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Tarifrunde 2019 - Diskussion

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Spid:

--- Zitat von: Bastel am 13.12.2018 08:12 ---
--- Zitat von: lowsounder am 13.12.2018 07:35 ---
--- Zitat von: Max am 12.12.2018 21:18 ---
--- Zitat von: Iunius am 12.12.2018 20:50 ---Leistung belohnen, statt Abschlüsse :)

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Da bin ich bei dir.
Das beginnt ja bereites oftmals mit Leistungsverweigerung in der Grundschule mit der Entscheidung für den einfachen und kurzen Weg, anstatt Übertritt auf das Gymnasium. Da sammeln sich schon direkt mehrere Jahre geringerer Leistung im Vergleich zum Gymnasium, die entsprechend honoriert gehören. Ohne nun den ganzen Werdegang weiter nach Leistung zu betrachten komme ich direkt zum Schluss:


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Natürlich ist das möglich auch ohne Studium eine zweistellige EG zu bekommen. Doch du kannst dir dann gleich wieder eine EG abziehen weil kein Studium vorhanden ist. Da freut man sich, dass man eine EG11 Stelle bekommen hat und dann kommt der Personaler und sagt dann gleich "aber DU bekommst nur EG10 weil du kein Studium hast". Das ist das frustrierende.

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Es gibt doch dann E10 + Zulage zur E11 oder?

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Nein.

Chrilleger:

--- Zitat von: Pseudonym am 12.12.2018 21:05 ---
--- Zitat von: Suntzu am 12.12.2018 20:50 ---Das wäre geradezu grandios. Prinzipiell gibt es diese Instrumente mit LOB / Zulagen und beschleunigtem / verlangsamten Stufenaufstieg bereits heute.
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Beschleunigten Stufenlaufzeiten?  Träum mal weiter!! Jede Personalabteilung die ich kennengelernt habe, blockt das konsequent ab. Laut TV L $16 ist dies eine kann aber keine MUSS Bestimmung.

Ich sitze hier mit 52 Jahren mit Erfahrungsstufe 2, noch Fragen? Nach einer Höhergruppierung die Stufe verloren usw. Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch um Stufen zu überspringen, bzw den Weg zu verkürzen? Es ist zum kotzen, dass die Berufserfahrung in der Privatwirtschaft nicht anerkennt wird! Grrrrrrrrr....
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MoinMoin:

--- Zitat von: Chrilleger am 13.12.2018 08:46 ---
--- Zitat ---
--- Zitat ---Das wäre geradezu grandios. Prinzipiell gibt es diese Instrumente mit LOB / Zulagen und beschleunigtem / verlangsamten Stufenaufstieg bereits heute.
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Beschleunigten Stufenlaufzeiten?  Träum mal weiter!! Jede Personalabteilung die ich kennengelernt habe, blockt das konsequent ab. Laut TV L $16 ist dies eine kann aber keine MUSS Bestimmung.

Ich sitze hier mit 52 Jahren mit Erfahrungsstufe 2, noch Fragen? Nach einer Höhergruppierung die Stufe verloren usw. Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch um Stufen zu überspringen, bzw den Weg zu verkürzen? Es ist zum kotzen, dass die Berufserfahrung in der Privatwirtschaft nicht anerkennt wird! Grrrrrrrrr....

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Meine Berufserfahrung aus der Privatwirtschaft wurde anerkannt, und mir sind auch Stufenlaufzeitverkürzungen bekannt.
Wenn du mit einer Abwanderungs"drohung" bei deinem AG keine Auslotung der tariflichen Möglichkeiten erreichst, dann scheint dein Vorgesetzer sich nicht entsprechend für dich einzusetzen und/oder die Verwaltung erkennt nciht den Mehrwert den du darstellst und/oder es gibt genug andere die deinen Job für das geringere Entgelt machen und können.

Gleiches habe ich allerdings auch in der pW erlebt. Also das ist kein Alleinstellungsmerkmal im öD.

Spid:

--- Zitat von: lowsounder am 13.12.2018 08:26 ---Ja Spid, du hast natürlich Recht. Natürlich ist es auch die eigene Bildungsentscheidung. Doch die wird meist nicht von dir allein getroffen, sondern auch, wie JC83 schon schrieb, von dem sozialen Umfeld in dem du aufwächst.
Und das Thema "sonstiger Mitarbeiter" haben wir schon in einem anderen Beitrag thematisiert.

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Ich tendiere nicht dazu, „die Gesellschaft“ oder „das soziale Umfeld“ für die Entscheidungen von Menschen verantwortlich zu machen - insbesondere vor dem Hintergrund, daß es ja Bildungsaufsteiger gibt. Aber selbst wenn ich es täte, ist das doch kein valides Argument für eine Gleichwertigkeit. Es ist bestenfalls die Erklärung für die - aus meiner Sicht selbstverschuldete - Frustration. Die Gleichwertigkeit wird dann erzielt, wenn die Voraussetzungen des „sonstigen Beschäftigten“ erfüllt sind.

Spid:

--- Zitat von: MoinMoin am 13.12.2018 08:31 ---
--- Zitat von: lowsounder am 13.12.2018 08:26 ---Und das Thema "sonstiger Mitarbeiter" haben wir schon in einem anderen Beitrag thematisiert.

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Vielleicht würde ja eine Beweislastumkehr helfen, man muss nicht seine Verwendungsbreite nachweisen, sondern der AG muss diese widerlegen.  :o :-X

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„Sonstiger Beschäftigter“ ist man oder man ist es nicht. Dafür gibt es keine Beweislast, das Vorliegen der Voraussetzung führt automatisch zur entsprechenden Eingruppierung.

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