Autor Thema: Tarifrunde 2019 - Diskussion  (Read 365977 times)

Tobi2684

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #390 am: 13.12.2018 10:15 »
Guten Morgen zusammen,
ich bin ganz neu hier..quasi ein Frischling. :)

Aber ich hab mal ein paar Fragen und hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich werde nun im Januar automatisch von der E7/4 --> in die E7/5 kommen. Meine Höhergruppierung steht für den Februar/März an.  Danach käme ich nach unserer Personalabteilung in die E8/4.

Soweit ich das verstanden habe, wäre es besser einfach mal die Verhandlungen abzuwarten und mich dann höhergruppieren zu lassen?
Ich habe die Hoffnung, dass die stufengleiche Höhergruppierung kommt. Bei uns ist diese in der Gemeinde/Komune schon normal.

Wie seht Ihr das? Das würde mir einige Jahre von der E8/4 in die E8/5 ersparen?

Grüße
Tobi

Wenn dein AG mitspielt, wäre es für Dich gut, wenn die höherwertigen Aufgaben erst übertragen werden, wenn klar ist ob und zu wann die stufengleiche Höhergruppierung kommt. Ggf. auch rückwirkend.

Dies kann ja durchaus zum 01.01.2019 der Fall sein, womit eine Höhergruppierung im zum 01.01. für dich der Idealfall wäre, weil der Stufenaufstieg vor der Höhergruppierung kommt, wenn beides auf denselben Tag fällt.


Hallo,
danke für deine Antwort!

Ja mein Arbeitgeber spielt da mit. Nun wäre nur die Frage, wird es wenigstens verhandelt? oder wieder nur + xy %?
Weiß man schon was?

Grüße

Dienstbeflissen

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #391 am: 13.12.2018 10:33 »
Die Akademikerquote steigt immer weiter, sodass in Zukunft ohnehin so gut wie jeder einen BA oder MA hat. Die Anforderungen an die Studierenden sinken, wodurch auch die duale Ausbildung, die in der Vergangenheit dafür sorgte, dass die Akademikerquote in Deutschland traditionell eher niedrig ist, an Anerkennung verliert und der ö.D. trägt sein nötiges dazu bei.

Ich wäre tatsächlich dafür, dass analog wie bei den Polizeien einiger Bundesländer, alle Berufsanfänger in der allgemeinen Verwaltung in der gleichen EG anfangen und dann entsprechend ihrer Leistung befördert werden können.

Für bestimmte Mangelberufe muss es dann natürlich Ausnahmen geben, aber dies wären dann tatsächlich Ausnahmen.

Mit wiss. Hochschulabschluss, meinetwegen auch nach Jahren der Mühe, in die E13 und dann Jahrzehnte lang ausruhen hilft jedenfalls niemanden außer den Faulen und schürt die Frustration der Leistungsträger unterhalb der E13 die täglich untertänigst, durch besonderen Einsatz, versuchen die Verwendungsbreite eines Sonstigen zu erreichen, um in den erlauchten Kreis aufgenommen zu werden.

EG6 Stufe 6 (39.000 p.a.) entspricht ziemlich genau dem durchschnittlichen Jahresbrutto in Deutschland, sprich: 1,0 Rentenpunkten. EG9 Stufe 6 liegt mit 51.000 schon deutlich darüber. EG13 ist mit 68.000 nahezu 75% über dem Schnitt. Steuergelder. Alle in die E9 ist schon eine Zumutung, alle in die E13 ist kompletter Unsinn.

Im Übrigen gibt es arbeitswissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse, das NIEMAND sein ganzes Arbeitsleben hindurch leistungsfähig ist. Am Anfang fehlt Erfahrung, am Ende Fähigkeit dazwischen gibt es Krankheiten, Kinder, Todesfälle in der Familie, Unfälle etc. pp.. Im Durchschnitt hat man zwischen dem 10. und 30. Jahr der Berufstätigkeit (Ausnahme: körperlich sehr belastende Tätigkeiten) seine höchste "Schaffenskraft". Ausnhamen bestätigen natürlich diese Regel, wir können aber nicht alle Ausnahmen sein. Weder für einen durchschnittlichen Ingenieur und erst recht nicht für staatl. geprüfte Techniker ist die E13 ein realistisches Ziel, selbst wenn es hier und da gelingt.

P.S. ich musste 3 mal den Dienstherren wechseln und nochmal studieren um die Ketten meiner ursprünglichen Laufbahn nach oben zu durchbrechen. Bei TB ist das sogar einfacher, weil die Ketten nur dünne Fäden sind.

Die Akademikerquote steigt immer weiter, sodass in Zukunft ohnehin so gut wie jeder einen BA oder MA hat. Die Anforderungen an die Studierenden sinken, wodurch auch die duale Ausbildung, die in der Vergangenheit dafür sorgte, dass die Akademikerquote in Deutschland traditionell eher niedrig ist, an Anerkennung verliert und der ö.D. trägt sein nötiges dazu bei.

Ich wäre tatsächlich dafür, dass analog wie bei den Polizeien einiger Bundesländer, alle Berufsanfänger in der allgemeinen Verwaltung in der gleichen EG anfangen und dann entsprechend ihrer Leistung befördert werden können.

Für bestimmte Mangelberufe muss es dann natürlich Ausnahmen geben, aber dies wären dann tatsächlich Ausnahmen.

Mit wiss. Hochschulabschluss, meinetwegen auch nach Jahren der Mühe, in die E13 und dann Jahrzehnte lang ausruhen hilft jedenfalls niemanden außer den Faulen und schürt die Frustration der Leistungsträger unterhalb der E13 die täglich untertänigst, durch besonderen Einsatz, versuchen die Verwendungsbreite eines Sonstigen zu erreichen, um in den erlauchten Kreis aufgenommen zu werden.

EG6 Stufe 6 (39.000 p.a.) entspricht ziemlich genau dem durchschnittlichen Jahresbrutto in Deutschland, sprich: 1,0 Rentenpunkten. EG9 Stufe 6 liegt mit 51.000 schon deutlich darüber. EG13 ist mit 68.000 nahezu 75% über dem Schnitt. Steuergelder. Alle in die E9 ist schon eine Zumutung, alle in die E13 ist kompletter Unsinn.

Im Übrigen gibt es arbeitswissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse, das NIEMAND sein ganzes Arbeitsleben hindurch leistungsfähig ist. Am Anfang fehlt Erfahrung, am Ende Fähigkeit dazwischen gibt es Krankheiten, Kinder, Todesfälle in der Familie, Unfälle etc. pp.. Im Durchschnitt hat man zwischen dem 10. und 30. Jahr der Berufstätigkeit (Ausnahme: körperlich sehr belastende Tätigkeiten) seine höchste "Schaffenskraft". Ausnhamen bestätigen natürlich diese Regel, wir können aber nicht alle Ausnahmen sein. Weder für einen durchschnittlichen Ingenieur und erst recht nicht für staatl. geprüfte Techniker ist die E13 ein realistisches Ziel, selbst wenn es hier und da gelingt.

P.S. ich musste 3 mal den Dienstherren wechseln und nochmal studieren um die Ketten meiner ursprünglichen Laufbahn nach oben zu durchbrechen. Bei TB ist das sogar einfacher, weil die Ketten nur dünne Fäden sind.


Es handelt sich dabei um das durchschnittlichen Jahresbrutto aller gesetzlich Versicherten, also auch um dasjenige der Teilzeitbeschäftigten, was den Schnitt natürlich deutlich drückt.

Ich bin ein Fan von leistungsorientierte Bezahlung und gebe nicht so viel auf Abschlüsse vor allem dann nicht, wenn diese nicht unmittelbar für einen Beruf qualifizieren.

Von mir aus könnten beispielsweise Bürokaufleute, Betriebswirte, Verwaltungsfachangestellte, Bachelor of Laws, Diplom-Verwaltungswirte, alle in einer neu einzuführenden EG1 anfangen und könnten sich dann hocharbeiten. Die EG1 müsste natürlich schon für ein angemessene Lebensführung genügen.


« Last Edit: 13.12.2018 10:47 von Dienstbeflissen »

Dienstbeflissen

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« Antwort #392 am: 13.12.2018 10:35 »
Guten Morgen zusammen,
ich bin ganz neu hier..quasi ein Frischling. :)

Aber ich hab mal ein paar Fragen und hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich werde nun im Januar automatisch von der E7/4 --> in die E7/5 kommen. Meine Höhergruppierung steht für den Februar/März an.  Danach käme ich nach unserer Personalabteilung in die E8/4.

Soweit ich das verstanden habe, wäre es besser einfach mal die Verhandlungen abzuwarten und mich dann höhergruppieren zu lassen?
Ich habe die Hoffnung, dass die stufengleiche Höhergruppierung kommt. Bei uns ist diese in der Gemeinde/Komune schon normal.

Wie seht Ihr das? Das würde mir einige Jahre von der E8/4 in die E8/5 ersparen?

Grüße
Tobi

Wenn dein AG mitspielt, wäre es für Dich gut, wenn die höherwertigen Aufgaben erst übertragen werden, wenn klar ist ob und zu wann die stufengleiche Höhergruppierung kommt. Ggf. auch rückwirkend.

Dies kann ja durchaus zum 01.01.2019 der Fall sein, womit eine Höhergruppierung im zum 01.01. für dich der Idealfall wäre, weil der Stufenaufstieg vor der Höhergruppierung kommt, wenn beides auf denselben Tag fällt.


Hallo,
danke für deine Antwort!

Ja mein Arbeitgeber spielt da mit. Nun wäre nur die Frage, wird es wenigstens verhandelt? oder wieder nur + xy %?
Weiß man schon was?

Grüße

Die TdL lehnt die stufengleiche Höhergruppierung aktuell noch aufgrund einer vermeintlichen Altersdiskriminierung ab.

Die genauen Forderungen der Bundestarifkommission werden am 20.12. veröffentlicht und dann heißt es abwarten was am Ende rauskommt.

Tobi2684

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« Antwort #393 am: 13.12.2018 10:37 »
Guten Morgen zusammen,
ich bin ganz neu hier..quasi ein Frischling. :)

Aber ich hab mal ein paar Fragen und hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich werde nun im Januar automatisch von der E7/4 --> in die E7/5 kommen. Meine Höhergruppierung steht für den Februar/März an.  Danach käme ich nach unserer Personalabteilung in die E8/4.

Soweit ich das verstanden habe, wäre es besser einfach mal die Verhandlungen abzuwarten und mich dann höhergruppieren zu lassen?
Ich habe die Hoffnung, dass die stufengleiche Höhergruppierung kommt. Bei uns ist diese in der Gemeinde/Komune schon normal.

Wie seht Ihr das? Das würde mir einige Jahre von der E8/4 in die E8/5 ersparen?

Grüße
Tobi

Wenn dein AG mitspielt, wäre es für Dich gut, wenn die höherwertigen Aufgaben erst übertragen werden, wenn klar ist ob und zu wann die stufengleiche Höhergruppierung kommt. Ggf. auch rückwirkend.

Dies kann ja durchaus zum 01.01.2019 der Fall sein, womit eine Höhergruppierung im zum 01.01. für dich der Idealfall wäre, weil der Stufenaufstieg vor der Höhergruppierung kommt, wenn beides auf denselben Tag fällt.


Hallo,
danke für deine Antwort!

Ja mein Arbeitgeber spielt da mit. Nun wäre nur die Frage, wird es wenigstens verhandelt? oder wieder nur + xy %?
Weiß man schon was?

Grüße

Die TdL lehnt die stufengleiche Höhergruppierung aktuell noch aufgrund einer vermeintlichen Altersdiskriminierung ab.

Die genauen Forderungen der Bundestarifkommission werden am 20.12. veröffentlicht und dann heißt es abwarten was am Ende rauskommt.

Hi,
danke!
Dann behalte ich das mal im Auge!

Grüße
Tobi

lowsounder

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #394 am: 13.12.2018 10:48 »
Die Aussage mehr Prüfungen zu schreiben wäre vorteilhaft, wenn man unter Prüfungsangst leidet, ist allerdings einigermaßen Interessant.
Zur Erläuterung:
Die Schwellenangst ist a) geringer, da man ja gerade erst den Stoff Durchgenommen hat und nicht eigenverantwortlich den Stoff von 4 Semesetern aufarbeiten muss und  b) muss man sich nicht aktiv anmelden, sondern es ist ein Automatismus.
Ich habe diverse Studenten betreut, die aus Angst vor der Prüfung sich sehr spät zur Vordiplomsprüfung angemelden haben, obowhl sie den Stoff konnten.

Also ich musste mich sehr wohl aktiv an und abmelden und jedes mal Fristen einhalten. Das ganze dann halt doppelt so oft wie die Diplomer vor mir. Beim Thema Prüfungsangst dneke, ich es geht um den Prüfungsvorgang selber und nicht um das was abgefragt wird. Und dieser Vorgang hat sich eben verdoppelt.
Beispiel Aussiebprüfung Mathe. Diplom: 1 Klausur à 3 Versuchen, Bachelor 2 Klausuren à 3 Versuchen. Wenns doof läuft schreibt man zum bestehen das Fachs Mathe 6 Klausuren. Inhalt Diplom-Bachelor exakt der gleiche.

In Informatik Studiengänge hast du 3 verschiedene Mathe Module... bedeutet im schlimmsten Fall 9 Mathe Prüfungen :D

Suntzu

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #395 am: 13.12.2018 11:46 »
Die Akademikerquote steigt immer weiter, sodass in Zukunft ohnehin so gut wie jeder einen BA oder MA hat. Die Anforderungen an die Studierenden sinken, wodurch auch die duale Ausbildung, die in der Vergangenheit dafür sorgte, dass die Akademikerquote in Deutschland traditionell eher niedrig ist, an Anerkennung verliert und der ö.D. trägt sein nötiges dazu bei.

Ich wäre tatsächlich dafür, dass analog wie bei den Polizeien einiger Bundesländer, alle Berufsanfänger in der allgemeinen Verwaltung in der gleichen EG anfangen und dann entsprechend ihrer Leistung befördert werden können.

Für bestimmte Mangelberufe muss es dann natürlich Ausnahmen geben, aber dies wären dann tatsächlich Ausnahmen.

Mit wiss. Hochschulabschluss, meinetwegen auch nach Jahren der Mühe, in die E13 und dann Jahrzehnte lang ausruhen hilft jedenfalls niemanden außer den Faulen und schürt die Frustration der Leistungsträger unterhalb der E13 die täglich untertänigst, durch besonderen Einsatz, versuchen die Verwendungsbreite eines Sonstigen zu erreichen, um in den erlauchten Kreis aufgenommen zu werden.

EG6 Stufe 6 (39.000 p.a.) entspricht ziemlich genau dem durchschnittlichen Jahresbrutto in Deutschland, sprich: 1,0 Rentenpunkten. EG9 Stufe 6 liegt mit 51.000 schon deutlich darüber. EG13 ist mit 68.000 nahezu 75% über dem Schnitt. Steuergelder. Alle in die E9 ist schon eine Zumutung, alle in die E13 ist kompletter Unsinn.

Im Übrigen gibt es arbeitswissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse, das NIEMAND sein ganzes Arbeitsleben hindurch leistungsfähig ist. Am Anfang fehlt Erfahrung, am Ende Fähigkeit dazwischen gibt es Krankheiten, Kinder, Todesfälle in der Familie, Unfälle etc. pp.. Im Durchschnitt hat man zwischen dem 10. und 30. Jahr der Berufstätigkeit (Ausnahme: körperlich sehr belastende Tätigkeiten) seine höchste "Schaffenskraft". Ausnhamen bestätigen natürlich diese Regel, wir können aber nicht alle Ausnahmen sein. Weder für einen durchschnittlichen Ingenieur und erst recht nicht für staatl. geprüfte Techniker ist die E13 ein realistisches Ziel, selbst wenn es hier und da gelingt.

P.S. ich musste 3 mal den Dienstherren wechseln und nochmal studieren um die Ketten meiner ursprünglichen Laufbahn nach oben zu durchbrechen. Bei TB ist das sogar einfacher, weil die Ketten nur dünne Fäden sind.

Die Akademikerquote steigt immer weiter, sodass in Zukunft ohnehin so gut wie jeder einen BA oder MA hat. Die Anforderungen an die Studierenden sinken, wodurch auch die duale Ausbildung, die in der Vergangenheit dafür sorgte, dass die Akademikerquote in Deutschland traditionell eher niedrig ist, an Anerkennung verliert und der ö.D. trägt sein nötiges dazu bei.

Ich wäre tatsächlich dafür, dass analog wie bei den Polizeien einiger Bundesländer, alle Berufsanfänger in der allgemeinen Verwaltung in der gleichen EG anfangen und dann entsprechend ihrer Leistung befördert werden können.

Für bestimmte Mangelberufe muss es dann natürlich Ausnahmen geben, aber dies wären dann tatsächlich Ausnahmen.

Mit wiss. Hochschulabschluss, meinetwegen auch nach Jahren der Mühe, in die E13 und dann Jahrzehnte lang ausruhen hilft jedenfalls niemanden außer den Faulen und schürt die Frustration der Leistungsträger unterhalb der E13 die täglich untertänigst, durch besonderen Einsatz, versuchen die Verwendungsbreite eines Sonstigen zu erreichen, um in den erlauchten Kreis aufgenommen zu werden.

EG6 Stufe 6 (39.000 p.a.) entspricht ziemlich genau dem durchschnittlichen Jahresbrutto in Deutschland, sprich: 1,0 Rentenpunkten. EG9 Stufe 6 liegt mit 51.000 schon deutlich darüber. EG13 ist mit 68.000 nahezu 75% über dem Schnitt. Steuergelder. Alle in die E9 ist schon eine Zumutung, alle in die E13 ist kompletter Unsinn.

Im Übrigen gibt es arbeitswissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse, das NIEMAND sein ganzes Arbeitsleben hindurch leistungsfähig ist. Am Anfang fehlt Erfahrung, am Ende Fähigkeit dazwischen gibt es Krankheiten, Kinder, Todesfälle in der Familie, Unfälle etc. pp.. Im Durchschnitt hat man zwischen dem 10. und 30. Jahr der Berufstätigkeit (Ausnahme: körperlich sehr belastende Tätigkeiten) seine höchste "Schaffenskraft". Ausnhamen bestätigen natürlich diese Regel, wir können aber nicht alle Ausnahmen sein. Weder für einen durchschnittlichen Ingenieur und erst recht nicht für staatl. geprüfte Techniker ist die E13 ein realistisches Ziel, selbst wenn es hier und da gelingt.

P.S. ich musste 3 mal den Dienstherren wechseln und nochmal studieren um die Ketten meiner ursprünglichen Laufbahn nach oben zu durchbrechen. Bei TB ist das sogar einfacher, weil die Ketten nur dünne Fäden sind.


Es handelt sich dabei um das durchschnittlichen Jahresbrutto aller gesetzlich Versicherten, also auch um dasjenige der Teilzeitbeschäftigten, was den Schnitt natürlich deutlich drückt.

Ich bin ein Fan von leistungsorientierte Bezahlung und gebe nicht so viel auf Abschlüsse vor allem dann nicht, wenn diese nicht unmittelbar für einen Beruf qualifizieren.

Von mir aus könnten beispielsweise Bürokaufleute, Betriebswirte, Verwaltungsfachangestellte, Bachelor of Laws, Diplom-Verwaltungswirte, alle in einer neu einzuführenden EG1 anfangen und könnten sich dann hocharbeiten. Die EG1 müsste natürlich schon für ein angemessene Lebensführung genügen.

 Deutschland hat im europäischen  Vergleich  ca ein Viertel seiner Beschäftigen im Niedriglohnsektor. Bedeutet das der Gehaltscheck verwässert wird. Hier muss man berufsspezifisch vergleichen.

 
« Last Edit: 13.12.2018 11:48 von Suntzu »

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #396 am: 13.12.2018 12:04 »
Beispiel Aussiebprüfung Mathe. Diplom: 1 Klausur à 3 Versuchen, Bachelor 2 Klausuren à 3 Versuchen. Wenns doof läuft schreibt man zum bestehen das Fachs Mathe 6 Klausuren. Inhalt Diplom-Bachelor exakt der gleiche.

In Informatik Studiengänge hast du 3 verschiedene Mathe Module... bedeutet im schlimmsten Fall 9 Mathe Prüfungen :D
Tja, wer immer zweimal durchfällt im Grundstudium, sollte über ein Wechsel des Studienganges nachdenken.
Und Natürlich ist der Inhalt eines Diplom xy und eines Bachelor xy die ersten 2 Jahre gleich. Man nannte das früher Grundstudium  ;)

Der Unterschied im Studium kristalisiert sich ja am Ende raus.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #397 am: 13.12.2018 12:14 »
„Sonstiger Beschäftigter“ ist man oder man ist es nicht. Dafür gibt es keine Beweislast, das Vorliegen der Voraussetzung führt automatisch zur entsprechenden Eingruppierung.
Da man etwas ist oder auch nicht ist, aber es unterschiedliche Wahrnehmungen/Meinungen zwischen den Vertragspartner daürber gibt, was nun die Wahrheit ist, ist bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage eben der Nachweis vorzulegenen (zu beweisen), dass man das ist, was man glaubt zu sein.  Da Dinge wie Verwendungsbreite aber leider nicht durch einem Lakmustest nachprüfbar ist, ist es eben nicht immer 100% eindeutig was man ist. 8)

Ja, um die Eingruppierung feststellen zu lassen und den daraus entstehenden Entgeltanspruch geltend zu machen. Die Beweislast käme aber erst im Verfahren zur Eingruppierungsfeststellungsklage zum Tragen.

Keeper83

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #398 am: 13.12.2018 12:50 »
Beispiel Aussiebprüfung Mathe. Diplom: 1 Klausur à 3 Versuchen, Bachelor 2 Klausuren à 3 Versuchen. Wenns doof läuft schreibt man zum bestehen das Fachs Mathe 6 Klausuren. Inhalt Diplom-Bachelor exakt der gleiche.

In Informatik Studiengänge hast du 3 verschiedene Mathe Module... bedeutet im schlimmsten Fall 9 Mathe Prüfungen :D
Tja, wer immer zweimal durchfällt im Grundstudium, sollte über ein Wechsel des Studienganges nachdenken.
Und Natürlich ist der Inhalt eines Diplom xy und eines Bachelor xy die ersten 2 Jahre gleich. Man nannte das früher Grundstudium  ;)

Der Unterschied im Studium kristalisiert sich ja am Ende raus.

Wie ich bereits sagte, waren die Inhalte bei uns über das gesamte Studium identisch inkl. des Umfangs der Abschlussarbeit+Kolloqium. Das lässt sich anhand der Vorlesungsstruktur, Klausurenstruktur, durchgeführte Übungen und Praktika, Projekte und Hausarbeiten wunderbar belegen.
Und auch bei uns nannte sich das Grundstudium, nach welchem man sich für eine Vertiefungsrichtung entscheiden konnte.
Ich rede übrigens auch von einem FH-Studium.
Solange mir niemand Fakten für die Behauptung liefert, der Bachelor sei mit geringerem Aufwand zu erreichen als das frühere Diplom gilt für mich eindeutig: B.Eng. = Diplom-Ing.. Master kommt on Top.

Wastelandwarrior

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #399 am: 13.12.2018 13:22 »
Das liegt immer daran, wie die Hochschule den Bachelor ausgestaltet hat. Wenn alle Beteiligten dagegen waren, ist er Mist, wenn sich alle engagiert haben, ist er identisch mit dem FH-Diplom. Das pauschale Abwerten der Bachelor-Studiengänge ist Unsinn.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #400 am: 13.12.2018 13:33 »
Solange mir niemand Fakten für die Behauptung liefert, der Bachelor sei mit geringerem Aufwand zu erreichen als das frühere Diplom gilt für mich eindeutig: B.Eng. = Diplom-Ing.. Master kommt on Top.
B.Eng.=FH!!! Dipl.Ing. ungleich Uni Dipl.Ing. = Master
mag sein, dass bei den früheren FH Diplomen diese Meinung vertretbar ist. Der FH Diplomant hatte ja auch keine wissenschaftliche Ausbildung, daher kann/konnte er einen Master anhängen (der ja eine wissenschaftliche Ausbildung bescheinigt).
Und zum dritten mal: Ich sprechen von den wissenschaftlichen Hochschulen und der wissenschaftlichen Ausbildung (die eben ein Indiz für die Verwendungsbreite und -tiefe ist), die du mit deinem B.Eng. eben (noch) nicht genossen hast.
Bei wissenschaftlichen Hochschulen war es nicht der Fall:
Die unwiederlegbaren Tatsachen wie in der Diplom Informatik: 9 Semsterstudiendauer plus Dipl.arbeit  für jetzt 6 Sem. für den Bsc sind nachlesbare Fakten und keine Behauptungen.


EDIT:
Ich möchte auf keinen Fall jemanden oder etwas abwerten.
Man muss aber schon die (ehemaligen) Unterschiede in der Ausbildung der FHs und der w. Unis sehen
Uni ungleich FH
FH Dipl ungleich Uni. Dipl

EDIT2:
Und wer als Dipl (FH) nur Dipl aber Dipl (FH) meint, begeht einen Fehler. Bei Bewerbungen etc. dürfte er sogar rechtliche Probleme bekommen. Deswegen bin ich auch davon ausgegangen, dass wenn Keeper83 "Dipl." schreibt, er eben nicht den FH Abschluss sondern den Uni oder TH Abschluss meint.
« Last Edit: 13.12.2018 13:57 von MoinMoin »

Bastel

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #401 am: 13.12.2018 13:57 »
Das wird keiner bestreiten. Einer der wenigen Vorteile vom neuen System ist meiner Meinung nach, dass man noch nachträglich mit dem Master in den höheren Dienst kann...

Keeper83

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #402 am: 13.12.2018 14:56 »
Solange mir niemand Fakten für die Behauptung liefert, der Bachelor sei mit geringerem Aufwand zu erreichen als das frühere Diplom gilt für mich eindeutig: B.Eng. = Diplom-Ing.. Master kommt on Top.
B.Eng.=FH!!! Dipl.Ing. ungleich Uni Dipl.Ing. = Master
mag sein, dass bei den früheren FH Diplomen diese Meinung vertretbar ist. Der FH Diplomant hatte ja auch keine wissenschaftliche Ausbildung, daher kann/konnte er einen Master anhängen (der ja eine wissenschaftliche Ausbildung bescheinigt).
Und zum dritten mal: Ich sprechen von den wissenschaftlichen Hochschulen und der wissenschaftlichen Ausbildung (die eben ein Indiz für die Verwendungsbreite und -tiefe ist), die du mit deinem B.Eng. eben (noch) nicht genossen hast.
Bei wissenschaftlichen Hochschulen war es nicht der Fall:
Die unwiederlegbaren Tatsachen wie in der Diplom Informatik: 9 Semsterstudiendauer plus Dipl.arbeit  für jetzt 6 Sem. für den Bsc sind nachlesbare Fakten und keine Behauptungen.


EDIT:
Ich möchte auf keinen Fall jemanden oder etwas abwerten.
Man muss aber schon die (ehemaligen) Unterschiede in der Ausbildung der FHs und der w. Unis sehen
Uni ungleich FH
FH Dipl ungleich Uni. Dipl

EDIT2:
Und wer als Dipl (FH) nur Dipl aber Dipl (FH) meint, begeht einen Fehler. Bei Bewerbungen etc. dürfte er sogar rechtliche Probleme bekommen. Deswegen bin ich auch davon ausgegangen, dass wenn Keeper83 "Dipl." schreibt, er eben nicht den FH Abschluss sondern den Uni oder TH Abschluss meint.

Ok. Der Unterschied zwischen einem Uni/TH Abschluss bzw. FH-Abschluss ist in der Diskussion wohl zu kurz gekommen und wurde auch bei mir nicht richtig deutlich. Da meine Frau an einer Uni promoviert hat, (Geisteswissenschaften) ist mir der Unterschied allerdings durchaus bekannt. Bei meinem Vergleich bezog ich mich, wie gesagt, auf FH-Abschlüsse und meinen persönlichen Erfahrungen.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #403 am: 13.12.2018 15:17 »
EDIT2:
Und wer als Dipl (FH) nur Dipl aber Dipl (FH) meint, begeht einen Fehler. Bei Bewerbungen etc. dürfte er sogar rechtliche Probleme bekommen. Deswegen bin ich auch davon ausgegangen, dass wenn Keeper83 "Dipl." schreibt, er eben nicht den FH Abschluss sondern den Uni oder TH Abschluss meint.

Da der Zusatz (FH) nur dann zu führen und zu nennen ist, wenn er auch so auf der Diplomurkunde steht und dies definitiv nicht von allen Fachhochschulen so gehandhabt wurde, läuft der Vorwurf ins Leere.

MoinMoin

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« Antwort #404 am: 13.12.2018 15:33 »
EDIT2:
Und wer als Dipl (FH) nur Dipl aber Dipl (FH) meint, begeht einen Fehler. Bei Bewerbungen etc. dürfte er sogar rechtliche Probleme bekommen. Deswegen bin ich auch davon ausgegangen, dass wenn Keeper83 "Dipl." schreibt, er eben nicht den FH Abschluss sondern den Uni oder TH Abschluss meint.

Da der Zusatz (FH) nur dann zu führen und zu nennen ist, wenn er auch so auf der Diplomurkunde steht und dies definitiv nicht von allen Fachhochschulen so gehandhabt wurde, läuft der Vorwurf ins Leere.
Jipp, wollte ich auch erst noch erwähnen, wollte dir aber den Spass lassen.  ::)
Korrekt ist, dass man seinen Titel so schreiben muss, wie er auf der Urkunde steht. Und wenn dort nicht Dipl (FH) steht, sondern nur Dipl, dann macht man auch keinen Fehler. Auch wenn man eine Urkunde von einer FH hat.

@Bastel: Und gut ist, dass Studien "Abbrecher" jetzt wenigstens eine Ausbildung haben. Und die anderen "leischter" die wissenschatliche Ausbildung nachholen können.

Die wiss. Uni bilden halt jetzt auch "Dipl. FH" (also Bsc) aus und die FHs bilden jetzt auch Wissenschaftler aus (Msc).
Ob es der Qualität hilft, meine Erfahrung sagt eher nein, aber diesem Bereich habe ich auch schon länger den Rücken gekehrt.