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Tarifrunde 2019 - Diskussion
Spid:
--- Zitat von: marco.berlin am 11.01.2019 22:56 ---Auch wenn Sie da Recht haben, in der Praxis wird es dennoch häufig so immer wieder verwendet. Mach die Sache nicht richtig, ist aber einfach so.
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In der Praxis kennen viele Menschen auch den Begriff „Regime“ nur in seiner pejorativen Bedeutung und bekommen Schnappatmung, wenn man Dinge wie „Tarifregime“ sagt. Weder führt das eine dazu, daß es Beamtenlaufbahneinteilungen bei TB gäbe, noch das andere dazu, daß der Begriff nur noch pejorativ zu verwenden wäre, sondern beides outet denjenigen schlicht als ungebildeten Crétin.
Spid:
--- Zitat von: Icke am 11.01.2019 23:02 ---
--- Zitat von: Spid am 11.01.2019 22:54 ---
--- Zitat von: Icke am 11.01.2019 22:42 ---
--- Zitat ---Nun, wenn aufgrund der nunmehrigen alphanumerischen Benennung der Entgeltgruppen ein Zusammenhang zu den alphanumerisch bezeichneten Besoldungsgruppen bestehen soll, muß ein solcher dann ja auch zu den alphanumerisch bezeichneten Papiergrößen bestehen - denn entweder ist eine ähnliche Benennung ein valides Argument für einen Zusammenhang oder nicht. Ich neige ja eher zu letzterem...
Und welche Abbildung willst Du stattdessen behauptet haben?
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Ich schrieb von ähnlich - extra kursiv gesetzt. Was sich beispielsweise bei Stellenausschreibungen ("Geschäftszimmermitarbeiter/in, A6 oder E6", meinetwegen auch "A6/E5" oder "A6/E7") oder Anforderungen (Bachelor/FH-Diplom A9/E9, Master A13/E13) abbildet. Ja, es steht nicht im TV-L, und ja, ich weiß:
--- Zitat ---TB sind entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
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Dennoch ist es nun mal in der Praxis so.
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In der Praxis ist es so, daß TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind. Im Gegensatz zu Beamtenlaufbahnen gibt es bei TB keine Bildungsvoraussetzungen. Und inwiefern soll der Umstand, daß sich mal die gleiche Zahl und mal unterschiedliche Zahlen in der alphanumerischen Bezeichnung von Besoldungs- und Entgeltgruppen für die gleiche Tätigkeit finden, einen Zusammenhang belegen? Vielmehr ist das doch vielmehr der Nachweis, daß ein solcher Zusammenhang nicht besteht.
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Nur müssen sie, die TB, ja erst einmal auf die Stelle gelangen, in der sie entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind. Und wie du korrekt sagst, gibt es zwar pro forma keine Bildungsvoraussetzungen, in der Praxis werden diese aber - gerade beim Einstieg in die Behörde - dennoch gefordert. Vielleicht siehst du das alles zu theoretisch mit einem zu starren Blick auf die Tarifverträge, ohne - wie du kürzlich ja selbst schriebst - selbst das tatsächliche Berufsleben zu kennen, da du nicht im öffentlichen Dienst tätig bist.
Und hinsichtlich der "Zahlen" noch einmal mein Hinweis: Ähnlich - nicht identisch. Auch mal plus/minus eins zu A/E.
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Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand. Und mal werden gleiche Bildungsvoraussetzungen an die Stelenbesetzung für TB und Beamte geknüpft und mal nicht. Zusammen mit dem Umstand, daß mal Ex/Ax, mal Ex/Ay, wobei die Betragsdifferenz durchaus auch 2 oder mehr ausmachen kann, als Entgelt-/Besoldungsgruppe für die gleiche Tätigkeit ausgelobt wird, führt das dazu, daß der behauptete Zusammenhang schlicht nicht gegeben ist - insbesondere auch deshalb, weil es solche Abweichungen auch über die bei Beamtenlaufbahnen bestehenden und bei TB unrichtig behaupteten inneren Abgrenzungen dieser Laufbahnen hinweggehen.
MoinMoin:
--- Zitat von: Lothar57 am 11.01.2019 18:58 ---Da der Chat hier offensichtlich noch weiterläuft, möchte ich noch mal auf die überfällige stufengleiche Höhergruppierung zurückkommen. Das tue ich am besten, indem ich mal meinen ganz persönlichen Fall darstelle. Dann kann auch keiner sagen, dass das in Wirklichkeit gar nicht so ist.
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Warum sollte jemand so etwas beahupten?
--- Zitat ---Ich habe mich vor einiger Zeit auf eine A15/E15 Stelle beworben. Da ich zu dem Zeitpunkt noch E13 war, konnte ich die Stelle nur kriegen, wenn ich der einzige Bewerber blieb. Das war dann auch so. Ich wechselte die Dienststelle und wurde dort sofort mit den neuen Aufgaben betraut. Mehr Geld gab es da aber noch nicht.
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Warum solltest du auch mehr Geld bekommen, wenn du doch nur auszuübenden Tätigkeiten der EG13 übertragen bekommen hast. (Oder hast du höherwertige Tätigkeiten dauerhaft übertragen bekommen und es versäumt, dass dir zustehende Entgelt einzufordern?)
--- Zitat --- Wie ein Beamter musste ich erst eine achtmonatige Probezeit überstehen, bevor ich höhergruppiert wurde. Vom Beamtenrecht übernommen wurde auch das Verbot der Sprungbeförderung.
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Es obliegt dem AG dir höherwertige Aufgaben dauerhaft zu übertragen wann er es für richtig hält. Wenn er sich bei dieser Entscheidung am Beamtenrecht orientiert, dann ist das so.
--- Zitat ---Ich wurde also nach der Probezeit erstmal nach E14 höhergruppiert
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Ich gehe davon aus, dass dies durch die dauerhafte Übertragung der EG14 Tätigkeiten geschehen ist. (Oder hast du höherwertige Tätigkeiten vorher übertragen bekommen und es versäumt, dass dir zustehende Entgelt einzufordern?)
--- Zitat ---von
und von Stufe 6 auf 5 heruntergesetzt.
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Ja, ja die besagte leidige Regelung. Wobei E13 Stufe 6 ja erst seit dem 1.1.2018 existiert (oder?), von daher etwas verwunderlich, der Zeitrahmen und die SV die du darlegst, aber egal.
--- Zitat ---Nach einem weiteren Jahr Wartezeit werde ich dann auf E15 höhergruppiert und auf das erste Jahr der Stufe 4 heruntergesetzt.
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Ich gehe davon aus, dass dies abermals durch eine Änderung der dauerhafte auszuübenden Tätigkeiten geschehen ist. (Oder hast du abermals die höherwertige Tätigkeiten vorher übertragen bekommen und es versäumt, dass dir zustehende Entgelt einzufordern?)
--- Zitat ---Insgesamt bringt mir der doppelte Aufstieg für die ersten vier Jahr gerade mal insgesamt netto 160 Euro monatlichen Zugewinn. Nach weiteren fünf Jahren erreiche ich dann erst wieder die Stufe 6. Es dauert also nach Stellenantritt mehr als 10 Jahre bis ich das Gehalt bekomme, welches mir bei einem stufengleichen Aufstieg sofort zugestanden hätte.
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10 Jahre geht doch noch. Mir sind Fälle bei Beamten bekannt, die 12-14 Jahre auf Ihre A13 Beförderung gewartet haben und obwohl sie natürlich eben die höherwertige Arbeit ablieferten. Und dann müssen sie auch noch später in die Pernsion gehen, damit das Pensionswirksam wird.
--- Zitat ---Man muss als TB also sehr genau überlegen, ob allzu großer Ehrgeiz sinnvoll ist. (Gottseidank war die Hoffnung auf eine Gehaltserhöhung nur ein Argument unter vielen für mich, als ich mich auf die Stelle bewarb)
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Oder aber man muss als TB erkennen, dass man nach seinen auszuübenden Tätigkeiten bezahlt wird.
Also sollte deine Dienststelle dir von vornerein (oder nach den 8 Monaten "Probezeit") dir die EG15 Tätigkeiten übertragen haben, dann wärest du auch ab diesen Zeitpunkt in der EG15 S 4 (aus der EG13S5 kommend) eingruppiert und hast (hattest) den Anspruch auf dieses Entgelt. Diese Eingruppierung kannst du auch noch heute nachfordern, was ggfl. in eine Nachberechnung der Stufen bedeutet.
Im Kern sehe ich aber:
* entweder eine erfundene Geschichte (Mit der Stufe 6 komme ich noch nicht so ganz klar)
* oder eine ungenaue Sachverhaltsschilderung (Alles korrekt gelaufen, da ja der AG stückweise die auszuübenden Tätigkeiten angehoben hat)
* oder eine hochdotierten EG15er der nicht in der Lage ist seine Rechtslage zu erkennen und/oder durchzusetzen.
Bin noch unschlüssig, bitte um Aufklärung.
MoinMoin:
--- Zitat von: Icke am 11.01.2019 21:55 ---Witzig übrigens, gerade in einem anderen Thread entdeckt, was im offiziellen "Bezügerechner" (https://bezuegerechner.bva.bund.de/index2.php) des Bundesverwaltungsamtes angezeigt wird - die an den Besoldungsgruppen der Beamten angelehnten Entgeltgruppen und deren entsprechende Einordnung wird hier doch oft für null und nichtig erklärt...
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Die umgangssprachliche falsche Verwendung von Begrifflichkeiten und damit verbundene Einordnung von EG,die die ewig Gestrige oder unwissenden Personaler / Beamten von sich geben, würde ich nie anzweifeln.
Fakt ist, dass selbst im Beamtenrecht nicht mehr überall diese Bezeichnungen verwendet werden und im TV-L noch nie existierte.
Wenn jedoch Beamte auf Grund ihres Ständedenkens eine solche Hilfskrücke benötigen, dann sei es so.
Das die Bestenauslese ja ein inzwischen Makulatur ist, zeigt sich ja eben an der Tabelle, die du verlinkt hast.
Traurig, aber eben wahr.
Spid:
@MoinMoin: Du übersiehst, daß @Lothar57 wohl Lehrer ist. Die sind zwar auch entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die Regelungen dafür sind aber etwas anders als bei anderen TB, siehe auch den TV EntgO-L.
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