Das sog. "lebenslange Lernen" ist zwar irgendwo/irgendwie im Tarifvertrag schwubbelig eingegangen, aber taugt zu nichts. Hier wäre aber letztlich für Quereinsteiger ein wichtiges Instrument zu schaffen.
An dem genannte Bsp. für Schulen mit E9 Quereinsteiger und E13 Lehramt kann veranschaulicht werden, wie aus der Not eine Tugend entwickelt werden kann.
Es ist nicht zielführend Quereinsteiger genauso zu bezahlen wie "Gelernte", weil damit das "Lernen" an sich letztlich als unnötig gekennzeichnet wird (Der Trend hat sich zwar längst ausgebildet, aber das ist eine andere Diskussion). Wenn nun aber zu wenig Lehrer da sind, muss ja irgendwie die Lücke gefüllt werden und da bieten sich dann "Spezialisten" an.
Einen Elektromeister Mess- und Regeltechnik in der Berufsschule als Fach durchführen zu lassen ist genauso möglich, wie einen Dipl.-FH Verfahrenstechniker Physik in der 8 & 9 Kl. Gymnasium/Realschule abhalten zu lassen. Da sind E9/E10 absolut ausreichend, da der Elektromeister nicht mal schnell Stunden von anderen Kollegen aus anderen Bereichen übernehmen kann, der studierte Verfahrenstechniker bei Optik in der Oberstufe wohl eher wenig bieten kann.
Aber warum bietet man diesen Quereinsteigern nicht an, über einen machbaren Zeitraum eine bestimmte Anzahl an Prüfungen für "Dunstkreisfächer" an den Hochschulen nachzuholen - ohne, dass die Hochschulen da teure Privatkurse anbieten, sondern verdammt nochmal Ihrem gesellschaftlichen Auftrag der Lehre endlich wieder vollumfänglich nachkommen müssen.
Das könnte man z.B. auch dem Ausbildungsberuf Fachinformatiker in E9 (ich sehe eigentlich schon diese Ausnahme nicht ein, da alle 3-jährigen Ausbildungsberufe bis E8 kommen) den Stoff von 2-3 relevanten VO an HS reinpfeifen, die Prüfung(en) erfolgreich ablegen und damit in den Entgeltgruppen aufsteigen lassen.
Wenn hier immer wieder geschrieben wird, dass alle so toll und gut sind wie Ihre studierten Kollegen und gleichwertig deren Arbeit machen, dann sollte diesen Quereinsteigern doch die Möglichkeit gegeben werden, durch Teilnahme an den entsprechenden Prüfungen dieses nachzuweisen.
Damit könnte man sich Streitigkeiten mit unwissenden/unfähigen/unwilligen Verwaltungsbeamten/Vorgesetzten ersparen, der sich wie die Pest umgreifenden Frustration von AN im ÖD begegnen und hätte ein vernünftiges & schneller wirkendes Werkzeug für den Arbeitsmarkt.
Das alles wird natürlich nicht funktionieren, wenn einem promovierwilligen FHler/einem prüfungswilligen ÖD-MA per Verwaltungsschreiben schon vorab mitgeteilt wird, dass bei erfolgreich bestanden Promotion/Prüfungen Höhergruppierungen grundsätzlich verweigert werden.