TV-L und medizinisch notwendige OP während Arbeitszeit

Begonnen von nestor, Heute um 13:58

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nestor

Hallo zusammen, bei mir steht im November eine medizinisch notwendige OP an. Der Termin liegt innerhalb meiner Arbeitszeit (Gleitzeit). Das Ganze startet um 11 Uhr und wird ca. 2h dauern. Mein Plan ist davor und danach arbeiten zu gehen, da es sich bei der OP im Prinzip um eine Kleinigkeit handelt.
Bekomme ich die Zeit gut geschrieben oder nicht. Laut Tarifvertrag §29 ja eigentlich schon

Rowhin

Kurz gesagt:

Entscheidend sind die medizinische Notwendigkeit und ob der Termin zwingend während der Arbeitszeit erfolgen muss. Eventuelle örtliche Gleitzeit- oder Dienstvereinbarungen können aber zusätzliche Vorgaben enthalten.

MoinMoin

Das hängt von eurer Gleitzeitvereinbarung ab.
Wenn z.B. Ihr Kernarbeitszeit mit Anwesenheitspflicht von 9-12 habt, dann dürfte die Zeit ab wegfahren bis 12 gut geschrieben werden, da nach 12 keine "Arbeitszeit" in dem Sinne ist.
Wenn ihr jedoch auch zwischen 9-12 gleiten könnte oder dann nur Funktionszeiten habt, dann könnte es einem komplett versagt werden.

Klärung kann dir da nur deine Personalstelle geben. Also einfach einfordern mit Verweis auf 29 und sehen was passiert.