Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde 2019 - Diskussion
Maqualady:
Es gibt aber auch den Fall (wie bei mir) ... dass man den Job als Quereinsteiger macht (und das schon seit 16 Jahren) ... da es damals noch keine IT-Fachkräfte gab und man froh war dass es Leute gab die Interesse an dem Arbeitsbereich hatten - alles was sich in der IT entwickelt hat - haben wir uns selbst angeeignet - von der Pieke an .. und dennoch ist bei der kleinen E9 Schluss ... keine Chance mehr auf Höhergruppierung. Von der hier oftmals angesprochenen E10, E11 oder E12 kann ich nur träumen ....
Ich muss auch noch dazu sagen - dass ich nur aufgrund der Überleitung aus dem BAT in der E9 bin - (28 Jahre Dienst insgesamt) .... ansonsten säße ich nach wie vor auf der E8 - mit 16 Jahren EDV ...
Für die Ämter sind wir keine IT-ler ..... für die Verwaltung sind wir nicht mal Bearbeiter mit gehobenen Aufgaben (obwohl es im Tarifvertrag heißt ... "...oder entsprechender Erfahrung" ....verdienen das gleiche wie Bearbeiter die schon seit Jahren nur ihre Bescheide in den PC klopfen ... obwohl die Arbeitsbelastung um ein Vielfaches höher ist, die Abteilungen meistens unterbesetzt sind (bei uns z.B. 500 User auf 2 TV-L Bearbeiter und 2 Beamte - davon einer in A11 eingruppiert wegen "besonderer Aufgaben") ...
Es wäre wirklich hilfreich wenn man uns zumindest mal in die "große E9" bis Stufe VI eingruppieren würde - dann würden wir uns zumindest ein wenig von einem normalen "Bearbeiter" abheben und die Motivation wäre größer.
Der Dienstherr beruft sich immer darauf dass es nicht vorgesehen ist ...
MoinMoin:
--- Zitat von: Maqualady am 10.12.2018 06:41 ---Ich muss auch noch dazu sagen - dass ich nur aufgrund der Überleitung aus dem BAT in der E9 bin - (28 Jahre Dienst insgesamt) .... ansonsten säße ich nach wie vor auf der E8 - mit 16 Jahren EDV ...
--- End quote ---
Ohne in die Entgeltordnung geschaut zu haben, aber gibt es da überhaupt die EG8 für ITler?
Wo ist Eure Tätigkeit seitens des AG in der EGO angesiedelt? Abschnitt 11.4? In diesem Abschnitt ist tatsächlich die schwachsinnige Forderung der Hochschulausbildung ein Konstruktionsfehler.
Wo würdest Du dich in der EGO von deiner Tätigkeit her sehen?
Ach ja und wenn die Arbeitsbelastung zu hoch ist, dann liegt es idR an Fehler in der Führungsebene oder am eigenem Unvermögen - entweder weil man seine Materie nicht beherrscht, oder weil man sich verarschen lässt und nicht Dinge unerledigt liegen lässt.
Führen von unten bedeutet auch Vorgesetzten etwas in die Hand zu geben, wo SIE die Entscheidungen treffen müssen, was nicht umgesetzt wird, weil sie zu wenige Personal haben.
Und zu guter Letzt: es gab auch schon vor 16 Jahren ausgebildete IT Fachkräfte.
Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Ist in einem Tätigkeitsmerkmal eine Voraussetzung in der Person normiert und wird diese nicht erfüllt, so ist eine Zuordnung zur nächstniedrigeren Entgeltgruppe gem. BAG auch dann sachgerecht, wenn das Merkmal den sonstigen Beschäftigten enthält.
Maqualady:
--- Zitat --- Ohne in die Entgeltordnung geschaut zu haben, aber gibt es da überhaupt die EG8 für ITler?
--- End quote ---
Nein es gibt keine E8 für IT-ler .... aber für Bearbeiter in der Verwaltung - wo wir angesiedelt werden .. jeglicher Kampf den wir (die 2 Angestellten) seit Jahren führen wird einfach abgeschmettert mit dem Verweis - wir hätten den Beruf ja nicht erlernt ...
Wenn wir nachfragen heißt es - wir sind keine IT'ler - sondern nur für die Verwaltung tätig, wenn es um Eingruppierung geht sind wir plötzlich IT'ler ohne richtige Ausbildung ...
Würden wir nach Teil I bewertet - wären wir zumindest Bearbeiter mit gehobenen Aufgaben - somit also in der "großen E9" (sie legen es sich zurecht wie sie es brauchen)
Und es mag sein dass es den Beruf auch schon vor 16 Jahren gab - aber der Kreis - der die Schulen absolviert hatten wären ganz sicher nicht zum Staat gegangen .... außerdem wurden die Stellen natürlich intern mit Beamten besetzt - die "beförderungsbedürftig" waren ...
Zitat aus der letzten Ablehnung:
Es gelten die Tätigkeitsmerkmale der Nr. 11.4 des Teils II der EGO .. für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 ist eine abgeschlossene Hochschulausbildung bzw. gleichwertige Fähigkeiten und eine entsprechende Tätigkeit erforderlich. Eine einschlägige Hochschulausbildung haben sie nicht vorzuweisen ...
Ergo ... wäre die Stelle damals mit einem It'ler besetzt worden - würde er genau das Gleiche machen - wie ich jetzt .... aber welcher "studierte IT'ler" hätte sich mit E9 zufrieden gegeben ?
Das Ganze System hinkt ....
Denn grundsätzlich stand in der Ausschreibung von 2002 - es wäre ein Job im Verwaltungsdienst mit gehobenen Aufgaben .... das heißt - es wäre Teil I ....
Zudem besteht bei uns in der Behörde das Problem, dass wir in der Personalabteilung 4 Beamte sitzen haben, bei denen sich nicht ein einziger mit dem TV-L auskennt ...
Aufgrund dieser Eingruppierungsrichtlinien ist es in unsere EDV auch nicht möglich "Nachwuchs" zu bekommen, weil natürlich alle Mitarbeiter sagen - ich sitze doch lieber brav in meinem Team und tipple meine Bescheide - wenn ich keinerlei "Aufstiegsmöglichkeiten" habe .... und mir dabei aber den A aufreißen muss ...
Wo würde ich mich sehen ... auf jeden Fall höher als regulär E8 ...
Was die Arbeitsbelastung betrifft - die ist zu hoch - weil wir einfach zu viele Ausfälle bei den Kollegen haben ...
500 User - verteilt über 3 Häuser und teilweise nur 2 EDV'ler anwesend ... zudem permanenter Austausch von Hardware, Umstellung von Software usw. ...
Ich denke schon dass ich meinen Bereich beherrsche (zumindest die Resonanz der User) ....
Und was Entscheidungen betrifft ... die Zentrale hat die Entscheidungen der Behörde überlassen und die verweisen widerum an die Zentrale ...
Keinerlei Einsatz für unsere Leistungen ...
Spid:
Falsche Anwendung tariflicher und arbeitsrechtlicher Normen können in Tarifverhandlungen ebensowenig geheilt werden wie unengagierte Vorgesetzte oder ein schlechtes Standing in der Dienststelle.
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