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TV-N NW/ Urlaub Heiligabend und Silvester
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Silvia83:
Hallo zusammen,
wie geht der TV-N NW mit Heiligabend und Silvester um. Müssen die Arbeitnehmer jeweils ein Tag Urlaub beantragen?
Wonach richtet man sich hier? Wo findet ich entsprechende Nachweise?
Vielen Dank
Petrasilie:
Die Frage stelle ich mir auch gerade... ???
nichts_tun:
Sofern der Geltungsbereich des TV-N NW eröffnet ist, gilt dieser ausschließlich. Ein Rückgriff auf den TVöD ist ausgeschloss (§ 1 Abs. 2 lit. e) TVöD). Ist im TV-N NW keine Regelung zur Verfahrensweise am 24.12. und 31.12. getroffen, sind diese als Werktage anzusehen.
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