Der genannte Wartezeitraum von 60 Monaten bis zur Entstehung von unverfallbaren Ansprüchen stand doch vor Jahren schon vor dem Aus, wegen der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU und der damit einhergehenden Zunahme von kürzeren Arbeitsverhältnissen an verschiedenen Orten. So zumindest wurde es bei der VBL Herbsttagung 2016 gesagt.
Nun bin ich aus dem Thema ZVK seitdem etwas raus, aber auch meine ZVK hat mir auf dem Bescheid für 2017 noch den Hinweis auf die 60 Monate gegeben. Weiß da jemand näheres, wie es sich entwickelt hat?
Dass aber seit einer Weile keine Guthaben mehr zusammengeführt/übertragen werden, sondern einzelne Auszahlungen im Rentenfall zufolge haben, ist auch schon länge der Fall.