...und mal nur so angemerkt...wer meint, eine in der PW so sehr gesuchte und entsprechend bezahlte Fachkraft zu sein, für den dürfte es doch ein Leichtes sein, eben dorthin zu wechseln....
...aber bei 60 Wochenstunden und einer "Rundumdieuhrverfügbarkeit" ist es natürlich einfacher, im warmen Büro zu sitzen, auf die 80k zu schielen und rumzujammern...
Ich persönlich bin mit meiner EG13 zufrieden (auch nach meiner PW Karriere).
Und wer meint, dass alle in der PW 60 WE haben der irrt sich ebenfalls.
Und natürlich jeder der, ob seiner persönlichen Situation rumjammert, ist dumm, wenn er nichts ändert.
Mir geht es darum, dass im öD gerade im IT Bereich es scheisse läuft, weil zu viele nicht kompetente (aber durchaus engagierte) Menschen auf Entscheidungsposten sitzen, die zwar Verwaltung können, aber nicht IT.
Und das liegt
a) daran, das sie aus den eigenen Reihen genommen werden,
weil
b) sie keine nennenswerte Anzahl an Menschen finden, die für das weniger an Geld, den Mehrwert im öD erkennen. Oder Idealisten sind, die den Staat dienen wollen.
und c) Die entsprechenden IT Stellen, von den Juristen die darüber entscheiden, nicht als "höherer" Dienst angesehen werden, ergo nicht EG13 sein können.
Es gibt Ausnahmen, ich lebe in einer solchen Blase, aber erleben Bundesweit eben das andere.
Und das nicht dagegen per Individualrecht gekämpft wird, liegt daran, das diejenigen, die auf den (eigentlichen) EG13 Stellen sitzen, die persönlichen Voraussetzung nicht erfüllen und für den Sprung von EG11 zu EG12 nicht kämpfen wollen, weil sie
a) Angst haben versetzt zu werden
b) Trotz EG12 abwandern würden/werden
c) Angst haben, dann andere Aufgaben zu bekommen, womit dann wieder alles bei Null ist.
oder
d) mit den EG11 auch zufrieden sind.
Immerhin habe ich Stufenzulagen schon mal durch bekommen, und die Erkenntnis bei einigen Referatsleitern / Fachvorgesetzen, dass eine höhere Wertigkeit vorliegt. Aber das sind dann wieder Juristen, die sich damit schwer tun für den "mittleren bis gehobenen" Dienst sich den Arsch aufzureissen und mit der eigenen Verwaltung anzulegen.