Auszahlung von Resturlaub bei Krankheit

Begonnen von klara, Heute um 10:31

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klara

Hallo zusammen,

ich habe zum Jahresende gekündigt und befinde mich aktuell im Resturlaub mit Urlaubstagen aus 2025 und 2026. Jetzt bin ich heute mit Halsschmerzen aufgewacht und falls es sich zu einer Erkältung entwickelt, würde ich eigentlich ganz normal zum Arzt gehen und mich krankschreiben lassen. Jetzt frage ich mich, ob ich mir das einfach sparen soll, da ich im Krankheitsfall meine Urlaubstage zwar zurückbekomme, aber nicht mehr nehmen kann und so wie ich das verstanden habe auch nicht mehr ausbezahlt bekommen kann, da nur der Mindesturlaub abzgl. bereits genommener Tage gezahlt werden kann.

Hat da jemand ein tieferes Verständnis?

Vielen Dank!

MoinMoin

Wenn du eine AUB vorlegst, kann es sein, dass du Urlaubstage ausgezahlt bekommst. Wenn nicht, ist es sicher, dass du keine ausgezahlt bekommst.
Tiefer geht da mein Verständnis, in Ermangelung von Fakten, nicht.

Verbeamteter

Zitat von: klara in Heute um 10:31Hallo zusammen,

ich habe zum Jahresende gekündigt und befinde mich aktuell im Resturlaub mit Urlaubstagen aus 2025 und 2026. Jetzt bin ich heute mit Halsschmerzen aufgewacht und falls es sich zu einer Erkältung entwickelt, würde ich eigentlich ganz normal zum Arzt gehen und mich krankschreiben lassen. Jetzt frage ich mich, ob ich mir das einfach sparen soll, da ich im Krankheitsfall meine Urlaubstage zwar zurückbekomme, aber nicht mehr nehmen kann und so wie ich das verstanden habe auch nicht mehr ausbezahlt bekommen kann, da nur der Mindesturlaub abzgl. bereits genommener Tage gezahlt werden kann.

Hat da jemand ein tieferes Verständnis?

Vielen Dank!

Ich würde Dir auf jeden Fall empfehlen, wenn Du wirklich krank bist, Dich auch ,,krankschreiben" zu lassen.
Erstens wirst Du nie wie lange Du evtl in 2026 noch krank sein wirst.
Zweitens ist der Abgeltungsanspruch nach 7 BUrlG NICHT auf den Mindesturlaub beschränkt.
Für den Bund/TVöD bin ich da ganz sicher, und mir wäre auch nicht bekannt dass das für TV-L anders wäre.

Bitte bei der Krankschreibung darauf sachten, dass diese nicht ,,zufällig" zum Ende der Kündigungsfrist/ Ende der Beschäftigung oä endet - das könnte für den AG Anlass geben den Beweiswert der AU zu bestreiten.

Gute Besserung!