Ich denke es geht hier eher um: ich bin ITler in E9 aber "gefühlt" müsste ich mind. E13 bekommen.
Da bleibt dann letztlich nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage (Höhergruppierungsklage).
Ein Uni-Diplom. Informatiker, der Diplom-Informatiker Dinge macht und keine E13 erhält fühlt dann ja auch richtig und ist richtig doof, dann so eine E9 Stelle zu nehmen.
Jemand der "nur" Software programmiert, Datenbanken administriert, macht allerdings keine Uni-Diplom. Informatiker Dinge. Er könnte mitunter in der E9 von der öD Tarifsystematik korrekt eingetütet sein. Allerdings ist er durchaus mit seinen Fähigkeiten in der Lage, sich woanders einen besser dotierten Job zu suchen. (Der Uni.-Dipl. Inform., der auf der E13 Stelle sitzt natürlich auch)
Das AN ungerne den Weg gehen, weil sie a.) keinen Ärger machen/haben wollen und b.) es zwar zu Haufe Anwälte gibt, aber gute Arbeitsrechtler schon selten sind und davon kaum einer Kenntnisse im TV-L hat ist der Weg steinig. Außerdem sollte eine Rechtschutzversicherung, die "Arbeit" abdeckt, auch besser vorhanden sein.
Tja, wie im echtem Leben, dann muss man halt verhandeln, wechseln oder Druck ausüben in Form von: Mach ich nicht, ist über mein Niveau....oder durch eine selbstgeschriebene und eingereichte Klage (ist ja kein Anwaltszwang) seine Verwendungsbreite nachweisen
Vielleicht weiß auch der eine oder andere ITler tief in seinem Innersten, dass er das breite wie tiefe Wissen eines Dipl.-Ing Univ. vielleicht doch nicht hat/nachweisen kann und klagt deshalb nicht.
Wenn du mit ITler Fachinformatiker meinst, oder die umoperierten Verwaltungsangestellten, ja, sehe (erlebe) ich genauso.