Autor Thema: Wechsel des Aufgabengebietes - Vertretung in altem Aufgabengebiet?  (Read 3122 times)

LotharM

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Ein freundliches Hallo an alle Mitleser.

Seit November letzten Jahres habe ich ein neues Aufgabengebiet und arbeite dadurch sehr autark, d. h. ich habe zu meiner alten Tätigkeit keine Schnittstellen.

Meine frühere Tätigkeit wurde nun an Führungskräfte übertragen, die vollumfängliche meine früheren Aufgaben übernommen haben.

Zu Beginn der Woche haben wir nun über Vertretungsfälle gesprochen. Fakt ist, dass ich für mein neues Aufgabengebiet keine Vertretung habe, sodass ich wohl alles was während meines Urlaubes liegen bleibt, aufarbeiten muss. In gewisser Weise habe ich mich damit abgefunden.

Allerdings wird nun von mir verlangt, dass ich bei Abwesenheit der beiden Führungskräfte mein altes Aufgabengebiet vertreten muss und die Arbeit noch zusätzlich aufgebrummt bekomme.

Mich stören gleich zwei Dinge daran: Zum einen ist mein altes Aufgabengebiet tariflich (um mind. 2 Entgeltgruppen) aufgewertet worden, zum anderen habe ich ja genügend mit meinem eigenen Aufgabengebiet zu tun.

In unserer Abteilung gibt es keine offizielle Vertretungsregelung, es wird einfach erwartet, dass die Arbeit weggearbeitet wird (Ausnahmen bestätigen die Regel).

Würdet ihr das so klaglos hinnehmen? Würdet ihr grundsätzlich eine Zulage o.ä. verlangen? Wenn ich es richtig gelesen habe, steht mir sowas lt. TV  nicht zu, aber ungerecht finde ich es allemal.   

Organisator

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Als erstes würde ich einen Blick in die Tätigkeitsdarstellung werfen und schauen, ob dort die Vertretung des alten Aufgabengebiets aufgeführt ist.

Dann hättest Du schonmal eine Argumentationsgrundlage, welche Aufgaben Du übertragen bekommen hast und demzufolge auch erledigen möchtest.

Spid

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Gefühlte Gerechtigkeit ist tariflich unbeachtlich. Die Abwesenheitsvertretung wird regelmäßig nicht eingruppierungsrelevant sein. TB schulden ihrem AG Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten zeitlichen Umfang. Mithin ist die Tätigkeit entweder in der Arbeitszeit zu schaffen oder eben nicht. Bei ersterem gibt es kein Problem, bei letzterem bleibt entweder Arbeit liegen oder es werden Überstunden angeordnet.

LotharM

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Vielen Dank für die Antworten.

Eine Tätigkeitsdarstellung gibt es für meinen neuen Arbeitsplatz nicht, vielmehr habe ich eine Änderung zum Arbeitsvertrag bekommen in dem die Funktionsbezeichnung aufgenommen wurde, die eindeutig auf mein neues Aufgabengebiet hinweist und sich nicht auf das alte übertragen lässt.

Vertretungsregelungen gibt es diesbzgl. nicht.

Worüber ich mich nur wundere ist, dass meine vorherige Tätigkeit nach E 9 ausgewiesen war und ich jahrelang das Aufgabengebiet alleine beackert habe ohne dass es je Beschwerden gab.

Jetzt sitzen eine E11 und eine E 13 Kraft auf diesem Arbeitsplatz, machen haargenau das selbe wie ich vorher (gut die E 13 -Kraft hat noch ein weiteres sehr kleines Aufgabengebiet, welches aber kaum ins Gewicht fallen sollte).

Ich selbst habe nach wie vor eine E 9.