Wechsel von TV-L in TVöD... JSZ und Aufhebung sinnvoll?

Begonnen von BlackMamba, 07.07.2026 13:53

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BlackMamba

Hey,

ich habe eine neue Stelle im TVöD.
Beschäftigt im TV-L seit 11/2017.
Kündigungsfrist:         31.08. (4 Monate zum Quartalsende)
Vertragsende:             31.12.2026

Beginn bei TVöD:         01.01.2027


Natürlich wünscht sich der Arbeitgeber dass ich früher anfange, und mein jetziger Arbeitgeber wäre theortisch auch bereit mich ggf 1-2 Monate früher gehen zu lassen..

ABER, und hier brauche ich euer Hilfe das richtig zu verstehen.

Verstehe ich das richtig, dass wenn ich im TVL bis Dezember bleibe, steht mir die TVL Jahressonderzahlung zu. Wenn ich aber im Dezember schon nicht mehr tätig bin, verliere ich die komplette Jahressonderzahlung?
Und im TVöD bekomme ich ggf nur "anteilig"?

Rein finanziell betrachtet, wäre also ein Start am 1.1.2027 am besten?

MoinMoin

Relevant ist wo du am 1.12. beschäftigt bist.
Genaugenommen könntest du also am 2.12. wechseln und hättest Anspruch auf die TVL-JSZ,
allerdings würdest du dann 1/12 Urlaub verlieren.

Johann

Falls du zum Bund wechselst und darüber hinaus ein dringendes dienstliches Bedürfnis für die Gewinnung deiner Person besteht, gibt es im BMI-Rundschreiben mit dem Aktenzeichen D5-31002/1#6 vom 22.12.2017 folgenden Text unter Ziffer 1.3:
ZitatEin vorangegangenes weiteres Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber ist
grundsätzlich schädlich und führt zu einer Kürzung der Jahressonderzahlung (siehe
Ziffer 3). Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen bin ich jedoch
damit einverstanden, dass Zeiten in einem vorangegangenen Arbeitsverhältnis
[...]
5. zu einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber nach § 34 Abs. 3 Satz 4
(zum Beispiel der Wechsel von einem Land im Geltungsbereich des TV-L / TVH oder von sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zum Bund),
[...]
für die Jahressonderzahlung übertariflich Berücksichtigung finden können, sofern die
sonstigen Voraussetzungen (z.B. Stichtag 1. Dezember, siehe Ziffer 1.2 und Entgeltanspruch, siehe Ziffer 3.1) erfüllt werden und für die Gewinnung der/des Tarifbeschäftigten ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/rundschreiben/DE/tarifrecht/2017/RdSchr_20171222.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Demnach wäre es übertariflich möglich, dass man dir beim neuen Arbeitgeber die volle Jahressonderzahlung zahlt, auch wenn du bspw. erst zum 01.12. dort anfängst. Die Bedingung, dass ein dringendes Bedürfnis für die Gewinnung besteht, lässt sich schon dadurch absehen, dass man dich gerne früher anfangen lassen möchte als erst am 01.01.2027.

TVOEDAnwender

Zitat von: BlackMamba in 07.07.2026 13:53Hey,

ich habe eine neue Stelle im TVöD.
Beschäftigt im TV-L seit 11/2017.
Kündigungsfrist:         31.08. (4 Monate zum Quartalsende)
Vertragsende:             31.12.2026

Beginn bei TVöD:         01.01.2027


Natürlich wünscht sich der Arbeitgeber dass ich früher anfange, und mein jetziger Arbeitgeber wäre theortisch auch bereit mich ggf 1-2 Monate früher gehen zu lassen..

ABER, und hier brauche ich euer Hilfe das richtig zu verstehen.

Verstehe ich das richtig, dass wenn ich im TVL bis Dezember bleibe, steht mir die TVL Jahressonderzahlung zu. Wenn ich aber im Dezember schon nicht mehr tätig bin, verliere ich die komplette Jahressonderzahlung?
Und im TVöD bekomme ich ggf nur "anteilig"?

Rein finanziell betrachtet, wäre also ein Start am 1.1.2027 am besten?

Ich bin grundsätzlich ein Freund eines sauberen Schnitts. Ein Wechsel zum 1. Januar wirkt daher am unkompliziertesten, gerade mit Blick auf Urlaub und Jahressonderzahlung. Außer du verdienst beim neuen Arbeitgeber wirklich erheblich mehr als aktuell. Da du aber ja im öD bleibst, ist davon nicht auszugehen.

Rowhin

Zitat von: TVOEDAnwender in Heute um 11:35Außer du verdienst beim neuen Arbeitgeber wirklich erheblich mehr als aktuell. Da du aber ja im öD bleibst, ist davon nicht auszugehen.

Weiß man nicht, vllt. ist ja die Stelle im TVöD auch ein paar EG höher...

TVOEDAnwender

 
Zitat von: Rowhin in Heute um 11:56Weiß man nicht, vllt. ist ja die Stelle im TVöD auch ein paar EG höher...
Wenn er z.B. von TV-L EG 8 Stufe 6 in TVöD EG 13 Stufe 6 wechselt, wäre die Jahressonderzahlung natürlich kein Grund, den Wechsel auf den 1. Januar zu verschieben. Das monatliche Tabellenentgelt läge rund 2.868 Euro höher. Selbst wenn er beim neuen Arbeitgeber nur 2/12 Jahressonderzahlung erhält, wäre er für November und Dezember 2026 insgesamt knapp 2.950 Euro brutto im Plus gegenüber einem Verbleib im TV-L bis Jahresende. Beim TVöD-VKA läge der Vorteil bei rund 3.065 Euro.

Bei einem Wechsel aus TV-L EG 8/6 in TVöD EG 9a/6, EG 9b/6 oder EG 9c/6 sieht es im Übergangsjahr anders aus. Das höhere Entgelt gleicht den Verlust der vollen TV-L-Jahressonderzahlung bis Jahresende noch nicht aus. EG 9c kommt dem Break-even am nächsten, liegt aber noch rund 183 Euro (Bund) beziehungsweise 143 Euro (VKA) darunter. Erst bei TVöD EG 10/6 läge der Wechsel zum 1. November 2026 knapp im Plus: rund 388 Euro beim Bund beziehungsweise 340 Euro beim VKA.

Also i.d.R. müsste es schon ein deutlicher Sprung in der Entgeltgruppe sein (und möglichst eine hohe Stufe), damit sich der frühzeitige Wechsel (und der Verlust der JSZ beim alten AG) lohnt. Die meisten wechseln aber i.d.R. doch nur für eine vielleicht zwei höhere Entgeltgruppen - da lohnt es sich idR nicht...

Edit: Ich bin meiner Berechnung jetzt immer von einem Wechsel zum 1.11. ausgegangen.