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Tarifrunde 2019 - Diskussion

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Maqualady:
ja leider ... aber ich musste es mal loswerden ;-)  ;) :-\

MoinMoin:

--- Zitat von: Maqualady am 10.12.2018 07:59 ---Zitat aus der letzten Ablehnung:
Es gelten die Tätigkeitsmerkmale der Nr. 11.4 des Teils II der EGO .. für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 ist eine abgeschlossene Hochschulausbildung bzw. gleichwertige Fähigkeiten und eine entsprechende Tätigkeit erforderlich. Eine einschlägige Hochschulausbildung haben sie nicht vorzuweisen ...

--- End quote ---
Also gibt der AG zu, dass die auszuübenden Tätigkeiten die nach 11.4. sind? Sagt er auch was zu der FallGruppe etc.?

--- Zitat ---Ergo ... wäre die Stelle damals mit einem It'ler besetzt worden - würde er genau das Gleiche machen - wie ich jetzt .... aber welcher "studierte IT'ler" hätte sich mit E9 zufrieden gegeben ?

--- End quote ---
Falsch!! Man wir nach seinen auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert!

Und ja natürlich kriegst man schlecht bis gar nicht einen BSCler der für die EG9 arbeitet.

--- Zitat ---Denn grundsätzlich stand in der Ausschreibung von 2002 - es wäre ein Job im Verwaltungsdienst mit gehobenen Aufgaben .... das heißt - es wäre Teil I ....

--- End quote ---
Was Ihr schleunigst machen solltet:
Einfach dem AG sagen: Das man die Tätigkeiten der IT nicht durchführen darf, da einem ja offensichtlich diese nicht als auszuübenden Tätigkeiten übertragen wurden und man bittet einem schrifltich mitzuteilen was die auszuübenden Tätigkeiten sind. Und das hier offensichtlich einem Irrtum bzgl. der auszuübenden Tätigkeiten vorliegt und man zum 1.1. nicht mehr diese Tätigkeiten ausüben wird, wenn nicht bestätigt wird, was bzw. dass das die auszuübenden Tätigketien sind.
Und man solle natürlich auch gleich mitteielen wo in der EGO diese Tätigkeiten nach Vorstellung des AGs eingeordnet sind.

Dann einfach eine Woche nichts am Rechner machen, da man ja nicht dazu befugt ist.
Habt mal Eier(stöcke) in der Hose und erklärt den Versagern in der Personalabteilung wie das tarifliche zu handhaben ist.
Rosinenpicken ist nicht, auch  nciht für die bBeamten.

Suntzu:

--- Zitat von: Spid am 25.11.2018 14:44 ---
--- Zitat von: Suntzu am 25.11.2018 14:19 ---
--- Zitat von: Spid am 21.11.2018 08:42 ---Außer dem DQR setzt niemand Bachelor und Techniker gleich - und für den DQR interessieren sich nur Weiterbildungsanbieter für ihre Hochglanzbroschüren. Er erhebt ja auch nicht den Anspruch, für irgendwas relevant zu sein. Und wer Ingenieurstätigkeiten nicht nur ausführt, sondern auch auszuführen hat, ist auch entsprechend eingruppiert.

--- End quote ---

Stimme Ihnen zum ersten Satz nicht zu. Ich bin z.b. staatl. gepr. Techniker. In der freien Wirtschaft wird die Ausbildung sogar dem Bachelor vorgezogen. Da neben 3,5 Berufsausbildung, 2 Jahre Berufserfahrung, 2 Jahre Techniker Ausbildung (gesamt 7,5 Jahre) Aus- und Weiterbildung gegen über Bachelor Studium steht.
Auch ist die Ausbildung näher an die erforderlichen Anforderungen orientiert.

Auch wenn Sie sich näher mit Geschäftsstrukturen z.B. von Planungsbüros, ausführende Betriebe beschäftigen, haben Sie oft Techniker in die Führungsebene deren Dipl. Ing, master, Bachelor unterstellt sind.

Zauberwort hier ist leistungsorientierte Stellenbesetzung und Anerkennung des zweiten Bildungsweges. Da ist heute der Techniker in der freien Wirtschaft oben angekommen und muss sich nicht verstecken

--- End quote ---

Wie soll ein Beitrag, der deutlich schildert, daß beide Abschlüsse nicht gleichgesetzt werden, dazu geeignet sein, meine Aussage, sie würden nicht gleichgesetzt, zu widerlegen?

--- End quote ---

Gleichgesetzt vielleicht nicht, aber gleichwertig und gleichartig. Das führt dazu daß eben auch die selbe Arbeit von staatl. gepr. Techniker oder Bachelor ausgeübt werden kann. Zumal mit Berufserfahrung und Fachkompetenz die Ausbildung sekundär wird.

lowsounder:

--- Zitat von: Suntzu am 10.12.2018 12:08 ---
--- Zitat von: Spid am 25.11.2018 14:44 ---
--- Zitat von: Suntzu am 25.11.2018 14:19 ---
--- Zitat von: Spid am 21.11.2018 08:42 ---Außer dem DQR setzt niemand Bachelor und Techniker gleich - und für den DQR interessieren sich nur Weiterbildungsanbieter für ihre Hochglanzbroschüren. Er erhebt ja auch nicht den Anspruch, für irgendwas relevant zu sein. Und wer Ingenieurstätigkeiten nicht nur ausführt, sondern auch auszuführen hat, ist auch entsprechend eingruppiert.

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Stimme Ihnen zum ersten Satz nicht zu. Ich bin z.b. staatl. gepr. Techniker. In der freien Wirtschaft wird die Ausbildung sogar dem Bachelor vorgezogen. Da neben 3,5 Berufsausbildung, 2 Jahre Berufserfahrung, 2 Jahre Techniker Ausbildung (gesamt 7,5 Jahre) Aus- und Weiterbildung gegen über Bachelor Studium steht.
Auch ist die Ausbildung näher an die erforderlichen Anforderungen orientiert.

Auch wenn Sie sich näher mit Geschäftsstrukturen z.B. von Planungsbüros, ausführende Betriebe beschäftigen, haben Sie oft Techniker in die Führungsebene deren Dipl. Ing, master, Bachelor unterstellt sind.

Zauberwort hier ist leistungsorientierte Stellenbesetzung und Anerkennung des zweiten Bildungsweges. Da ist heute der Techniker in der freien Wirtschaft oben angekommen und muss sich nicht verstecken

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Wie soll ein Beitrag, der deutlich schildert, daß beide Abschlüsse nicht gleichgesetzt werden, dazu geeignet sein, meine Aussage, sie würden nicht gleichgesetzt, zu widerlegen?

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Gleichgesetzt vielleicht nicht, aber gleichwertig und gleichartig. Das führt dazu daß eben auch die selbe Arbeit von staatl. gepr. Techniker oder Bachelor ausgeübt werden kann. Zumal mit Berufserfahrung und Fachkompetenz die Ausbildung sekundär wird.

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Stimmt... wird ja auch gemacht. Nur dann wird man auch noch eine EG heruntergestuft weil man ja dummerweise "3,5 Berufsausbildung, 2 Jahre Berufserfahrung, 2 Jahre Techniker Ausbildung" hat und nicht nur 3 Jahre studiert hat.

Spid:

--- Zitat von: Suntzu am 10.12.2018 12:08 ---
--- Zitat von: Spid am 25.11.2018 14:44 ---
--- Zitat von: Suntzu am 25.11.2018 14:19 ---
--- Zitat von: Spid am 21.11.2018 08:42 ---Außer dem DQR setzt niemand Bachelor und Techniker gleich - und für den DQR interessieren sich nur Weiterbildungsanbieter für ihre Hochglanzbroschüren. Er erhebt ja auch nicht den Anspruch, für irgendwas relevant zu sein. Und wer Ingenieurstätigkeiten nicht nur ausführt, sondern auch auszuführen hat, ist auch entsprechend eingruppiert.

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Stimme Ihnen zum ersten Satz nicht zu. Ich bin z.b. staatl. gepr. Techniker. In der freien Wirtschaft wird die Ausbildung sogar dem Bachelor vorgezogen. Da neben 3,5 Berufsausbildung, 2 Jahre Berufserfahrung, 2 Jahre Techniker Ausbildung (gesamt 7,5 Jahre) Aus- und Weiterbildung gegen über Bachelor Studium steht.
Auch ist die Ausbildung näher an die erforderlichen Anforderungen orientiert.

Auch wenn Sie sich näher mit Geschäftsstrukturen z.B. von Planungsbüros, ausführende Betriebe beschäftigen, haben Sie oft Techniker in die Führungsebene deren Dipl. Ing, master, Bachelor unterstellt sind.

Zauberwort hier ist leistungsorientierte Stellenbesetzung und Anerkennung des zweiten Bildungsweges. Da ist heute der Techniker in der freien Wirtschaft oben angekommen und muss sich nicht verstecken

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Wie soll ein Beitrag, der deutlich schildert, daß beide Abschlüsse nicht gleichgesetzt werden, dazu geeignet sein, meine Aussage, sie würden nicht gleichgesetzt, zu widerlegen?

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Gleichgesetzt vielleicht nicht, aber gleichwertig und gleichartig. Das führt dazu daß eben auch die selbe Arbeit von staatl. gepr. Techniker oder Bachelor ausgeübt werden kann. Zumal mit Berufserfahrung und Fachkompetenz die Ausbildung sekundär wird.

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Auch das wird in dem Beitrag nicht geschildert.

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