Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde 2019 - Diskussion
Tobi2684:
Guten Morgen zusammen,
ich bin ganz neu hier..quasi ein Frischling. :)
Aber ich hab mal ein paar Fragen und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich werde nun im Januar automatisch von der E7/4 --> in die E7/5 kommen. Meine Höhergruppierung steht für den Februar/März an. Danach käme ich nach unserer Personalabteilung in die E8/4.
Soweit ich das verstanden habe, wäre es besser einfach mal die Verhandlungen abzuwarten und mich dann höhergruppieren zu lassen?
Ich habe die Hoffnung, dass die stufengleiche Höhergruppierung kommt. Bei uns ist diese in der Gemeinde/Komune schon normal.
Wie seht Ihr das? Das würde mir einige Jahre von der E8/4 in die E8/5 ersparen?
Grüße
Tobi
MoinMoin:
--- Zitat von: Spid am 13.12.2018 09:04 ---„Sonstiger Beschäftigter“ ist man oder man ist es nicht. Dafür gibt es keine Beweislast, das Vorliegen der Voraussetzung führt automatisch zur entsprechenden Eingruppierung.
--- End quote ---
Da man etwas ist oder auch nicht ist, aber es unterschiedliche Wahrnehmungen/Meinungen zwischen den Vertragspartner daürber gibt, was nun die Wahrheit ist, ist bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage eben der Nachweis vorzulegenen (zu beweisen), dass man das ist, was man glaubt zu sein. Da Dinge wie Verwendungsbreite aber leider nicht durch einem Lakmustest nachprüfbar ist, ist es eben nicht immer 100% eindeutig was man ist. 8)
Dienstbeflissen:
--- Zitat von: Tobi2684 am 13.12.2018 09:51 ---Guten Morgen zusammen,
ich bin ganz neu hier..quasi ein Frischling. :)
Aber ich hab mal ein paar Fragen und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich werde nun im Januar automatisch von der E7/4 --> in die E7/5 kommen. Meine Höhergruppierung steht für den Februar/März an. Danach käme ich nach unserer Personalabteilung in die E8/4.
Soweit ich das verstanden habe, wäre es besser einfach mal die Verhandlungen abzuwarten und mich dann höhergruppieren zu lassen?
Ich habe die Hoffnung, dass die stufengleiche Höhergruppierung kommt. Bei uns ist diese in der Gemeinde/Komune schon normal.
Wie seht Ihr das? Das würde mir einige Jahre von der E8/4 in die E8/5 ersparen?
Grüße
Tobi
--- End quote ---
Wenn dein AG mitspielt, wäre es für Dich gut, wenn die höherwertigen Aufgaben erst übertragen werden, wenn klar ist ob und zu wann die stufengleiche Höhergruppierung kommt. Ggf. auch rückwirkend.
Dies kann ja durchaus zum 01.01.2019 der Fall sein, womit eine Höhergruppierung im zum 01.01. für dich der Idealfall wäre, weil der Stufenaufstieg vor der Höhergruppierung kommt, wenn beides auf denselben Tag fällt.
MoinMoin:
--- Zitat von: Bastel am 13.12.2018 09:46 ---Bei meiner FH musste man sich auch anmelden. Ein Automatismus hätte so manchem nachträgliche Anmeldegebühren gespart. Und man konnte ebenfalls einen Master auf sein Diplom draufsatteln. Ist laut Google auch gar nicht so ungewöhnlich...
--- End quote ---
Sorry, war unpräzisse von mir: Uni Diplom war natürlich gemeint, nicht FH Diplom.
Und da erschliesst es sich mir nicht, wozu man da wo was draufsatteln können sollten(müsste), da man mit dem Uni Diplom die dritthöchste Abschlussstufe der wissenschaftlichen Ausbildung erreicht hat (danach kommt dann halt die Promotion und Habilitation).
Und als Automatismus meinte ich, dass die Prüfungstermin idR vergeben werden und mehr oder minder am Semester gekoppelt sind und es nicht mehr so ist, wie es früher in der wiss. Hochschule war, wo man als Student aktiv und selbstständig zum Prüfer gehen musste, um sich zum Vor/Hauptdiplom anzumelden.
Wastelandwarrior:
--- Zitat von: Dienstbeflissen am 13.12.2018 09:45 ---Die Akademikerquote steigt immer weiter, sodass in Zukunft ohnehin so gut wie jeder einen BA oder MA hat. Die Anforderungen an die Studierenden sinken, wodurch auch die duale Ausbildung, die in der Vergangenheit dafür sorgte, dass die Akademikerquote in Deutschland traditionell eher niedrig ist, an Anerkennung verliert und der ö.D. trägt sein nötiges dazu bei.
Ich wäre tatsächlich dafür, dass analog wie bei den Polizeien einiger Bundesländer, alle Berufsanfänger in der allgemeinen Verwaltung in der gleichen EG anfangen und dann entsprechend ihrer Leistung befördert werden können.
Für bestimmte Mangelberufe muss es dann natürlich Ausnahmen geben, aber dies wären dann tatsächlich Ausnahmen.
Mit wiss. Hochschulabschluss, meinetwegen auch nach Jahren der Mühe, in die E13 und dann Jahrzehnte lang ausruhen hilft jedenfalls niemanden außer den Faulen und schürt die Frustration der Leistungsträger unterhalb der E13 die täglich untertänigst, durch besonderen Einsatz, versuchen die Verwendungsbreite eines Sonstigen zu erreichen, um in den erlauchten Kreis aufgenommen zu werden.
--- End quote ---
EG6 Stufe 6 (39.000 p.a.) entspricht ziemlich genau dem durchschnittlichen Jahresbrutto in Deutschland, sprich: 1,0 Rentenpunkten. EG9 Stufe 6 liegt mit 51.000 schon deutlich darüber. EG13 ist mit 68.000 nahezu 75% über dem Schnitt. Steuergelder. Alle in die E9 ist schon eine Zumutung, alle in die E13 ist kompletter Unsinn.
Im Übrigen gibt es arbeitswissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse, das NIEMAND sein ganzes Arbeitsleben hindurch leistungsfähig ist. Am Anfang fehlt Erfahrung, am Ende Fähigkeit dazwischen gibt es Krankheiten, Kinder, Todesfälle in der Familie, Unfälle etc. pp.. Im Durchschnitt hat man zwischen dem 10. und 30. Jahr der Berufstätigkeit (Ausnahme: körperlich sehr belastende Tätigkeiten) seine höchste "Schaffenskraft". Ausnhamen bestätigen natürlich diese Regel, wir können aber nicht alle Ausnahmen sein. Weder für einen durchschnittlichen Ingenieur und erst recht nicht für staatl. geprüfte Techniker ist die E13 ein realistisches Ziel, selbst wenn es hier und da gelingt.
P.S. ich musste 3 mal den Dienstherren wechseln und nochmal studieren um die Ketten meiner ursprünglichen Laufbahn nach oben zu durchbrechen. Bei TB ist das sogar einfacher, weil die Ketten nur dünne Fäden sind.
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