Hallo zusammen,
ich habe im Oktober 2015 eine Stelle mit TV-L 9 Stufe 2 angetreten. Nach einigen Monaten merkte ich, dass die Eingruppierung nicht der Tätigkeit entspricht und alle Kollegen (mit gleicher Eingruppierung) das ähnlich sehen.
Problem zu dem Zeitpunkt war, dass keiner der Sachbearbeiter eine Stellenbeschreibung erhielt.
Im Oktober 2017 erhielt ich dann endlich eine Stellenbeschreibung und im Dezember 2017 wurde ich rückwirkend für 6 Monate in TV-L 10, Stufe 2 eingruppiert. Zu dem Zeitpunkt war ich mittlerweile Gruppe 9, Stufe 3.
In meiner Stellenbeschreibung wurde mir bestätigt, dass ich die Tätigkeit Seit Okt. 2015 ausführe.
Die Tatsache, dass ich nicht rückwirkend bis Okt. 2015 eingruppiert werden kann, ist irgendwo im TV-L geregelt. Dort habe ich schon entnommen, dass es maximal 6 Monate rückwirkend möglich ist. Ist es aber auch korrekt, dass ich meine Erfahrungsstufen verliere? Ich habe ja nachweislich seit Okt. 2015 die gleiche Tätigkeit ausgeführt.
Gibt es noch weitere Möglichkeiten die Eingruppierung prüfen zu lassen? Wir hatten zwischenzeitlich einen externen Stellenbewerter im Hause, auf drängen des Personalrates. Dieser hat unsere Stellen mit Gruppe 10 bewertet. Amtskollegen aus anderen Bundesländern erhalten bei gleicher Tätigkeit jedoch Stufe 11 bis 13 (ich habe einen Abschluss M.Sc., würde also formell die Voraussetzungen erfüllen).
Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Viele Grüße
Schmitz