Autor Thema: Aufstellung Personalrat  (Read 272 times)

Paddy

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Aufstellung Personalrat
« am: 23.04.2024 17:52 »
kurze Frage in die Runde:

Kann ich mich trotz Leitungspositionen und anstehender Verbeamtung zur Personalratswahl aufstellen lassen?

Danke im Voraus.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,695
Antw:Aufstellung Personalrat
« Antwort #1 am: 23.04.2024 18:56 »
Dürfte nichts dagegen sprechen, zumindest solltest du bei Beginn der Periode auch noch Beschäftigter sein. ;)

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,836
Antw:Aufstellung Personalrat
« Antwort #2 am: 24.04.2024 07:41 »
kurze Frage in die Runde:

Kann ich mich trotz Leitungspositionen und anstehender Verbeamtung zur Personalratswahl aufstellen lassen?

Danke im Voraus.

Kommt auf die Leitungsposition an. Wenn Du Arbeitgeberaufgaben übernimmst, nicht.

ohjeee

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 68
Antw:Aufstellung Personalrat
« Antwort #3 am: 24.04.2024 08:11 »
kurze Frage in die Runde:

Kann ich mich trotz Leitungspositionen und anstehender Verbeamtung zur Personalratswahl aufstellen lassen?

Danke im Voraus.

§§14 & 15 BPersVG:
Nicht gewählt werden darf der Dienststellenleiter und dessen ständiger Stellvertreter, sowie Beschäftigte, die zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind (§ 15 Abs. 2 Nr. 4). Das wäre mit Sicherheit der Hauptamts-/Personalamtsleiter, je nach Befugnissen können das aber auch andere Leitungspositionen sein.
Der Grund dürfte klar sein: Interessenskonflikt.