Autor Thema: Neue Eingruppierung "sonstiger Beschäftigter"  (Read 2253 times)

Faunus

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Antw:Neue Eingruppierung "sonstiger Beschäftigter"
« Antwort #15 am: 04.07.2025 13:57 »
Wie man diese Magie erklärt, sei dahingestellt.

Das ist wie mit der Magie des Vergessens/Verblassens von Studieninhalten, die man über Jahre hinweg nicht mehr angewendet hat und auch sonst keinen Wissensdurst & Lernbegeisterung entwicklet hat. Das muss aber nicht erklärt werden. Die BC/Master-Urkunde reicht bis zur Rente als Nachweis der akademischen Fähigkeiten ;)

Faunus

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Antw:Neue Eingruppierung "sonstiger Beschäftigter"
« Antwort #16 am: 04.07.2025 14:22 »
Link82 schreib, er hat eine Qualifikation gemacht und ist Techniker. Ich wollte wissen um welche "Qualifikation" es sich handelt und ob er staatl. geprüfter Techniker ist? Da "Techniker" auch ein normaler, technischer Angestellter sein kann, zumindest im Volksmund in unserer Einrichtung.

Ich bin automatisch von der geschützten Berufsbezeichnung "staatl. gepr. Techniker" ausgegangen. Techniker ist wie Chemiker oder Werksingenieur als solches tatsächlich keine geschützte Berufsbezeichnung.

Und ja, wenn entsprechende Eignungen vorhanden sind, die von geeigneten Leuten belegt werden, dann kann ein staatl. gepr. Techniker bis E12 über sB eingruppiert werden - sofern natürlich die Tätiglkeiten und sein vielseitige wie in die tiefe gehender Wissen  in drei verschiedenen Bereichen nachgewiesen ist. Solche Techniker gibt es. Das es im Norden von D einfacher/unkomplizierter geht als im Süden der Republik glaube ich auch sofort.
Die Vielseitigkeit weist ein Bc. im MINT-Bereich mit seinen BEng. od. BSci. Zeugnis nach. Ob er ein Integral oder eine Programmiersprache 10 Jahre später noch erkennt/anwenden kann oder überhaupt in seinen Studium hatte... wen interessiert es!

link82

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Antw:Neue Eingruppierung "sonstiger Beschäftigter"
« Antwort #17 am: 11.07.2025 09:53 »
Moin,

eine Frage habe ich noch.

Ich bin damals mit E9b 3 + Zulage E10 S2 + Zulage vorwegge. E9b 5 angefangen.

Jetzt soll ich in E10 S2 + Zulage vorweg. E9b5 eingruppiert werden, dadurch werde ich aber knapp 300€ Brutto weniger im Monat verdienen.

Der AG hat doch sicher die Möglichkeit mich in E11 S2 + vorwegg. E11 S4 einzugruppieren, aktuell werden alle Berechnungen mit E9b S5 vorwegg. berechnet. Dadurch steigt mein Brutto die nächsten Jahre nicht.