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Tarifrunde 2019 - Diskussion

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Bastel:

--- Zitat von: lowsounder am 13.12.2018 07:35 ---
--- Zitat von: Max am 12.12.2018 21:18 ---
--- Zitat von: Iunius am 12.12.2018 20:50 ---Leistung belohnen, statt Abschlüsse :)

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Da bin ich bei dir.
Das beginnt ja bereites oftmals mit Leistungsverweigerung in der Grundschule mit der Entscheidung für den einfachen und kurzen Weg, anstatt Übertritt auf das Gymnasium. Da sammeln sich schon direkt mehrere Jahre geringerer Leistung im Vergleich zum Gymnasium, die entsprechend honoriert gehören. Ohne nun den ganzen Werdegang weiter nach Leistung zu betrachten komme ich direkt zum Schluss:


--- End quote ---

Natürlich ist das möglich auch ohne Studium eine zweistellige EG zu bekommen. Doch du kannst dir dann gleich wieder eine EG abziehen weil kein Studium vorhanden ist. Da freut man sich, dass man eine EG11 Stelle bekommen hat und dann kommt der Personaler und sagt dann gleich "aber DU bekommst nur EG10 weil du kein Studium hast". Das ist das frustrierende.

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Es gibt doch dann E10 + Zulage zur E11 oder?

lowsounder:
Ja Spid, du hast natürlich Recht. Natürlich ist es auch die eigene Bildungsentscheidung. Doch die wird meist nicht von dir allein getroffen, sondern auch, wie JC83 schon schrieb, von dem sozialen Umfeld in dem du aufwächst.
Und das Thema "sonstiger Mitarbeiter" haben wir schon in einem anderen Beitrag thematisiert.

MoinMoin:

--- Zitat von: Keeper83 am 12.12.2018 15:06 ---Die Aussage mehr Prüfungen zu schreiben wäre vorteilhaft, wenn man unter Prüfungsangst leidet, ist allerdings einigermaßen Interessant.

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Zur Erläuterung:
Die Schwellenangst ist a) geringer, da man ja gerade erst den Stoff Durchgenommen hat und nicht eigenverantwortlich den Stoff von 4 Semesetern aufarbeiten muss und  b) muss man sich nicht aktiv anmelden, sondern es ist ein Automatismus.
Ich habe diverse Studenten betreut, die aus Angst vor der Prüfung sich sehr spät zur Vordiplomsprüfung angemelden haben, obowhl sie den Stoff konnten.

MoinMoin:

--- Zitat von: lowsounder am 13.12.2018 08:26 ---Und das Thema "sonstiger Mitarbeiter" haben wir schon in einem anderen Beitrag thematisiert.

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Vielleicht würde ja eine Beweislastumkehr helfen, man muss nicht seine Verwendungsbreite nachweisen, sondern der AG muss diese widerlegen.  :o :-X

MoinMoin:

--- Zitat von: Keeper83 am 12.12.2018 15:06 ---Ich habe meine Erfahrungen an meiner Hochschule geschildert.

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Bleibt noch die mich verwirrende offene Frage ob und wie und warum dort ein Diplomer einen Master draufsatteln konnte?
Und klar darfst du gefühlt dein B.Eng. mit einen Dipl.Ing. gleichsetzen, faktisch (und tarifllich) ist es aber ein Master der dem Dipl. gleichzusetzen wäre.

Heutzutage sidn ja auch FH Master dem Uni Master gleichgesetzt, u.a. weil die FHs ja inzwischen auch Forschung machen.

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