meine Erfahrung, dass man eben nach ein paar Jahren im öD nicht mehr in seiner ursprünglichen - im Bewerbungsverfahren ausgeschriebenen - Tätigkeit arbeitet, sondern Aufgaben der in Rente oder Pension gegangenen Mitarbeiter übernommen hat, durch Stellenstreichungen niemand mehr nachrückt und du selbst immer noch eingruppiert bist wie vor (>) 10 Jahren. Wenn du dann nach Monaten kommissarischer Leitung immer noch in einer Sachbearbeiter E11 hockst und nix passiert, dann krankt das ganze System öD und dein AG versteht es nur mit Klage, denn erst dann läuft der oben genannte Mechanismus - als hättest du in den Hühnerstall einen Fuchs gelassen. Laut unserer Personalversammlung gab es 2 von 2 von Arbeitnehmern unserer Landesbehörde gewonnenen Feststellungsklagen 2025. Zwei weitere in Vorbereitung sind mir schon für dieses Jahr bekannt.
Richtig, wenn man einen Saustall hat, der Tätigkeiten nicht sauber überträgt und man Mitarbeiter hat, die das mit sich machen lassen und die Verwaltung gewähren lässt und erst nach Jahren tätig wird, dann muss da ausgemistet werden.
Sehr erfreulich, dass bei euch die ein paar Menschen aufgewacht sind.

sebbo83

Dann melde ich mich als jemand, der 16.5 2021 beantragt hat. Ich habe meine Qualifizierung dargestellt und das es für meine Stelle kaum noch geeignete Bewerber gibt sowie Aufgaben von ehemaligen Mitarbeitern übernommen wurden und die Lebenshaltungskosten sind ohnehin für alle 2021/22 extrem gestiegen, dass war kein Argument mehr. Beim Gespräch mit der Personalabteilung war ich natürlich anwesend. Mein Antrag wurde dennoch abgelehnt und die berüchtigte Frage am Ende des Gesprächs gestellt: "Was können wir sonst noch für Sie tun?". Da nun jemand mit nahezu identischer Tätigkeit die Feststellungsklage gewonnen hat,  weiß zumindest ich, was ich tun kann  ::)

MoinMoin

Also stelle ich fest, dass du keine Wechselwilligkeit nachweisen konntest.
Weder durch den Nachweis das du Vorstellungsgespräche hast, noch das es andere gibt, die sich ernsthaft für dein Arbeitskraft interessieren und dir ein Angebot gemacht haben.

Warum also sollte der AG dir mehr Geld geben, wegen deiner schönen blauen Augen?

Und du bist immer noch da, sprich der AG hat alles richtig gemacht!

Warnstreik

Zitat von: LehrerBW in Gestern um 17:44Bei uns in BW leider nicht...auf die Anfrage einer SPD Abgeordneten an den grünen Finanzminister kam folgendes bei raus:

https://www.landtag-bw.de/resource/blob/606936/66a4caa04cfe94732e15cdf329bea029/17_9917_D.pdf

,,2. welche Auswirkungen der Beschluss des BVerfG vom 17. November 2025 für
die Tarifbeschäftigten in Baden-Württemberg bedeutet;"

,, Zu 2.:
Die Entgelte der Tarifbeschäftigten werden im Rahmen der grundgesetzlich garan-
tierten Koalitionsfreiheit von Tarifvertragsparteien verhandelt. Für Landesbeschäf-
tigte sind dies die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes sowie arbeitgebersei-
tig die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Der Beschluss des BVerfG hat
deshalb keine Auswirkungen auf die Entgelte der Tarifbeschäftigten des Landes."

Ich verstehe das ja alles. Aber kann mir jemand sinnhaft erklären, wieso das in die andere Richtung nicht genauso ist? Wieso dringt Verdi auf die Übernahme der eigenen Abschlüsse auf das Beamtentum und nimmt dadurch in Kauf, dass die Abschlüsse merkbar schlechter sind als sie sein sollten? Ich verstehe es nicht...     

Edit: Das wird natürlich  nur relevant, wenn wirklich auch der Grundsold angehoben wird und nicht nur die Herdprämien erhöht werden.

Faunus

Was nützt die Wechselwilligkeit in einem Geberland des Länderfinanzausgleichs, in der die Zulage 16.5 per Ministerialbeschluss auf Eis liegt, damit in Nehmerländern die zugeflossenen Gelder aus dem Länderfinanzausgleich an die MA nach 16.5 ausgezahlt werden.


troubleshooting

Zitat von: Faunus in Heute um 09:56Was nützt die Wechselwilligkeit in einem Geberland des Länderfinanzausgleichs, in der die Zulage 16.5 per Ministerialbeschluss auf Eis liegt, damit in Nehmerländern die zugeflossenen Gelder aus dem Länderfinanzausgleich an die MA nach 16.5 ausgezahlt werden.



Zum Einen, bleibt noch der Wechsel innerhalb des ÖD (wenn man da unbedingt bleiben will) in andere Tarifebereiche - der Bund bietet sich da zB durchaus an.
Allerdings greift mMn der sture und alleinige Rückgriff auf die Wechselwilligkeit viel zu kurz. Was sind denn die Ergebnisse? Aus meiner Sicht, gibt es genau 2:
- die/der MA geht
- die/der MA bleibt, ist aber völlig unmotiviert

Mit beiden Ergebnissen hat der AG schlicht verloren. Aber, AG, wie die Länder scheinen eh wenig bis keine Wertschätzung ihren MA gegenüber zu haben.

Rowhin

Zitat von: troubleshooting in Heute um 10:20Mit beiden Ergebnissen hat der AG schlicht verloren.

Nur, sofern das Ziel des AG ist, funktionierende Produkte und Dienstleistungen anbieten zu können.

Nicht, bewusst polemisch überspitzt, sofern das Ziel des AG ist, die Kosten möglichst gering und das System gerade so am Laufen zu halten.