Autor Thema: Tarifrunde 2019 - Diskussion  (Read 365967 times)

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #375 am: 13.12.2018 08:45 »
Leistung belohnen, statt Abschlüsse :)
Da bin ich bei dir.
Das beginnt ja bereites oftmals mit Leistungsverweigerung in der Grundschule mit der Entscheidung für den einfachen und kurzen Weg, anstatt Übertritt auf das Gymnasium. Da sammeln sich schon direkt mehrere Jahre geringerer Leistung im Vergleich zum Gymnasium, die entsprechend honoriert gehören. Ohne nun den ganzen Werdegang weiter nach Leistung zu betrachten komme ich direkt zum Schluss:


Natürlich ist das möglich auch ohne Studium eine zweistellige EG zu bekommen. Doch du kannst dir dann gleich wieder eine EG abziehen weil kein Studium vorhanden ist. Da freut man sich, dass man eine EG11 Stelle bekommen hat und dann kommt der Personaler und sagt dann gleich "aber DU bekommst nur EG10 weil du kein Studium hast". Das ist das frustrierende.

Es gibt doch dann E10 + Zulage zur E11 oder?

Nein.

Chrilleger

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #376 am: 13.12.2018 08:46 »
Das wäre geradezu grandios. Prinzipiell gibt es diese Instrumente mit LOB / Zulagen und beschleunigtem / verlangsamten Stufenaufstieg bereits heute.

Beschleunigten Stufenlaufzeiten?  Träum mal weiter!! Jede Personalabteilung die ich kennengelernt habe, blockt das konsequent ab. Laut TV L $16 ist dies eine kann aber keine MUSS Bestimmung.

Ich sitze hier mit 52 Jahren mit Erfahrungsstufe 2, noch Fragen? Nach einer Höhergruppierung die Stufe verloren usw. Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch um Stufen zu überspringen, bzw den Weg zu verkürzen? Es ist zum kotzen, dass die Berufserfahrung in der Privatwirtschaft nicht anerkennt wird! Grrrrrrrrr....

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #377 am: 13.12.2018 08:53 »
Zitat
Zitat
Das wäre geradezu grandios. Prinzipiell gibt es diese Instrumente mit LOB / Zulagen und beschleunigtem / verlangsamten Stufenaufstieg bereits heute.

Beschleunigten Stufenlaufzeiten?  Träum mal weiter!! Jede Personalabteilung die ich kennengelernt habe, blockt das konsequent ab. Laut TV L $16 ist dies eine kann aber keine MUSS Bestimmung.

Ich sitze hier mit 52 Jahren mit Erfahrungsstufe 2, noch Fragen? Nach einer Höhergruppierung die Stufe verloren usw. Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch um Stufen zu überspringen, bzw den Weg zu verkürzen? Es ist zum kotzen, dass die Berufserfahrung in der Privatwirtschaft nicht anerkennt wird! Grrrrrrrrr....
Meine Berufserfahrung aus der Privatwirtschaft wurde anerkannt, und mir sind auch Stufenlaufzeitverkürzungen bekannt.
Wenn du mit einer Abwanderungs"drohung" bei deinem AG keine Auslotung der tariflichen Möglichkeiten erreichst, dann scheint dein Vorgesetzer sich nicht entsprechend für dich einzusetzen und/oder die Verwaltung erkennt nciht den Mehrwert den du darstellst und/oder es gibt genug andere die deinen Job für das geringere Entgelt machen und können.

Gleiches habe ich allerdings auch in der pW erlebt. Also das ist kein Alleinstellungsmerkmal im öD.
« Last Edit: 13.12.2018 08:54 von MoinMoin »

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #378 am: 13.12.2018 08:54 »
Ja Spid, du hast natürlich Recht. Natürlich ist es auch die eigene Bildungsentscheidung. Doch die wird meist nicht von dir allein getroffen, sondern auch, wie JC83 schon schrieb, von dem sozialen Umfeld in dem du aufwächst.
Und das Thema "sonstiger Mitarbeiter" haben wir schon in einem anderen Beitrag thematisiert.

Ich tendiere nicht dazu, „die Gesellschaft“ oder „das soziale Umfeld“ für die Entscheidungen von Menschen verantwortlich zu machen - insbesondere vor dem Hintergrund, daß es ja Bildungsaufsteiger gibt. Aber selbst wenn ich es täte, ist das doch kein valides Argument für eine Gleichwertigkeit. Es ist bestenfalls die Erklärung für die - aus meiner Sicht selbstverschuldete - Frustration. Die Gleichwertigkeit wird dann erzielt, wenn die Voraussetzungen des „sonstigen Beschäftigten“ erfüllt sind.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #379 am: 13.12.2018 09:04 »
Und das Thema "sonstiger Mitarbeiter" haben wir schon in einem anderen Beitrag thematisiert.
Vielleicht würde ja eine Beweislastumkehr helfen, man muss nicht seine Verwendungsbreite nachweisen, sondern der AG muss diese widerlegen.  :o :-X

„Sonstiger Beschäftigter“ ist man oder man ist es nicht. Dafür gibt es keine Beweislast, das Vorliegen der Voraussetzung führt automatisch zur entsprechenden Eingruppierung.

Suntzu

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #380 am: 13.12.2018 09:22 »
Der Wunsch ginge also in die Richtung in den Tarifverhandlungen mehr Wert auf die Verantwortlichkeiten und Leistungen zu legen, und weniger auf die im Vorfeld erreichten Abschlüsse:

Leistung belohnen, statt Abschlüsse :)

Genau, Abschlüsse dürfen aber nicht vernachlässigt werden. Ein Dipl. Ing. welcher 20 Jahre Berufserfahrung hat, davon 3,5 Jahre Berufsausbildung und sich stätig nach oben weiter entwickelt hat. Diesen würde ich als AG, bei gleichen Voraussetzungen, dem Techniker bevorzugen.

Anders aber, wenn der ing. eben nur 20 Jahre nur soll Funktion erfüllt hat, und das einem Amt/ Arbeitgeber ohne nennenswerte Weiterentwicklung. Dem gegenüber ein Techniker steht der auf seinem Berufsweg erfolgreich bisher war und eine steile Entwicklung vollzogen hat. Diesen würde ich dann als AG bevorzugen.

Ersteinmal.

Würde auch ein Signal an die AN senden: "kannste was, biste was".
Wäre auch im Sinne des AG um die Leistungsfähigkeit des Betriebes / Behörde / Amtes etc. Aufrechtzuerhalten oder zu steigern inkl. Innovation zu fördern durch motivierte Mitarbeiter.

Aber wohl alles Utopie.

Wastelandwarrior

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #381 am: 13.12.2018 09:38 »
Die Diskussion ist bis auf Ausnahmen von erstaunlicher Unkenntnis bzw. falschen Annahmen geprägt. Wie Spid zurecht ausführt, ist das tarifliche Instrumentarium für "kannste-was-biste-was" vollständig und schon lange vorhanden. Zunächst gibt es im Teil I bis einschließlich E12 ohnehin keine "Abschluss"-Regel. In den anderen Teilen der Entgeltordnung -insbesondere im technischen Bereich- gibt es sie ganz überwiegend, aber hier kommt dann wie im Teil I ab E13 der "Sonstige" hinzu. Systematisch haben wir also längst den hier geforderten Zustand.

Das Problem -wenn es denn überhaupt systematisch da ist- ist also ein Vollzugsproblem der konkreten Arbeitgeber. Also Schulzuweisungen bitte lokal !

Dienstbeflissen

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #382 am: 13.12.2018 09:45 »
Die Akademikerquote steigt immer weiter, sodass in Zukunft ohnehin so gut wie jeder einen BA oder MA hat. Die Anforderungen an die Studierenden sinken, wodurch auch die duale Ausbildung, die in der Vergangenheit dafür sorgte, dass die Akademikerquote in Deutschland traditionell eher niedrig ist, an Anerkennung verliert und der ö.D. trägt sein nötiges dazu bei.

Ich wäre tatsächlich dafür, dass analog wie bei den Polizeien einiger Bundesländer, alle Berufsanfänger in der allgemeinen Verwaltung in der gleichen EG anfangen und dann entsprechend ihrer Leistung befördert werden können.

Für bestimmte Mangelberufe muss es dann natürlich Ausnahmen geben, aber dies wären dann tatsächlich Ausnahmen.

Mit wiss. Hochschulabschluss, meinetwegen auch nach Jahren der Mühe, in die E13 und dann Jahrzehnte lang ausruhen hilft jedenfalls niemanden außer den Faulen und schürt die Frustration der Leistungsträger unterhalb der E13 die täglich untertänigst, durch besonderen Einsatz, versuchen die Verwendungsbreite eines Sonstigen zu erreichen, um in den erlauchten Kreis aufgenommen zu werden.

Bastel

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #383 am: 13.12.2018 09:46 »
Die Aussage mehr Prüfungen zu schreiben wäre vorteilhaft, wenn man unter Prüfungsangst leidet, ist allerdings einigermaßen Interessant.
Zur Erläuterung:
  b) muss man sich nicht aktiv anmelden, sondern es ist ein Automatismus.

Bei meiner FH musste man sich auch anmelden. Ein Automatismus hätte so manchem nachträgliche Anmeldegebühren gespart. Und man konnte ebenfalls einen Master auf sein Diplom draufsatteln. Ist laut Google auch gar nicht so ungewöhnlich...

Keeper83

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #384 am: 13.12.2018 09:46 »
Die Aussage mehr Prüfungen zu schreiben wäre vorteilhaft, wenn man unter Prüfungsangst leidet, ist allerdings einigermaßen Interessant.
Zur Erläuterung:
Die Schwellenangst ist a) geringer, da man ja gerade erst den Stoff Durchgenommen hat und nicht eigenverantwortlich den Stoff von 4 Semesetern aufarbeiten muss und  b) muss man sich nicht aktiv anmelden, sondern es ist ein Automatismus.
Ich habe diverse Studenten betreut, die aus Angst vor der Prüfung sich sehr spät zur Vordiplomsprüfung angemelden haben, obowhl sie den Stoff konnten.

Also ich musste mich sehr wohl aktiv an und abmelden und jedes mal Fristen einhalten. Das ganze dann halt doppelt so oft wie die Diplomer vor mir. Beim Thema Prüfungsangst dneke, ich es geht um den Prüfungsvorgang selber und nicht um das was abgefragt wird. Und dieser Vorgang hat sich eben verdoppelt.
Beispiel Aussiebprüfung Mathe. Diplom: 1 Klausur à 3 Versuchen, Bachelor 2 Klausuren à 3 Versuchen. Wenns doof läuft schreibt man zum bestehen das Fachs Mathe 6 Klausuren. Inhalt Diplom-Bachelor exakt der gleiche. 

Tobi2684

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #385 am: 13.12.2018 09:51 »
Guten Morgen zusammen,
ich bin ganz neu hier..quasi ein Frischling. :)

Aber ich hab mal ein paar Fragen und hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich werde nun im Januar automatisch von der E7/4 --> in die E7/5 kommen. Meine Höhergruppierung steht für den Februar/März an.  Danach käme ich nach unserer Personalabteilung in die E8/4.

Soweit ich das verstanden habe, wäre es besser einfach mal die Verhandlungen abzuwarten und mich dann höhergruppieren zu lassen?
Ich habe die Hoffnung, dass die stufengleiche Höhergruppierung kommt. Bei uns ist diese in der Gemeinde/Komune schon normal.

Wie seht Ihr das? Das würde mir einige Jahre von der E8/4 in die E8/5 ersparen?

Grüße
Tobi

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #386 am: 13.12.2018 09:51 »
„Sonstiger Beschäftigter“ ist man oder man ist es nicht. Dafür gibt es keine Beweislast, das Vorliegen der Voraussetzung führt automatisch zur entsprechenden Eingruppierung.
Da man etwas ist oder auch nicht ist, aber es unterschiedliche Wahrnehmungen/Meinungen zwischen den Vertragspartner daürber gibt, was nun die Wahrheit ist, ist bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage eben der Nachweis vorzulegenen (zu beweisen), dass man das ist, was man glaubt zu sein.  Da Dinge wie Verwendungsbreite aber leider nicht durch einem Lakmustest nachprüfbar ist, ist es eben nicht immer 100% eindeutig was man ist. 8)

Dienstbeflissen

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #387 am: 13.12.2018 09:59 »
Guten Morgen zusammen,
ich bin ganz neu hier..quasi ein Frischling. :)

Aber ich hab mal ein paar Fragen und hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich werde nun im Januar automatisch von der E7/4 --> in die E7/5 kommen. Meine Höhergruppierung steht für den Februar/März an.  Danach käme ich nach unserer Personalabteilung in die E8/4.

Soweit ich das verstanden habe, wäre es besser einfach mal die Verhandlungen abzuwarten und mich dann höhergruppieren zu lassen?
Ich habe die Hoffnung, dass die stufengleiche Höhergruppierung kommt. Bei uns ist diese in der Gemeinde/Komune schon normal.

Wie seht Ihr das? Das würde mir einige Jahre von der E8/4 in die E8/5 ersparen?

Grüße
Tobi

Wenn dein AG mitspielt, wäre es für Dich gut, wenn die höherwertigen Aufgaben erst übertragen werden, wenn klar ist ob und zu wann die stufengleiche Höhergruppierung kommt. Ggf. auch rückwirkend.

Dies kann ja durchaus zum 01.01.2019 der Fall sein, womit eine Höhergruppierung im zum 01.01. für dich der Idealfall wäre, weil der Stufenaufstieg vor der Höhergruppierung kommt, wenn beides auf denselben Tag fällt.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #388 am: 13.12.2018 10:03 »
Bei meiner FH musste man sich auch anmelden. Ein Automatismus hätte so manchem nachträgliche Anmeldegebühren gespart. Und man konnte ebenfalls einen Master auf sein Diplom draufsatteln. Ist laut Google auch gar nicht so ungewöhnlich...
Sorry, war unpräzisse von mir: Uni Diplom war natürlich gemeint, nicht FH Diplom.
Und da erschliesst es sich mir nicht, wozu man da wo was draufsatteln können sollten(müsste), da man mit dem Uni Diplom die dritthöchste Abschlussstufe der wissenschaftlichen Ausbildung erreicht hat (danach kommt dann halt die Promotion und Habilitation).

Und als Automatismus meinte ich, dass die Prüfungstermin idR vergeben werden und mehr oder minder am Semester gekoppelt sind und es nicht mehr so ist, wie es früher in der wiss. Hochschule war, wo man als Student aktiv und selbstständig zum Prüfer gehen musste, um sich zum Vor/Hauptdiplom anzumelden.

Wastelandwarrior

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« Antwort #389 am: 13.12.2018 10:11 »
Die Akademikerquote steigt immer weiter, sodass in Zukunft ohnehin so gut wie jeder einen BA oder MA hat. Die Anforderungen an die Studierenden sinken, wodurch auch die duale Ausbildung, die in der Vergangenheit dafür sorgte, dass die Akademikerquote in Deutschland traditionell eher niedrig ist, an Anerkennung verliert und der ö.D. trägt sein nötiges dazu bei.

Ich wäre tatsächlich dafür, dass analog wie bei den Polizeien einiger Bundesländer, alle Berufsanfänger in der allgemeinen Verwaltung in der gleichen EG anfangen und dann entsprechend ihrer Leistung befördert werden können.

Für bestimmte Mangelberufe muss es dann natürlich Ausnahmen geben, aber dies wären dann tatsächlich Ausnahmen.

Mit wiss. Hochschulabschluss, meinetwegen auch nach Jahren der Mühe, in die E13 und dann Jahrzehnte lang ausruhen hilft jedenfalls niemanden außer den Faulen und schürt die Frustration der Leistungsträger unterhalb der E13 die täglich untertänigst, durch besonderen Einsatz, versuchen die Verwendungsbreite eines Sonstigen zu erreichen, um in den erlauchten Kreis aufgenommen zu werden.

EG6 Stufe 6 (39.000 p.a.) entspricht ziemlich genau dem durchschnittlichen Jahresbrutto in Deutschland, sprich: 1,0 Rentenpunkten. EG9 Stufe 6 liegt mit 51.000 schon deutlich darüber. EG13 ist mit 68.000 nahezu 75% über dem Schnitt. Steuergelder. Alle in die E9 ist schon eine Zumutung, alle in die E13 ist kompletter Unsinn.

Im Übrigen gibt es arbeitswissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse, das NIEMAND sein ganzes Arbeitsleben hindurch leistungsfähig ist. Am Anfang fehlt Erfahrung, am Ende Fähigkeit dazwischen gibt es Krankheiten, Kinder, Todesfälle in der Familie, Unfälle etc. pp.. Im Durchschnitt hat man zwischen dem 10. und 30. Jahr der Berufstätigkeit (Ausnahme: körperlich sehr belastende Tätigkeiten) seine höchste "Schaffenskraft". Ausnhamen bestätigen natürlich diese Regel, wir können aber nicht alle Ausnahmen sein. Weder für einen durchschnittlichen Ingenieur und erst recht nicht für staatl. geprüfte Techniker ist die E13 ein realistisches Ziel, selbst wenn es hier und da gelingt.

P.S. ich musste 3 mal den Dienstherren wechseln und nochmal studieren um die Ketten meiner ursprünglichen Laufbahn nach oben zu durchbrechen. Bei TB ist das sogar einfacher, weil die Ketten nur dünne Fäden sind.